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Den Haag: Karadzic bekommt Pflichtanwalt

Dem ehemaligen Serbienführer Radovan Karadzic wird ein Pflichtanwalt zugeteilt. Dadurch wird der Prozess bis zum 1. März 2010 verschoben.

Der wegen Völkermordes angeklagte einstige Serbenführer Radovan Karadzic hat durch seinen Boykott des Prozesses das Recht verwirkt, sich selbst zu verteidigen. Ihm wird ein Pflichtanwalt zugeteilt, da er sich seit der Eröffnung des Prozesses am 26. Oktober weigerte, zur eigentlichen Verhandlung seines Falles vor den Richtern zu erscheinen. Dieses Entscheidung fällte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien am Donnerstag in Den Haag.

Dadurch wird der Prozess zwar aus einer juristischen Sackgasse geholt, jedoch verzögert sich das Verfahren um mehrere Monate bis zum 1. März 2010. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon aus Südkorea, dass sich der Pflichtverteidiger zunächst in die umfangreiche Anklageschrift einarbeiten müsse. Karadzic ist wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während des Bosnienkrieges von 1992 bis 1995 in elf Fällen angeklagt. Er soll einer der Hauptverantwortlichen für den gewaltsamen Tod zehntausender Menschen und die Vertreibung von etwa zwei Millionen Menschen sein. (dpa)

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