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Politik: Der Nachteil am Monopol: Manchmal wäre die Post gern Zensor

Martin Dopychai weiß ein Lied davon zu singen. Der Sprecher der Deutschen Post hat die wütende Kritik der Kunden schon mehrfach über sich ergehen lassen müssen.

Martin Dopychai weiß ein Lied davon zu singen. Der Sprecher der Deutschen Post hat die wütende Kritik der Kunden schon mehrfach über sich ergehen lassen müssen. Immer wieder regen sich die einen darüber auf, dass sie Briefe von der PDS bekommen, die anderen wollen keine Werbung von der CDU. "Was die Leute vergessen, ist, dass wir als Monopol-Unternehmen dazu verpflichtet sind, Post an die Adressaten weiterzuleiten. Die Post kann und darf kein Zensor sein", sagt Dopychai. Wenn in einer Werbung zum Beispiel Homosexuelle beschimpft würden, müsse man eben die Zähne zusammenbeißen und zustellen.

Gleichwohl gibt es rechtliche Grenzen. Sie sind in der "Post-Universaldienstleistungsverordnung" festgelegt - kurz "PUDLV" genannt. Vor einem Jahr wurde sie verabschiedet. Sie bestimmt, was zugestellt werden darf und was nicht. Briefe und Zeitungen, deren Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen und solche, "deren Außenseite rassendiskriminierendes Gedankengut enthält", dürfen nicht ausgetragen werden. Sind Sendungen mit Hakenkreuzen oder anderen verbotenen Symbolen gekennzeichnet, ist die Beförderung ohnedies strafbar.

Die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) ist froh, dass es diese Verordnung gibt: "Wir haben unter der Kohl-Regierung jahrelang vergebens dafür gekämpft, den entsprechenden Passus in der Verordnung unterzubringen", sagte Pressesprecherin Sigrun Schmied. Nun fordert die DPG, diesen Standard auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Da muss sie sich beeilen: Die entsprechenden Verordnungen sollen bereits in ein paar Monaten novelliert werden. Und noch ist keine Rede von der Zustellung rechtsextremer Post.

Richtig zufrieden ist die Gewerkschaft mit der "PUDLV" trotzdem nicht. Denn nicht immer lässt sich von außen erkennen, ob der Brief rechtsextremes oder rechtsextremistisches Gedankengut enthält. "Uns geht es deshalb darum, nicht nur nach der Außenseite der Sendung, sondern auch nach dem Inhalt entscheiden zu können", sagt Sigrun Schmied. Nur nach dem Umschlag zu gehen, öffne Rechtsextremisten Tür und Tor, den Inhalt zu kaschieren. Doch wie soll diese Kontrolle erfolgen? Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Briefgeheimnis ausdrücklich geschützt. Briefe dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet werden. Das weiß die DPG. Darum will sie sich auch nicht dazu äußern, wie ihre Forderung konkret umgesetzt werden kann.

Beatrice von Weizsäcker

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