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Politik: Demonstrationen: Gefahr im Verzug

Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Vorgaben für Verbote rechtsextremistischer Demonstrationen gemacht. Allein die Erwartung, "der Veranstalter und die voraussichtlichen Teilnehmer würden nationalsozialistisches oder jedenfalls rechtsextremes Gedankengut verbreiten", reiche noch nicht für die Untersagung einer Kundgebung, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung zu einer Entscheidung vom 24.

Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Vorgaben für Verbote rechtsextremistischer Demonstrationen gemacht. Allein die Erwartung, "der Veranstalter und die voraussichtlichen Teilnehmer würden nationalsozialistisches oder jedenfalls rechtsextremes Gedankengut verbreiten", reiche noch nicht für die Untersagung einer Kundgebung, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung zu einer Entscheidung vom 24. März.

Behörden und Gerichte müssten anhand konkreter Tatsachen darlegen, dass die Gefahr der Verletzung von Strafgesetzen bestehe - wie zum Beispiel Volksverhetzung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Hinweis, bei früheren rechtsextremen Aufzügen sei es zu Straftaten gekommen, genüge nicht.

Mit der Einstweiligen Anordnung hatte eine Kammer des Ersten Senats einen Aufmarsch von Rechtsradikalen an der deutsch-niederländischen Grenze genehmigt. Ein Aufzug am Holocaustgedenktag war wegen seiner provokativen Wirkung untersagt worden.

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