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Atomgipfel: Streit um die Laufzeitverlängerung

Schwarz-Gelb will die Laufzeit von Atomkraftwerken verlängern. Wie weit ist die Koalition damit?

CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke vereinbart. Wie schwierig die Umsetzung des Vorhabens ist, haben die Koalitionäre seit Monaten beobachten können. Am Sonntag sind die Kanzlerin, ihre Fachminister sowie die Fraktions- und Parteispitzen von Atomkraftgegnern empfangen worden, die sich Mühe gaben, viel Lärm zu machen. Kaum besser ist die Stimmung bei den vier großen Energiekonzernen, die erwartet hatten, dass alles ganz schnell geht. Ebenso verstimmt sind die etwa 800 Stadtwerke, die sich beklagen, dass eine Laufzeitverlängerung die Monopolstellung der vier Großen über Jahre hinweg zementiert.

Wie lange sollen die Atomkraftwerke noch laufen?

Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Eine Mehrheit in der Bevölkerung, nach jüngsten Umfragen knapp 60 Prozent, lehnt eine Laufzeitverlängerung prinzipiell ab. Dasselbe gilt für die Stadtwerke und die Produzenten erneuerbarer Energien. Sie sehen ihre Investitionen in Gefahr. In der Regierung gibt es jedoch einen Konsens, dass die Laufzeiten verlängert werden sollten. Nur wie lang, war bis Sonntag jedenfalls sehr umstritten. Während Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) aus dem Energiegutachten der drei Institute EWI, Prognos und GWS herausliest, dass eine Verlängerung zwischen 12 und 20 Jahren die größten volkswirtschaftlichen Vorteile erbrächte, zieht Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) den gegenteiligen Schluss. Allerdings betont auch er, eine Laufzeitverlängerung sei notwendig – nur nicht so lang. Er hat im Februar acht Jahre ins Spiel gebracht. Die CDU in Baden-Württemberg und Hessen sowie die CSU halten eine möglichst lange Laufzeitverlängerung für notwendig. Die Zahlen, die der Stuttgarter Ministerpräsident Stefan Mappus seit seinem Amtsantritt genannt hat, schwanken zwischen gar keiner Begrenzung („Die Kernkraftwerke sollen laufen, so lange sie sicher sind.“), 20 Jahren bis hin zu zehn bis 15 Jahren. Die Kanzlerin, Angela Merkel (CDU), hält zehn bis 15 Jahre „aus fachlichen Gründen für vernünftig“. In der Unionsfraktion hält offenbar eine Mehrheit 20 Jahre für die richtige Zahl. Mit einer Jahreszahl ist es allerdings nicht getan. Am Sonntag ist im Kanzleramt darüber verhandelt worden, was ein „Atomjahr“ überhaupt ist. Im Atomkonsens zwischen der rot- grünen Regierung und den vier Atomkraftwerksbetreibern im Jahr 2000 waren für jede einzelne Anlage im Durchschnitt 32 Jahre in Strommengen umgerechnet worden. Damals nahmen die Verhandler an, dass Atomkraftwerke etwa 95 Prozent ihrer möglichen Leistung auch tatsächlich ins Netz einspeisen. Viele Anlagen sind jedoch schon deutlich älter als 32 Jahre, weil sie zum Teil jahrelang aus sicherheitstechnischen oder strategischen Gründen abgeschaltet waren. Dazu kommt, dass einige Anlagen, vor allem Neckarwestheim 1 und Biblis A nicht mehr mit Volllast betrieben werden, sondern nur noch geringe Strommengen produzieren. Würde der Durchschnitt der tatsächlichen Erzeugung der jeweiligen Anlage zugrunde gelegt, wäre ein Neckarwestheim-1-Jahr viel kürzer als ein Neckarwestheim-2-Jahr. Letztere Anlage ist das jüngste deutsche Atomkraftwerk, es läuft allerdings auch schon seit 22 Jahren. Am späten Sonntagabend zeichnete sich ab, dass die sieben ältesten Atomkraftwerke einen Nachschlag von acht Jahren Laufzeitverlängerung bekommen sollen. Die zehn neueren Anlagen sollen sogar 14 Jahre länger laufen dürfen. Sollte die Regelung beibehalten werden, dass nicht aufgebrauchte Strommengen nach einer Stilllegung auf andere Atomkraftwerke übertragen werden dürfen, könnten die jüngsten Atomkraftwerke nach Schätzungen der Umweltorganisation Greenpeace bis zu 67 Jahre Strom produzieren.

Wie viel sollen die Konzerne für eine Laufzeitverlängerung zahlen?

Im Koalitionsvertrag heißt dieser Punkt „Vorteilsausgleich“. Klar ist, die Konzerne verdienen jeden Tag mit einem abgeschriebenen Atomkraftwerk rund eine Million Euro, weil die Anlagen nur noch ihre Betriebskosten, aber nicht mehr ihre Investitionskosten einspielen müssen. Wie hoch diese Zusatzgewinne eingeschätzt werden, ist je nach Standpunkt verschieden. Bereits entschieden ist, dass die Konzerne von 2011 an jährlich 2,3 Milliarden Euro zur Haushaltsdeckung des Bundes beitragen sollen. Dafür hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf für eine Brennelementesteuer vorgelegt. Am Sonntagabend hieß es in Regierungskreisen, diese Steuer könnte auf vier bis sechs Jahre befristet werden. Zusätzlich soll es eine Vereinbarung geben, dass die Konzerne einen etwa ebenso hohen Betrag für den Ausbau erneuerbarer Energien und Speichersysteme aufbringen sollen. Allerdings scheint das erst für die Zeit zu gelten, wenn die Brennelementesteuer abgeschafft worden ist. Vorläufig geht es um 200 bis 300 Millionen Euro jährlich für einen Ökoenergiefonds. Denn klar ist, dass Union und FDP dieses Argument brauchen, um eine „Versöhnung“ oder gar einen „Pakt“ zwischen Atomkraft und erneuerbaren Energien behaupten zu können.

Was ist mit der Sicherheit?

Das Sicherheitsniveau der Anlagen soll zwischen dem Bund und den Ländern, die die Atomaufsicht führen, verhandelt werden. Umweltminister Röttgen will zumindest das Sicherheitsniveau der neueren Atomkraftwerke für alle vorschreiben. Dagegen gibt es vor allem aus dem Süden Widerstand. Die Konzerne fürchten hohe Nachrüstkosten, weil ihre Anlagen dann schnell unwirtschaftlich werden könnten.

Was ist mit dem Bundesrat?

Es ist umstritten, ob der Bundesrat einer Änderung des Atomgesetzes zustimmen muss. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsgutachten, die davon ausgehen, dass der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung zustimmen muss. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der Zeitung „Die Welt“ erneut, dass seiner Auffassung nach der Bundesrat nicht zustimmen muss. Sowohl die Grünen und die SPD im Bundestag als auch eine Reihe von Bundesländern haben angekündigt, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen – egal wie lang die Laufzeitverlängerung ausfällt.

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