Der islamfeindliche Film : Verwünschen - und verbieten?
17.09.2012 23:20 UhrDer Streit um den Mohammed-Schmähfilm „Die Unschuld der Muslime“ hat weltweit Reaktionen hervorgerufen. Die Bundesregierung erwägt Möglichkeiten, die von Rechtspopulisten angekündigte Aufführung der Produktion verbieten zu lassen. Dabei müssten vor allem alle ordnungsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, sagte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Forderungen nach einem Verbot wurden auch aus islamischen Ländern laut.
Wovon handelt der Film?
Der Religionsstifter wird in den bisher bekannten Szenen als Frauenheld, Kinderschänder und Mörder geschildert.
Es gibt eine Folter- und eine Exekutionsszene. Einmal wird Mohammed als Sklave gezeigt, der sich mit einem Jungen um einen abgenagten Knochen streitet. In einigen Szenen erscheint Mohammed als naiv und vertrottelt, in anderen als blutrünstig und herrisch. Die Protagonisten wirken um authentische Darstellung bemüht, insgesamt aber überwiegt der Charakter eines Trash-Movies. Kennzeichnend ist die billige Ausstattung und das niedrige Produktionsniveau. Die Dialoge sind plump, manches, wie die aufgeklebten Bärte, wirkt komisch, ob freiwillig oder unfreiwillig.
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Warum soll die Aufführung verboten werden?
Für die Bundesregierung geht es offenbar weniger um den Film als vielmehr um Gefahren, die sich aus seiner Aufführung ergeben könnten. Der Verein „Pro Deutschland“ erwägt wohl, den Film an einem provisorischen Ort in Berlin zu zeigen, falls es in einem regulären Kino nicht möglich ist. Werden Ort und Zeitpunkt der Vorstellung bekannt, könnte es Demonstrationen oder Gewalttätigkeiten geben.
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Kann der Film verboten werden?
Das ist schwierig. „Eine Zensur findet nicht statt“ heißt es im Grundgesetz zur Meinungs- und Pressefreiheit. Im selben Artikel 5 wird auch die Kunstfreiheit gewährleistet – und zwar schrankenlos. Alle Versuche, eine Vorstellung zu unterbinden, müssten sich daran messen lassen. Der Kunstbegriff der Verfassung entzieht sich Kategorien der Ästhetik und des politischen Empfindens, es geht vor allem um den Schutzbereich. Hier ist die Justiz im Zweifel großzügig. Kunst ist vieles. Ebenso wie die umstrittenen Mohammed-Karikaturen wird auch der Film den Schutz der Kunstfreiheit beanspruchen dürfen.


















