zum Hauptinhalt
Mitmachen. Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen am gesellschaftlichen Leben umfassend teilhaben können.

© dpa-ZB

Familiencard: Der Hartz-IV-Chip

Eine elektronische Geldbörse für Kultur, Sport und Bildung: Ein Modellprojekt in Stuttgart zeigt, wie Familien vom Staat sinnvoll Unterstützung erhalten können.

Stuttgart - Wenn man Sofia Papadopoulos, Mutter von drei Jungen, nach der Stuttgarter Familiencard fragt, kommt sie ins Schwärmen. Sie nutzt die blaue Chipkarte seit ihrer Einführung im Jahr 2001, erst für ihren heute 13-jährigen Sohn Joannis, dann für Giorgios und zuletzt auch für das Nesthäkchen Antonios. Auf der Karte sind für jedes Kind für dieses Jahr 60 Euro geladen, mit dem die Familie sich Dinge leisten kann, die sonst in dem Umfang nicht möglich wären. Dazu gehört etwa der jährliche Zoobesuch. „Sonst würde ich nur alle drei Jahre in die Wilhelma gehen“, sagt die Schwäbin griechischer Abstammung. Die 42-Jährige resümiert: „Ich brauche die Karte, um etwas Nützliches für die Kinder zu bezahlen oder als Familie gemeinsam etwas Besonderes zu erleben.“

Stuttgart ist die einzige Stadt in Deutschland, die ihren Familien eine solche elektronische Geldbörse für Kultur, Sport und Bildung bietet – und das nicht nur armen, sondern auch Mittelstandsfamilien. Voraussetzung ist, dass die Bruttoeinkünfte der Familie mit Kindern unter 16 Jahren 60.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Um die Karte zu erhalten und zu verlängern, muss jedes Jahr im Bezirksrathaus ein Einkommensnachweis vorgelegt werden. Wer vier Kinder und mehr hat, erhält die Vergünstigung unabhängig von den Einkünften. Für dieses Jahr werden voraussichtlich 46.200 Karten beantragt – fast zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen kommen dann in ihren Genuss; die Stadt lässt sich das 2,1 Millionen Euro kosten. Abbuchungen sind an 240 Terminals möglich, etwa in den städtischen Bädern, den Museen, Theatern und in Sportvereinen.

Die Familiencard ist ein Mosaikstein im Konzept der Kommune, die kinderfreundlichste Großstadt Deutschlands zu werden. Der stellvertretende Sozialamtsleiter Stefan Spatz sagt: „Die Karte hat neben anderen familienfreundlichen Argumenten dazu geführt, dass wir Familien in der Stadt halten oder ihnen die Entscheidung, hierher zu ziehen, erleichtern konnten.“ Das Stuttgarter Modell wird ebenso wie die Schulverpflegung in Recklinghausen als Vorbild gehandelt für ein bargeldloses System, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Besserstellung der 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien umgesetzt werden kann.

In Recklinghausen läuft seit 2006 die Mittagsversorgung der Schulen und Kitas über Chipkarten. Gezahlt wird übers Internet mit der Kartennummer. So ist Anonymität gewährleistet, erklärt Reinhard Hösel, bei der Stadt für die Schulen zuständig. „Kinder können ja oft gemein sein und Sozialhilfeempfänger ausgrenzen. Das passiert so nicht mehr.“ Schüler aus Hartz-IV-Familien zahlen in Recklinghausen nur einen Euro statt 2,50 Euro pro Essen. Rund 400 000 Mahlzeiten werden pro Jahr in den 42 Schulen und Kindergärten bereitgestellt. Mit 15 000 Euro aus dem nordrhein-westfälischen Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ fördert die Stadt das Schulessen.

Wenn es sich nicht um eine freiwillige Leistung handelt wie die Familiencard, ist der stellvertretende Sozialamtsleiter Spatz aus Stuttgart jedoch grundsätzlich für eine Barzahlung an die Langzeitarbeitslosen. „Wir wollen, dass die Leute auch selbstständig wirtschaften, und trauen ihnen schon zu, dass sie das Geld ihren Kindern zugute kommen lassen“, sagt er. Aber wenn bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils bundesweit keine Barleistung komme, dann sei eine Chipkarte besser als Gutscheine, die die Empfänger diskriminierten. „Heute sind so viele Karten im Umlauf, da würde eine solche Chipkarte viel weniger auffallen als Monopolygeld.“

Julia Giertz, Maren Missmahl

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false