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Definition: Erlasse und Begriffe im Visa-Ausschuss

Bei der Vernehmung von Innenminister Otto Schily (SPD) am Freitag im Visa-Untersuchungsausschuss spielen zahlreiche Erlasse aus dem Auswärtigen Amt (AA) und andere Begriffe eine wichtige Rolle.

Berlin (15.07.2005, 12:51 Uhr) - Bonitäts -Erlass vom 2. September 1999: Diese Verfügung wies an, dass Visa-Anträge nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfen, weil die finanzielle Situation (Bonität) des deutschen Einladers von den Ausländerbehörden nicht geprüft wurde.

Plurez-Erlass vom 15. Oktober 1999: Die Visa-Stellen der Botschaften sollten bei Vorlage einer ADAC-Reiseschutzversicherung («Carnet de Touriste») zur Prüfung eines Kurzzeitvisums «in der Regel» auf weitere Unterlagen des Antragstellers zum Reisezweck, zur Finanzierung und Rückkehrbereitschaft verzichten.

Volmer-Erlass vom 3. März 2000: Die nach Ex-Staatsminister Ludger Volmer (Grüne) benannte Anweisung enthält die umstrittene Formulierung «in dubio pro libertate» («Im Zweifel für die Reisefreiheit»). Der Leitsatz sollte angewendet werden, wenn sich nach Abwägung des Einzelfalls die tatsächlichen Umstände, «die für und gegen eine Erteilung des Besuchsvisums sprechen, die Waage halten».

Chrobog -Erlass vom 26. Oktober 2004: Die nach AA-Staatssekretär Jürgen Chrobog benannte Anweisung verschärft die Voraussetzung zur Visa-Erteilung und ersetzt den «Volmer»-Erlass.

Reisebüroverfahren: Durch das seit Anfang der 90er Jahren angewandte Verfahren brauchen Antragsteller nicht persönlich bei den Botschaften vorzusprechen. Die Formalien übernimmt ein zugelassenes Reisebüro. Das Verfahren wurde wegen seiner Missbrauchsanfälligkeit im Oktober 2001 für Kiew abgeschafft.

Reiseschutzversicherungen: Mit diesem ebenfalls in den 90er Jahren etablierten Verfahren verpflichten sich Versicherungen zur Übernahme der Kosten zum Beispiel im Krankheitsfall oder bei etwaiger Abschiebung des Einreisenden. Es gab zwei Hauptprodukte: Das «CARNET DE TOURISTE» (CdT) des ADAC und die Reiseschutzpässe (RSP) des Unternehmers Heinz Martin Kübler. Per AA-Erlass vom 28. März 2003 wurden sie als Ersatz für Verpflichtungserklärungen abgeschafft.

Schengen-Recht: Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) regelt Anforderungen für eine Einreise in den Schengen-Raum, dem 13 europäische Staaten angehören. Der Einreisende muss über ausreichende Mittel für die Dauer des Aufenthalts und zur Rückreise verfügen. Die Vorgaben werden durch die Verwaltungsanweisung Gemeinsame Konsularische Instruktion (GKI) konkretisiert.

Untersuchungsausschuss: Der Ausschuss wurde am 17. Dezember eingesetzt. Geklärt werden soll, ob die rot-grüne Visa-Politik und die Visa-Erteilungspraxis gegen geltendes Recht oder internationale Verpflichtungen verstoßen haben und ob dadurch «Schwarzarbeit, Prostitution, Frauenhandel, terroristische Handlungen oder sonstige Kriminalität» ermöglicht oder erleichtert wurden.

Schleuserprozesse: In mehreren Prozessen unter anderem in Köln, Memmingen und Dresden wurden Schleuser teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dabei wurden die Visa-Vorschriften in einigen Urteilen als strafmildernd gewertet. (tso)

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