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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat selbst keinen Twitter-Account.

© Sophia Kembowski/ dpa

Deutscher Bundestag: Schäuble verteidigt Twitter-Appell

Selfies tragen nichts zu demokratischen Debatten bei, findet Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und rechtfertigt sein umstrittenes Schreiben an die Abgeordneten.

Tweets aus dem Hohen Haus könnten dem Ansehen des Parlaments schaden. So die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Rund eine Woche nach der Veröffentlichung seines Schreibens, das an die Regeln zur Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal erinnerte und „die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf“ als unangemessen und „daher unerwünscht“ deklarierte, verteidigt er seinen Appell.

„Es ist die Aufgabe des Bundestagspräsidenten dafür zu sorgen, dass das Ansehen des Parlaments und der Abgeordneten hoch ist. Diejenigen, die vorlaut twittern und sonst was, mögen mal überlegen, wie das auf einen Staatsbürger wirkt, der den Bundestag beobachtet: Einer oder eine redet mit großer Leidenschaft und dann sitzen da welche, die alles machen, bloß nicht zuhören“, sagte Schäuble dem Tagesspiegel. Außerdem, so Schäuble weiter, habe er nicht verstanden, "was es zur öffentlichen Debatte beitragen soll, dass ein Großteil der Abgeordneten Selfies während der Bundestagsitzung macht".

Gleichzeitig betonte Schäuble, dass er lediglich an einen Beschluss erinnert, keine neue Regeln erlassen habe. „Ich habe aus gegebenem Anlass - weil es in den Sitzungen, die wir hatten, von vielen beklagt worden ist - daran erinnert, dass der Ältestenrat in der letzten Periode des Bundestags das bereits genau so beschlossen und den Abgeordneten empfohlen hatte“, sagte er. Neu ist die Idee also nicht. Neu ist allein die Situation, die ihr eine besondere Brisanz verleiht. Schäuble führt den Bundestag derzeit durch schwierige Wochen. Die Regierungsbildung ist unsicher, Neuwahlen drohen. Offenbar geht er davon aus, dass die Abgeordneten dem nicht die erforderliche Aufmerksamkeit entgegenbringen.

Zur schwierigen Situation rund um die Regierungsbildung verwies Schäuble auf die gesetzlichen Pflichten der Parteien: „Das Grundgesetz hat nicht gesagt, dass so lange gewählt wird, bis das Wahlergebnis den Gewählten passt. Der Souverän wählt und dann haben die, die gewählt wurden, den Auftrag das Land ordentlich zu führen. Dafür bewirbt man sich." Es werde schließlich niemand gewählt, der nicht gewählt werden wolle.

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