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Politik: Der Nato-Beschluss: Zum Beistand verpflichtet

Die Nato-Mitgliedstaaten sind bereit, der USA jegliche Unterstützung zu gewähren, die Washington von den Verbündeten fordert. Zum ersten Mal in der Geschichte des Atlantischen Bündnisses hat der Nato-Rat am Mittwoch einstimmig festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Beistandsverpflichtung der Allianz (Artikel 5 des Nato-Vertrags) für eines seiner Mitglieder erfüllt sind - "falls es sich herausstellt, dass der Angriff von außen auf die USA gerichtet war".

Die Nato-Mitgliedstaaten sind bereit, der USA jegliche Unterstützung zu gewähren, die Washington von den Verbündeten fordert. Zum ersten Mal in der Geschichte des Atlantischen Bündnisses hat der Nato-Rat am Mittwoch einstimmig festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Beistandsverpflichtung der Allianz (Artikel 5 des Nato-Vertrags) für eines seiner Mitglieder erfüllt sind - "falls es sich herausstellt, dass der Angriff von außen auf die USA gerichtet war". Mit dieser Feststellung im Nato-Rat betrachtet das Bündnis den terroristischen Angriff auf die die USA gleichzeitig als auf die gesamte Allianz gerichtet.

Zum Thema Online Spezial: Terror gegen Amerika Fotostrecke I: Der Anschlag auf das WTC und das Pentagon Fotostrecke II: Reaktionen auf die Attentate Chronologie: Die Anschlagserie gegen die USA Reaktionen: Weltweites Entsetzen Osama bin Laden: Amerikas Staatsfeind Nummer 1 gilt als der Hauptverdächtige "Dies ist ein Akt der äußeresten Solidarität mit dem amerikanischen Verbündeten", erklärte Nato-Generalsekretär Lord Robinson nach der Sitzung des Nato-Rats am Mittwochabend. "Wir bekunden damit unsere Solidarität und unsere Sympathie." Es liege jetzt an den USA, im Nato-Rat die Unterstützung der 18 Verbündeten zu beantragen. Dies sei bisher noch nicht geschehen. Zur Stunde sei auch nicht bekannt, wer hinter den terroristischen Angriffen stecken. Sicher sei auch noch nicht, dass die Angriffe tatsächlich von außen geführt wurden.

Sollten die USA tatsächlich im Nato-Rat formell um Beistand nachsuchen, dann sind die Nato-Mitgliedstaaten aufgefordert, "jeder für sich oder gemeinsam mit den anderen Partnern die Aktionen zu ergreifen, die sie für notwendig erachten", heißt es im Artikel 5 des Nato-Vertrags, der die Beistandsverpflichtung beschreibt. Eine Verpflichtung zum militärischen Eingreifen oder zur Teilnahme an militärischen Aktionen der USA besteht für den einzelnen Nato-Bündnisstaat nicht. Die Mitgliedstaaten der Allianz sind frei in der Entscheidung, den Grad ihres Engagements selbst festzulegen. Der geforderte Beistand kann sich zum Beispiel auch auf politischen oder ökonomischen Beistand beschränken.

Die EU-Außenminister hatten am Nachmittag in Brüssel in einer Krisensitzung über die Sicherheitslage und die Folgen für die internationale Politik beraten. In Brüssel fürchtet man vor allem, dass der vermutlich von islamischen Terroristen organisierte Angriff auf die USA das Ende des Nahost-Friedensprozess bedeuten könnte, für den sich die Europäer in den vergangenen Wochen in hohem Maß engagiert hatten. In diplomatischen Kreisen wächst offenbar die Sorge, Präsident Bush könnte auf die Gewaltakte im eigenen Land überreagieren und eine weltweite Spirale der Gewalt in Gang setzen.

"Die ökonomische und soziale Struktur unserer Länder ist stark und widerstandsfähig. Sie wird dem Terrorismus standhalten. Wir sind entschlossen, den Kampf gegen den Terrorismus gemeinsam mit unserem amerikanischen Verbündeten mit aller Macht fortzusetzen und zu verstärken", sagte der Präsident der EU-Kommission Romano Prodi in Brüssel. Der kriminelle und barbarische Terrorakt sei ein "Angriff auf alle unseren gemeinsamen Werte" und auf die Freiheit. "Wir werden nicht zulassen, dass der Terrorismus siegt. Wir werden nicht zulassen, dass er die Welt teilt", sagte Prodi.

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