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Den Haag: Kongolesischer Rebellenführer wird angehört

Der Internationale Strafgerichtshof hat mit der Vorverhandlung zu seinem ersten Gefangenen begonnen. Der Rebellenführer Thomas Lubanga soll in der Demokratischen Republik Kongo Kriegsverbrechen begangen haben.

Den Haag - Der Vorsitzende Richter Claude Jorda betonte zu Beginn der Sitzung in Den Haag, dass es sich bei der Anhörung des kongolesischen Rebellenführers Thomas Lubanga Dyilo noch nicht um ein Verfahren handele. Das Gericht gab zunächst einen Überblick darüber, was in dem Fall bislang geschah; später wollten Anklage und Verteidigung sich äußern. Lubanga sagte, seine Haftbedingungen seien frustrierend und demütigend, er werde sich aber nicht unterkriegen lassen.

Die Vorverhandlung gegen den kongolesischen Rebellenführer ist auf zwölf Tage angelegt und soll bis Ende des Monats abgeschlossen sein. Die Richter in Den Haag werden nach der so genannten Anhörung zur Bestätigung der Anklage entscheiden, ob die Beweise gegen den 45-Jährigen für einen Prozess ausreichen.

Lubanga soll Kindersoldaten zwangsrekrutiert haben

Lubanga soll in Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo Kriegsverbrechen begangen haben; ihm wird vorgeworfen, zehntausende Kindersoldaten zwangsrekrutiert zu haben. Der Internationale Strafgerichtshof wurde im Juli 2002 eingerichtet. Das Tribunal ist im Gegensatz zu bisherigen UN-Tribunalen das erste auf Dauer eingerichtete Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll. Als Kläger können vor dem Strafgerichtshof auch einzelne Staaten auftreten.

Auf Betreiben unter anderem der Vereinigten Staaten sind die Befugnisse des internationalen Gerichts beschränkt: So darf es ein Verfahren nur einleiten, wenn der Straftatbestand von den nationalen Gerichten eines Landes nicht hinreichend verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Zudem kann es nicht rückwirkend aktiv werden, das heißt, es können nur Straftaten geahndet werden, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden.

Zu den Verbrechen, die vom Internationalen Straftribunal geahndet werden können, zählen Sklaverei, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung aus rassistischen, ethnischen oder religiösen Motiven, Deportation und Rassentrennung. (tso/AFP)

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