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Politik: Der Beauftragte wehrt sich

Freidemokrat Hellmut Königshaus weist den Vorwurf parteipolitischer Motive zurück

Von Michael Schmidt

Berlin - Hellmut Königshaus setzt sich zur Wehr. Der FDP-Politiker war es, der in seiner Funktion als Wehrbeauftragter des Bundestages jene Vorfälle bekannt machte, die dieser Tage den Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in Erklärungsnot bringen: die angebliche Meuterei auf dem Ausbildungsschiff Gorch Fock, der Tod eines deutschen Soldaten in Afghanistan durch die Kugel aus der Pistole seines Kameraden und der Bruch des Briefgeheimnisses durch das Öffnen der Feldpost von Bundeswehrangehörigen im Einsatz am Hindukusch.

In der Union wurde hinter vorgehaltener Hand Unmut laut. Die Häufung von Meldungen über zeitlich unterschiedlich gelagerte Fälle gerade jetzt und allesamt in der zurückliegenden Woche sei schon auffällig, hieß es. Die Unterstellung schwang mit, der Wehrbeauftragte habe Guttenberg schaden wollen, stellvertretend für seinen Parteichef, Außenminister Guido Westerwelle, der mit dem Verteidigungsminister im Dauerclinch liegt.

Am Samstag wies Königshaus den Verdacht mit Vehemenz zurück, er bringe die Vorfälle aus parteipolitischen Motiven in geballter Form heraus und so den Baron im Bendlerblock in Verruf. Der Vorwurf sei empörend, er habe lediglich getan, was seine Aufgabe sei, nämlich als Anwalt der Soldaten zu fungieren, sagte Königshaus dem Tagesspiegel.

Mit Verwunderung habe er zudem zur Kenntnis genommen, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), ihm in den Medien vorwarf, Ermittlungsinterna bekannt gemacht zu haben. Es diene nicht der Wahrheit, Betroffene an den Pranger zu stellen, hatte Schmidt gesagt. Weder der Wehrbeauftragte noch das Verteidigungsministerium seien berechtigt, aus laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen Informationen zu veröffentlichen. „Unfug“, gibt Königshaus zurück. „Das ist Quatsch.“ Er könne seinerseits nicht wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in einem Todesfall – wie bei der 25-jährigen Offiziersanwärterin, die auf der Gorch Fock aus der Takelage in den Tod gestürzt war – auf alle weiteren Ermittlungen zu Um- und Missständen verzichten, schon um etwaige Wiederholungen zu vermeiden.

Im Übrigen, darauf legt der Beauftragte Wert, habe er weder Ermittlungsergebnissen vorgegriffen noch irgendwelche Informationen veröffentlicht, sondern dem Minister – und in Kopie dem Parlament – einen Bericht über ihnen nicht bekannte Sachverhalte vorgelegt. Darüber sei dann in nichtöffentlicher Sitzung des Verteidigungsausschusses beraten worden. „Wie das dann an die Öffentlichkeit geraten ist, weiß ich nicht“, sagte Königshaus.

Zugleich stellte er hierzu klar, es gehöre zu seiner Fürsorgepflicht, die politisch Verantwortlichen über Sachverhalte zu informieren, „die der sofortigen Abhilfe“ bedürften. Diesem Auftrag könne er nicht nicht nachkommen, seine Arbeit einfach einstellen, „bloß, weil die Gefahr besteht, dass die Informationen auf irgendeinem Wege womöglich an die Öffentlichkeit gelangen“.

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