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Politik: Der Preis für den Frieden

Früher übernahmen es hohe Mauern und aufmerksame Wachen, heute besorgt es der Staat: den Schutz der Bürger. Nach innen mit Polizei und Justiz, nach außen mit der Bundeswehr.

Früher übernahmen es hohe Mauern und aufmerksame Wachen, heute besorgt es der Staat: den Schutz der Bürger. Nach innen mit Polizei und Justiz, nach außen mit der Bundeswehr. Im Inneren hat er sich dabei nicht nur um Straftäter zu kümmern, er muss auch den Frieden der Bürger untereinander wahren – und ihr Recht sichern, gerichtlich gegen ihn selbst vorzugehen.

Mit den Bedrohungen wächst die Schutzpflicht des Staates und damit auch seine Befugnis, in die Rechte der Bürger einzugreifen. Allerdings muss er diese Rechte, die Menschenwürde voran, auch verteidigen. Das schließt tief greifende Justizreformen, wie sie derzeit auch im Bundesjustizministerium diskutiert werden, nicht aus. Einschnitte wären vor allem im vielstufigen Instanzenwesen denkbar. Der Anspruch, den eigenen Fall vor Gericht zu bringen, bedeutet nicht, Berufung oder Revision verlangen zu können. So sehen es zumindest die meisten Verfassungsgelehrten und das Bundesverfassungsgericht, die einen Richterspruch nicht als justiziablen Akt der öffentlichen Gewalt betrachten. Ebenso besteht kein Zwang, Fachgerichtsbarkeiten wie Sozial- oder Familiengerichte zu erhalten. Effizienzgedanken aus der Wirtschaft werden sich auch auf die Justiz übertragen lassen. Privatisierungen sind möglich, etwa im Strafvollzug. Der Staat müsste dies aufgrund seiner Verantwortung für die Häftlinge jedoch kontrollieren. Kritiker halten das für zu aufwändig. Unvorstellbar wäre, Richter wie künftig Beamte nach Leistung zu bezahlen – sie verlören ihre Unabhängigkeit.

Bei der Verteidigung der Bürger gegen Feinde von außen hat der Staat größeren Freiraum. Der Schutz der Menschenwürde bedeutet aus verfassungsjuristischer Sicht nicht, dass er Streitkräfte benötigt, schon gar keine Wehrpflichtigen.

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