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Politik: Der Streit um Verankerung des Schutzes des ungeborenen Lebens wurde beigelegt

In Rheinland-Pfalz ist der Weg frei für die bisher umfassendste Reform der Landesverfassung. Weil die beiden Regierungsfraktionen SPD und FDP der Forderung der oppositionellen CDU zustimmten, den Schutz des ungeborenen Lebens in die Landesverfassung aufzunehmen, wird die CDU der Gesamtreform zustimmen.

In Rheinland-Pfalz ist der Weg frei für die bisher umfassendste Reform der Landesverfassung. Weil die beiden Regierungsfraktionen SPD und FDP der Forderung der oppositionellen CDU zustimmten, den Schutz des ungeborenen Lebens in die Landesverfassung aufzunehmen, wird die CDU der Gesamtreform zustimmen. Für die Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Grünen werden diesem Entwurf, der im Frühjahr verabschiedet werden soll, nicht zustimmen. Sie lehnen die Konzession an die CDU ab, den Schutz des ungeborenen Lebens in die Verfassung hineinzunehmen.

"Für den Schutz des ungeborenen Lebens ist insbesondere durch umfassende Aufklärung, Beratung und soziale Hilfe zu sorgen", heißt der Satz, um den die CDU den Artikel 3 der Landesverfassung ergänzt wissen will. Ein entsprechender Abschnitt findet sich bisher nur in der Verfassung des Landes Brandenburg - dort allerdings als Staatszielbestimmung weiter hinten im Verfassungstext. Auch SPD und FDP in Mainz verstehen diesen Passus lediglich als Staatsziel. Sie versuchten deshalb vergebens darauf hinzuwirken, dass er auch in Rheinland-Pfalz weiter hinten im Abschnitt "Ehe und Familie" in Artikel 23 aufgenommen wird. Die Christdemokraten jedoch stufen ihn als Grundrecht ein und bestanden auf Berücksichtigung in Artikel 3.

Die Abgeordneten Dieter Schiffmann (SPD) und Matthias Frey (FDP) bestätigten, dass das Gesamtpaket der Verfassungsreform "auf des Messers Schneide" gestanden habe.

Heidi Parade

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