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Politik: DER KALIF

Metin Kaplan übernahm den „Kalifatsstaat“ nach dem Tod seines Vaters Cemaleddin 1995. Ende 2000 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Metin Kaplan wegen des Aufrufs zum Mord an seinem Rivalen Sofu zu vier Jahren Haft.

Metin Kaplan übernahm den „Kalifatsstaat“ nach dem Tod seines Vaters Cemaleddin 1995. Ende 2000 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Metin Kaplan wegen des Aufrufs zum Mord an seinem Rivalen Sofu zu vier Jahren Haft. Im März 2003 kam Kaplan in Auslieferungshaft. Zwei Monate später ließ ihn das OLG frei und erklärte eine Auslieferung an die Türkei für unzulässig. Im August verhängte das Verwaltungsgericht Köln einen Abschiebestopp. Dagegen klagt die Bundesrepublik. Einen Asylanspruch hat Kaplan nicht mehr. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen des Verdachts, Kaplan verstoße gegen das Verbot des Kalifatsstaats. fan

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