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Politik: Der verlorene Kreuzzug

Ein Kruzifix in Klassenzimmern ist keine Missionierung – wie eine Mutter vor Europas Richtern scheiterte

Berlin - Überraschend deutlich hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Freitag in einem Fall aus Italien für die Zulässigkeit von Kruzifixen an staatlichen Schulen ausgesprochen. Geklagt hatte die finnisch-italienische Staatsbürgerin Soile Tuulikki Lautsi, die unter anderem ihre Elternrechte verletzt sah. Der EGMR hielt dies für „nachvollziehbar“, doch reiche die subjektive Sicht der Frau nicht aus, eine Menschenrechtsverletzung festzustellen. Das Kreuz sei zwar „in erster Linie“ ein religiöses Symbol, ob oder wie es die Kinder beeinflusse, lasse sich jedoch nicht nachweisen.

Italiens Regierung hatte argumentiert, das Kreuz gehöre zur Tradition des Landes. Der Verweis auf Traditionen entbinde allerdings nicht von der Pflicht, die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu achten, hieß es in dem Urteil. Trotzdem genössen die Staaten einen Beurteilungsspielraum, die Rechte der Eltern und staatliche Erziehungsaufgaben in Einklang zu bringen. Der EGMR hätte diese Entscheidungen zu akzeptieren, einschließlich des Stellenwertes, den die Staaten den Religionen einräumten, soweit sie zu keiner Form der Indoktrinierung führten.

Die Lage in Deutschland ist von dem Straßburger Richterspruch nicht betroffen. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 geurteilt, die gesetzliche Pflicht zur Anbringung von Schulkruzifixen verletze die Religionsfreiheit. Kruzifixe in Klassenzimmern könnten allerdings erlaubt werden, wenn Schüler oder Eltern nicht ihre Entfernung ausdrücklich verlangten. Das bayerische Schulgesetz enthält entsprechende Konfliktregelungen. Unionspolitiker begrüßten das neue Urteil. „Das ist eine sehr gute Entscheidung für Europa und für unsere christlichen Wurzeln“, erklärte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. „Europa darf sich nicht gegen seine christlichen Wurzeln und Fundamente wenden, wenn es eine Zukunft haben will.“

Die Klägerin hatte ihre heute erwachsenen Kinder in Abano Terme in der Provinz Padua 2001 für ein Jahr zur Schule geschickt. Die bekennende Atheistin stieß sich an den in den Unterrichtsräumen angebrachten Kreuzen. Erst beschwerte sie sich bei der Schulleitung, dann zog sie vor Gericht – erfolglos. Italiens Justiz argumentierte nach einem Muster, das auch aus den deutschen Kopftuchdebatten bekannt ist. Das Kruzifix sei Ausdruck nationaler Identität, der quasi-weltliche Gehalt könne keine Glaubensgrundrechte verletzen. Zusätzlich erschwert wurde der Streit durch die unklare Rechtslage. Anders als seinerzeit in Deutschland, als es um das bayerische Schulgesetz mit seiner Kreuzpflicht ging, gab es in Italien keine expliziten Vorschriften dazu. Doch Lautsis Beschwerden politisierten den Konflikt, 2002 erließ das Bildungsministerium eine Direktive, das Kruzifix in Klassenräumen verpflichtend anzubringen, und verwies dabei auf königliche Dekrete von 1924 und 1928. Das Verfassungsgericht nahm den Faden auf und meinte, es handele sich um eine Verwaltungsangelegenheit außerhalb seiner Zuständigkeit, es ginge ja nicht um förmliche Gesetze; so landete der Fall schließlich vor dem Consiglio di Stato, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes.

Dort erhielt die streitende Mutter ihre bislang deutlichste Abfuhr. Das Kreuz war diesem Gericht besonders heilig: Es symbolisiere auch zivile Werte, die typisch für Italien seien, Toleranz, Grundrechtsgewähr, moralische Autonomie gegenüber staatlicher Autorität, menschliche Solidarität und Abkehr von Diskriminierung. In dieser „säkularen Perspektive“ erfülle es eine „höchst wichtige erzieherische Funktion“.

Der nationale Rechtsweg war damit erschöpft, Lautsi blieb nur der Weg nach Straßburg. Dort rügte sie einen Verstoß gegen ihr Erziehungsrecht in Verbindung mit der Religionsfreiheit und gegen das Diskriminierungsverbot. Das Urteil einer Kammer des Gerichts im November 2009 löste Proteststürme aus. In Erziehungsdingen hätten Staaten neutral zu sein, beschied die Kammer, ein Staat dürfe keinen Glauben in Bereichen vorschreiben, dem Einzelne sich nicht entziehen könnten. Gewiss war es auch der scharfe Ton, der vor allen Dingen Politiker und Repräsentanten der Kirche in katholischen Ländern irritierte. Umgehend legte Italiens Regierung Berufung ein. Schon die Annahme des Verfahrens galt als Beleg, dass Wichtiges und Grundsätzliches verhandelt würde.

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