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Politik: „Der Sicherheitsrat braucht klare Regeln“

Jerzy Kranz, Polens ehemaliger Botschafter in Berlin, über die Folgen des Irak-Kriegs für das Völkerrecht und einen Fahrplan für die UN

Jerzy Kranz (55),

forscht auf Einladung der Freien Universität Berlin über die Folgen des Terrors des 11. September

auf das Völkerrecht. Foto: Mike Wolff

Warum haben sich die Polen für den Einsatz im Irak entschieden?

Es geht uns um eine effiziente Sicherheitspolitik für Europa und für die Welt. Daran orientiert sich die polnische Politik. Es muss eine Struktur geben, die fähig ist, die Lage zu kontrollieren. Das ist in den Augen der Polen immer noch die Nato. Eine gemeinsame europäische Sicherheits und Verteidigungspolitik gibt es noch nicht. In dieser Phase sind die Amerikaner die einzigen, die Sicherheit garantieren können. Das sieht man auch am Beispiel Kosovo.

Viele Politiker und Experten sehen den Irak-Konflikt als Beleg dafür, dass das Völkerrecht den Bedrohungen durch Diktatoren und Terrorismus nicht gewachsen ist. Stimmt das?

Das Völkerrecht hat nie perfekt funktioniert, es ist aber in all den Jahren stärker geworden. Man darf es nicht mit nationalem Recht vergleichen. Völkerrecht wird von den Staaten gemacht, wendet sich an sie, und sie legen es aus. Es gibt kein universelles Gericht, dass dieses Recht mit Zwang durchsetzen oder die Illegalität einer Tat feststellen könnte. Neue Herausforderungen sollen aber zu neuen Konzepten führen.

Muss die UN-Charta geändert werden?

Das wäre in einigen Punkten wünschenswert, weil viele Begriffe unpräzise sind. Aber praktisch ist das ausgeschlossen. Dennoch wandelt sich das Völkerrecht, neue Interpretationen kommen hinzu. So hat man begriffen, dass auch innere Konflikte eine Bedrohung für den Weltfrieden darstellen, etwa massive Menschenrechtsverletzungen. Die so genannte humanitäre Intervention wird jetzt als Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot toleriert, auch wenn sie nicht als völkerrechtliche Norm gilt. Man sucht nach neuen Abwehrkonstruktionen, obwohl man oft vor einen Konflikt zwischen zwei gleichrangigen Normen gestellt wird – dem Verbot der Gewaltanwendung und dem der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Hat der Krieg im Irak das Völkerrecht weiterentwickelt oder zurückgeworfen?

Weder noch. Hier stehen wir vor etwas vollkommen Neuem im Völkerrecht, denn das Problem von Massenvernichtungswaffen wird heute als viel akutere Bedrohung wahrgenommen als früher. Man kann die Waffen und die neuen Akteure nicht immer sehen, weiß aber, dass sie da sind. Vielleicht sollte die Völkerrechtswissenschaft den Begriff von Selbstverteidigung neu definieren, im Kontext der neuen Gefahren und der internationalen Praxis. Eine andere Frage ist, wer feststellen soll, wann Gewalt angewendet wird. Das können die UN sein, und, falls der Sicherheitsrat gelähmt ist, eventuell eine regionale Organisation wie die Nato. Es darf nicht sein, dass das Völkerrecht den Staat stärker schützt als seine Bürger.

Die UN sind sich oft alles andere als einig …

Das können wir auf einen Schlag nicht ändern, weil der Sicherheitsrat nicht nur nach dem Völkerrecht entscheidet. Der Irak hat die Welt jahrelang an der Nase herumgeführt. Ich halte es aber für vorstellbar, dass sich der Sicherheitsrat auf ein verbindliches Prozedere in solchen Fällen einigt, eine Art Kriterienkatalog. Man stellt eine Gefahr für den Weltfrieden fest, dann baut man in mehreren Stufen diplomatischen Druck auf. Jeder Bruch einer Resolution muss zu einer neuen Verschärfung führen, bis hin zum militärischen Eingreifen. Dies muss an Fristen gebunden werden. Der Sicherheitsrat muss sich selbst zum Handeln zwingen.

Das Gespräch führte Jost Müller-Neuhof

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