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Politik: Der Strafkatalog könnte die CDU gleich fünfmal treffen

Die illegalen Finanzpraktiken könnten die CDU hart treffen. Auf Rosen ist die Partei ohnehin nicht gebettet: So weist der Rechenschaftbericht für 1998 - dem Jahr der Bundestagswahl - ein Defizit zwischen Einnahmen (252 Millionen) und Ausgaben (310 Millionen) von 58 Millionen Mark aus.

Die illegalen Finanzpraktiken könnten die CDU hart treffen. Auf Rosen ist die Partei ohnehin nicht gebettet: So weist der Rechenschaftbericht für 1998 - dem Jahr der Bundestagswahl - ein Defizit zwischen Einnahmen (252 Millionen) und Ausgaben (310 Millionen) von 58 Millionen Mark aus. Die Partei hat danach ein Gesamtvermögen von 120 Millionen Mark. Durch die Sanktionen von Bundestagspräsident Thierse könnte die Partei gleich fünffach getroffen werden

Sanktion wegen des falschen Rechenschaftsberichts 1998 in Höhe von 41 Millionen Mark: Diese Entscheidung wird Thierse am Dienstag bekannt geben. Die CDU verliert ihren Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung, der sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen errechnt

Weitere Sanktion wegen des falschen Rechenschaftsberichts 1998 in Höhe von 35 Millionen Mark: Gelingt es der Partei nicht, bis Ende des Jahres ihre Finanzsituation zu klären, könnte Thierse auch die 35 Millionen zurückverlangen, die die Partei auf Grund ihrer Wahlerfolge erhalten ht

Kürzung der Vorauszahlungen für 2000 in Höhe von 41 Millionen Mark: Da sich die Vorauszahlung für 2000 nach den Festsetzungen für 1999 berechnet, könnte Thierse auch die Abschlagszahlungen für 2000 kürzen. Die Festsetzungen wiederum resultieren aus dem Rechenschaftsbericht 198

Strafgelder wegen der verschwiegenen Spenden in Höhe von 36 Millionen Mark: Die CDU hat möglicherweise Spenden aus den Jahren 1989 bis 1998 in den Rechenschaftsberichten verschwiegen - darunter auch die Beträge, die Alt-Kanzler Kohl von 1993 bis 1998 eingenommen hat. Deswegen könnten Strafgelder in dreifacher Höhe fällig werden.

Rückforderungen wegen der unrichtigen Rechenschaftsberichte von 1993 bis 1997 in Höhe von 375 Millionen Mark: Da die Rechenschaftsberichte von 1993 bis 1997 ebenfalls mangelhaft gewesen sein könnten, könnte Thierse die staatlichen Mittel für diese Jahre zurückverlangen. Sie lagen bei je 75 Millionen Mark. Auch hier hat Thierse mit der Entscheidung noch Zeit. Zudem steht die Rückforderung in seinem Ermessen.

Sollte Thierse die CDU zur Kasse bitten, erwartet die Partei im laufenden Jahr trotzdem rund 76 Millionen Mark aus der Staatskasse. Die staatliche Parteienfinanzierung besteht aus drei Komponenten: Erfolg beim Wähler sowie Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden. Dabei werden die ersten fünf Millionen Wählerstimmen mit je 1,30 Mark belohnt, jede weitere Stimme mit einer Mark. Die Zuwendungen - Spenden bis 6000 Mark je natürliche Person sowie Mitgliedsbeiträge - werden mit 50 Pfennig je eingenommene Mark vergoldet. Nicht rechtzeitig eingereichte gültige Rechenschaftsberichte führen zum Verlust des Zuschusses zu den Spenden und Beiträgen, während der Anspruch auf das Geld für Wählerstimmen erhalten bleibt.

Für alle anspruchsberechtigten Parteien zusammen darf die staatliche Finanzierung 230 Millionen Mark im Jahr nicht übersteigen. Die jeder Partei zustehende Summe wird in drei Teilbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai und 15. August sowie einer Restsumme nach Endabrechnung im Dezember ausgezahlt.

Unberührt von Thierses Entscheidung am Dienstag werden die noch zu erwartenden Sanktionen für illegale oder nicht angegebene Spendeneinnahmen der CDU sein. Hierfür sieht das Parteiengesetz vor, dass die unrechtmäßige oder nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführte Spende in voller Höhe an das Bundestagspräsidium abzugeben ist, das den Betrag an karitative oder gemeinnützige Organisationen weiterleitet. Zusätzlich wird eine Strafe in doppelter Höhe der Spende festgesetzt.

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