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Demokratie: Bundesrat: Regeln ändern, weil die Mehrheit fehlt?

Dass es auch im Bundesrat auf die Mehrheit ankommt, missfällt den jeweiligen Mehrheiten im Bundestag immer dann, wenn sie in der Länderkammer keine haben. Seit Jahren geistert darum die Idee herum, man müsse die Abstimmungsregeln ändern.

Berlin - Wenn im Bundesrat abgestimmt wird, dann fragt der Sitzungspräsident, wer dem Gesetz oder Antrag zustimmt. Die Stimmführer der Länder heben die Hand oder auch nicht, es wird gezählt und dann verkündet, ob eine Mehrheit vorhanden ist. Das übliche demokratische Verfahren eben. Bisweilen gehen die Hände nicht hoch, weil die jeweiligen Landesregierungen von Koalitionen regiert werden, deren Partner unterschiedlicher Meinung sind. Meist hängt das davon ab, wie die Kräfteverhältnisse im Bundestag sind. Die dortigen Oppositionsparteien, das liegt in der Natur der Parteiendemokratie, bleiben auch im Bundesrat Opposition. In den Koalitionsverträgen wird für Dissensfälle daher Enthaltung vereinbart, die es im Bundesrat streng genommen gar nicht gibt – es sei denn, es wird per Einzelaufruf abgestimmt, was sehr selten vorkommt. Aber Enthaltung klingt eben ein wenig neutraler als Nichtzustimmung.

Dass es auch im Bundesrat auf die Mehrheit ankommt, missfällt den jeweiligen Mehrheiten im Bundestag immer dann, wenn sie in der Länderkammer keine haben. Weshalb seit Jahren die Idee herumgeistert, man müsse die Abstimmungsregeln im Bundesrat ändern. Unlängst hat das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagen, der dafür das Grundgesetz ändern will. Bei Abstimmungen in der Länderkammer solle nicht mehr wie bisher die absolute Mehrheit der 69 möglichen Stimmen – also mindestens 35 Stimmen – nötig sein, sondern es könne auch die einfache Mehrheit reichen. Das heißt: Enthaltungen, die dann abgefragt werden müssten, würden als nicht abgegebene Stimmen gewertet und aussortiert. Das beträfe derzeit sieben Länder, darunter alle großen. Das Verfahren ist zwar nicht unbedingt üblich in demokratischen Gremien, kommt aber vor – etwa auf den CDU-Bundesparteitagen.

Nun hat Schäuble prominente Unterstützung bekommen: SPD-Fraktionschef Peter Struck, Bundespräsident Horst Köhler und Altbundespräsident Roman Herzog plädieren für andere Abstimmungsregeln. Komisch ist nur: Als die große Koalition noch eine stramme Mehrheit in der Länderkammer hinter sich wusste, hatte niemand in der schwarz-roten Nomenklatur ein Problem mit dem Bundesrat. Die Mehrheit aber schwand, und wenn die Wahl in Hessen im Januar eine CDU/FDP-Koalition beschert, wird sie ganz dahin sein. Auch für den Fall, dass Schwarz- Rot im Bund nach 2009 fortgesetzt wird.

Angesichts eines Fünfparteiensystems geht nun die Furcht um, dass Deutschland unregierbar wird – weil sich immer mehr Länder im Bundesrat enthalten. Die Furcht befällt allerdings nur Politiker von CDU und SPD auf Bundesebene. In der FDP, bei den Grünen und den Linken, auch in der CSU hat man da weniger Angst. Und auch christ- und sozialdemokratische Landespolitiker verlieren nicht den Mut und halten von Abstimmungsänderungen wenig. Und das nicht ohne Grund. Denn erstens steht immer das Vermittlungsverfahren offen, in dem man zu Verhandlungslösungen kommen kann – die dann eben nicht mehr ganz die Handschrift der jeweiligen Bundestagsmehrheit tragen. Und zweitens lehrt der etwas tiefere Blick in das Bundesratsgeschehen, dass die kleinen Koalitionspartner in den Ländern öfter die Enthaltungsklausel gar nicht nutzen und quer zur Parteilinie auf Bundesebene liegen. Erst in der Sitzung Ende November hat sich etwa die FDP in Nordrhein-Westfalen nicht gegen die Zustimmung zum Konjunkturpaket der Bundesregierung gesperrt – wohl aber CSU und FDP in Bayern. Die Erfahrung zeigt, dass es im Bundesrat häufig etwas pragmatischer zugeht als im Bundestag. Abgesehen davon:  Setzte sich der Schäuble-Vorschlag durch, würden die Landeskoalitionen wohl Ablehnung im Streitfall vereinbaren.

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