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Politik: Der Mordfall Buback müsste neu aufgerollt werden

Berlin - Sollte der Verfassungsschutz schon seit Jahren gewußt haben, wer aus der RAF den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 erschossen hat, dann muss der Fall nach Ansicht von Koalitions- wie Oppositionspolitikern neu aufgerollt werden. „Wenn Behörden seit Jahren über genaue Tathergänge Bescheid wussten, diese aber nicht der Justiz zur Verfügung gestellt haben,würde das eine juristische und politische Aufarbeitung erforderlich machen“, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle.

Berlin - Sollte der Verfassungsschutz schon seit Jahren gewußt haben, wer aus der RAF den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 erschossen hat, dann muss der Fall nach Ansicht von Koalitions- wie Oppositionspolitikern neu aufgerollt werden. „Wenn Behörden seit Jahren über genaue Tathergänge Bescheid wussten, diese aber nicht der Justiz zur Verfügung gestellt haben,würde das eine juristische und politische Aufarbeitung erforderlich machen“, sagte FDP-Chef Guido Westerwelle. „Sollten die Behörden seit Jahrzehnten die wahren Mörder von Herrn Buback und seinen Begleitern kennen, ist die Nicht-Verfolgung ein veritabler Skandal“, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel.

Der „Spiegel“ hatte vorab berichtet, das Bundeskriminalamt habe schon seit 1990 ernstzunehmende Hinweise darauf, dass der wegen des Buback-Mordes verurteilte Knut Folkerts sich am Tattag nicht in Deutschland aufgehalten hat. Das Magazin beruft sich auf Vernehmungsprotokolle der in der DDR untergetauchten und später enttarnten Ex-RAF-Angehörigen Silke Maier-Witt. Die Ex-RAF-FrauVerena Becker habe dem Verfassungsschutz bereits Anfang der 80er Jahre verraten, dass Stefan Wisniewski die Schüsse auf Buback abgegeben haben soll.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte, die „neuen Informationen müssen Anlass dazu sein, den gesamten Fall neu zu untersuchen“. Drei Fragen müssten geklärt werden: Ob die Informationen zuträfen, warum diese nicht in das Verfahren eingebracht wurden und wer die Informationen aus welchen Gründen zurückgehalten habe. Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele betonte, wenn „die Justiz damals tatsächlich von den entlastenden Aussagen wusste, hat sie unverantwortlich gehandelt“. Dann seien damals „Menschen für etwas angeklagt und verurteilt worden, obwohl Beweise gegen deren Tatbeteiligung vorlagen“. Dies müsse auch heute noch Konsequenzen haben. Derweil bestätigte Michael Buback, dass die Bundesanwaltschaft ihn als Zeugen vorgeladen habe. Tsp/ddp

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