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Was sagen die Richter zu Waffenexporten?

© dpa

Deutsche Rüstungsexporte: Karlsruhe verhandelt: Wer muss was wissen bei Waffenexporten?

Informationen zu Rüstungsexporten fließen spärlich. Auf Antrag Grüner verhandelt jetzt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die Regierung den Bundestag früher informieren muss.

Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur der Welt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag darüber, ob das Parlament weiterhin erst im Nachhinein über die Genehmigung dieser Geschäfte erfährt oder die Bundesregierung den Abgeordneten mehr Informationsrechte einräumen muss. Klage haben die grünen Bundestagsabgeordneten Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul eingereicht.

Anlass war eine bizarre Auseinandersetzung im Jahr 2011. Während die Medien berichteten, die Bundesregierung plane die Lieferung von 200 "Leopard"-Panzern an Saudi-Arabien, wussten die Abgeordneten offiziell von nichts. Die drei Grünen fragten bei der Bundesregierung mehrfach an. Ihr Interesse hatte einen ernsten Hintergrund: In der arabischen Welt brachte gerade der Arabische Frühling Herrscherhäuser ins Wanken. In Saudi-Arabien protestierten Frauen gegen das Autofahrverbot, es kam zur Inhaftierung von Demonstranten und Bloggern. Die Bundesregierung verweigerte jedoch beharrlich die Auskunft. Sie verwies auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit solcher Genehmigungen.

Keine gerichtliche Überprüfung

Die Grünen sahen ihre Rechte verletzt und klagten. Gerade bei Waffenexporten sei das öffentliche Informationsinteresse hoch. Weil es bei solchen Rüstungsgeschäften keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit gebe, sei die Kontrolle durch das Parlament besonders wichtig. Kontrolle setze aber eine gesteigerte Auskunftspflicht der Bundesregierung voraus. Nach dem Grundgesetz entscheidet diese, ob eine Firma Rüstungsgüter exportieren darf. Wörtlich heißt es in der Verfassung: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

In der Praxis entscheidet allerdings nicht die gesamte Bundesregierung. Das tut der Bundessicherheitsrat, ein Kabinettsausschuss mit sieben Ministern, den Vorsitz hat die Bundeskanzlerin. Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates sind geheim. Die Grünen halten diese Kompetenzverlagerung auf einen Ausschuss für bedenklich. Entscheidender sind für die Grünen aber die Auskunftsrechte des Parlaments. Bisher gibt es den jährlichen Rüstungsexportbericht der Bundesregierung. Erst am Ende des Folgejahres erfahren der Bundestag und die Öffentlichkeit so, welche Ausfuhren genehmigt worden sind. Nach dem jüngsten Bericht betrug im Jahr 2011 das Export-Volumen für Kriegswaffen 1,285 Milliarden Euro.

Wie tritt die Regierung auf?

Mit Spannung wird erwartet, wie die Bundesregierung in Karlsruhe auftritt. Von dort gibt es nämlich unterschiedliche Signale. In ihrer bisherigen Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht verteidigte die Bundesregierung ihre Geheimhaltung. Recht offen wird das mit Geschäftsinteressen begründet. Denn „ein verfrühtes Publikwerden könne das Zustandekommen der geplanten Geschäfte gefährden“. Gleichzeitig arbeitet aber die große Koalition an einer Reform für mehr Transparenz. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil erläuterte vor fünf Tagen in einem Interview das entsprechende „Eckpunktepapier Rüstungsexporte“ der Koalition. Danach soll der Rüstungsexportbericht künftig zeitnah veröffentlicht werden, zusätzlich soll es einen Zwischenbericht geben. Auch die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sollen dem Parlament schneller mitgeteilt werden.

Nach den zeitlichen Abläufen ist allerdings zu vermuten, dass zuerst Karlsruhe sein Urteil spricht, bevor das neue Eckpunktepapier umgesetzt ist. Erfahrungsgemäß verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung drei bis vier Monate nach der mündlichen Verhandlung. Möglicherweise wird der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle noch vor der Sommerpause bekannt geben, wie viel parlamentarischer Kontrolle sich die Bundesregierung bei Rüstungsexporten unterziehen muss.

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