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Politik: Der Europarat muss Russlands Vorgehen deutlicher kritisieren (Kommentar)

Ach, wer ist schon der Europarat! Wenn der Internationale Währungsfonds (IWF) Moskau ausdrücklich Kredite verweigern würde mit dem Hinweis auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, das könnte Eindruck machen.

Ach, wer ist schon der Europarat! Wenn der Internationale Währungsfonds (IWF) Moskau ausdrücklich Kredite verweigern würde mit dem Hinweis auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, das könnte Eindruck machen. Oder wenn die EU sich entschließen könnte, ihre millionenschweren Hilfsprogramme für Russland wenigstens vorübergehend auszusetzen oder zu kürzen, wie das Europaparlament es wegen des grausamen Krieges im Kaukasus gefordert hat, das wäre ein klares Signal an den Kreml.

Doch ob nun der Europarat die russische Mitgliedschaft suspendiert oder das ablehnt, wie am späten Donnerstag Nachmittag geschehen, ist das nicht völlig unerheblich, machtpolitisch gesehen? Im Europarat wird doch nur geredet, Einfluss auf die Tagespolitik hat er nicht. Zudem: Muss man es womöglich sogar konsequent finden, dass der Europarat eine solche Sanktion ablehnt? Denn so haben auch die EU-Außenminister am Montag entschieden. So könnte man argumentieren.

Aber das ist falsch gedacht. Dieses Denken ignoriert das breite Spektrum abgestufter Reaktionsmöglichkeiten, die sich aus der Arbeitsteilung der verschiedenen europäischen Institutionen ergeben. Gerade weil der 1949 gegründete Europarat keine Realpolitik betreiben muss, war er zu einer moralischen Instanz geworden. Die Aufnahme in diese Straßburger Versammlung war geradezu ein Gütesiegel, dass in einem Land Demokratie, Menschen- und Bürgerrechte im Prinzip gewährleistet sind, dass der Rechtsstaat dort funktioniert.

Das galt bis Anfang der 90er Jahre. Der Sturz der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa eröffnete die Versuchung, vielleicht doch ein bisschen pragmatischer vorzugehen bei der Aufgabe, die Bürger- und Menschenrechte auf dem ganzen Kontinent durchzusetzen. Wenn ein Staat dem Europarat beitritt, verpflichtet er sich damit zugleich, die Todesstrafe abzuschaffen, die Konvention gegen Folter und andere bindende Menschenrechtsdeklarationen zu unterschreiben. Und, vielleicht am schlagkräftigsten: Die Bürger eines Mitgliedslandes können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, und die nationale Regierung muss sich dessen Spruch unterwerfen.

Vertrauensvorschuss für die Sorgenkinder, lautete deshalb die Logik, als in den 90er Jahren die Beitrittsanträge von Russland, Weißrussland, der Ukraine, Kroatien und anderer Staaten diskutiert wurde, in denen die Gewährung der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten noch nicht als garantiert galt. Wandel durch Aufnahme: die eingegangen Pflichten sollten als Hebel zur Durchsetzung der demokratischen Prinzipien dienen. Und wenn die Hoffnungen sich nicht erfüllen, dann könne der Europarat die Sünder wieder ausschließen oder, als erste Warnung, ihre Mitgliedschaft suspendieren. So redete man in Straßburg, als Russland 1996 als 39. Mitglied aufgenommen wurde - eine Entscheidung, die mit einigem Bauchgrimmen getroffen wurde. Aber damals wollte man nicht zuletzt honorieren, dass Moskau sich am Ende doch zu einer politischen Lösung des ersten Tschetschenienkriegs bereit gefunden hatte.

Eine große Minderheit in Strassburg scheint sich jetzt dieser Vorgeschichte erinnert zu haben: 71 Abgeordnete stimmten für den Antrag, Russlands Mitgliedschaft zu suspendieren. Aber 83 votierten dagegen. Die Resolution, in der der Tschetschenienkrieg verurteilt und eine politische Lösung verlangt wird, ist nicht mehr als ein Feigenblatt, dass die schlimmsten Gewissensbisse überdecken soll.

Die Mehrheit der Versammlung hat sich ganz auf die Seite der Realpolitiker geschlagen. Die dürfen - notfalls - argumentieren, warum Sanktionen des IWF oder der EU wenig nutzen und vielleicht sogar schaden. Der Europarat aber hat eine andere Aufgabe, er darf die Grundwerte nicht relativieren. Er muss über sie wachen, daraus leitet sich seine Existenzberechtigung ab. Wenn der Europarat sich genauso verhalten will, wie Außenminister das leider manchmal müssen, dann ist er überflüssig.

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