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"Mein Ende gehört mir" - eine Kampagne des Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).

© dpa

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben: "Mein Ende gehört mir"

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) wirbt mit einer Kampagne für die assistierte Selbsttötung. „Recht auf letzte Hilfe“ nennen sie das. Es geht um den Paragrafen 217.

„Mein Ende gehört mir!“ Der Slogan, der derzeit auf rollenden Plakatwänden, in U- und S-Bahnen zu lesen ist, gehört zur am Freitag vorgestellten Kampagne der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Giordano-Bruno-Stiftung zum „Recht auf letzte Hilfe“. Konkret geht es dabei um den „assistierten Suizid“, also einen Freitod, für den ein Schwerkranker die Hilfe eines anderen Menschen – etwa eines Arztes oder eines Angehörigen – in Anspruch nimmt. Die sprachliche Parallele zur Parole „Mein Bauch gehört mir“ soll verdeutlichen, dass es bei dieser besonderen Form der Sterbehilfe wie beim Schwangerschaftsabbruch um Selbstbestimmung geht. Die Debatten, die im Deutschen Bundestag demnächst zum Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches anstehen, dürften denen über den Nachbar-Paragrafen 218 an Intensität nicht nachstehen.

Die DGHS beruft sich auf Umfragen, laut denen bis zu 84 Prozent der Bundesbürger sich dafür aussprechen, dass Ärzte Schwerstkranken helfen dürfen, sich das Leben zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Kampagne ist es, ein strafrechtliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung zu verhindern. „Eine Minderheit von 14 Prozent der Bevölkerung darf sich nicht anmaßen, der Mehrheit vorschreiben zu wollen, wie, wann und mit welchen Mitteln sie zu sterben hat“, sagt Elke Baezner, Präsidentin der Gesellschaft. Bei der „Tötung auf Verlangen“ bestehe das strafrechtliche Verbot zu Recht, beim assistierten Suizid solle stattdessen über zivilrechtliche Regelungen diskutiert werden, schlug der Jurist Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg vor.

Wie war das bei Udo Reiter, den früheren Intendanten des MDR?

Einen solchen rechtlichen Rahmen für den ärztlich assistierten Suizid im Bürgerlichen Gesetzbuch streben die Abgeordneten Karl Lauterbach, Carola Reimann (beide SPD) und Peter Hintze (CDU) an. In einem schon vorliegenden eigenen Gesetzesvorschlag regen vier Professoren um den Schweizer Palliativmediziner Gian Domenico Borasio an, die Beihilfe zur Selbsttötung zwar prinzipiell unter Strafe zu stellen, aber Ausnahmen bei Angehörigen und Ärzten zuzulassen – nach ausführlicher Aufklärung und Gespräch mit einem zweiten Arzt. Die acht deutschen Lehrstuhlinhaber für das noch junge Fach Palliativmedizin sprechen sich dagegen in einer gemeinsamen Stellungnahme geschlossen gegen eine ärztliche Beihilfe zum Suizid aus. In der Regel stehe nicht der Todeswunsch im Vordergrund, sondern die Sehnsucht nach einem Ende des Leidens. War das so bei Udo Reiter, Unterstützer der DGHS-Kampagne und früher Intendant des MDR?

Er wurde am Donnerstag tot aufgefunden. „Ich habe trotz 47 Jahren im Rollstuhl ein schönes, selbstbestimmtes Leben geführt und möchte nicht als Pflegefall enden.“

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