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Bahnsteig

© dpa

Deutsche Bahn: Entschädigung für Wartezeiten neu geregelt

Ein altbekanntes Bild an deutschen Bahnhöfen: Zugreisende stehen entnervt am Gleis und warten auf den verspäteten Zug. Bislang gab es häufig keine Entschädigung für die Wartenden - doch das soll sich nun ändern.

Bahnreisende in Deutschland sollen künftig bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten die Hälfte des Ticketpreises. Dies berichten die Dortmunder "Ruhr Nachrichten" unter Berufung auf einen 21-seitigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem Blatt vorliegt. Er soll dem Bericht zufolge wahrscheinlich noch in diesem Monat vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Regelungen einer EU-Verordnung, die ohnehin von Anfang Dezember 2009 europaweit gültig sein wird, für Deutschland vorzeitig in Kraft setzen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass im Nahverkehr bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten auf ein anderes Verkehrsmittel ausgewichen werden können soll, auch auf den Fernverkehr. Bei Verspätungen in der Nacht von mehr als 60 Minuten sollen Taxikosten für Strecken bis zu 50 Kilometern übernommen werden oder - wahlweise - eine Hotelübernachtung.

Ab Verspätungen von mehr als 60 Minuten sollen Eisenbahnunternehmen verpflichtet werden, Erfrischungen anzubieten. Bei sich abzeichnenden Verspätungen von mehr als 60 Minuten sollen Fahrgäste, die auf die Fahrt verzichten, den Ticketpreis voll erstattet bekommen - oder die Fahrt auch mit geänderter Streckenführung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können. (sba/AFP)

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