Für viele türkische Bürger gelten beim Bleiberecht die gleichen Bestimmungen, wie für EU-Bürger. Dass heißt sie dürfen sich hier dauerhaft aufhalten. Die Einschränkungen des deutschen Aufenthaltrechts sind nicht anwendbar.
Berlin - Die Türkische Gemeinde Deutschland und der Türkische Bund Berlin-Brandenburg sehen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klargestellt, dass türkische Bürger, die im Rahmen des Familiennachzugs als Kinder oder Ehepartner nach Deutschland kamen und sich mindestens fünf Jahre legal hier aufgehalten haben, genau wie EU-Bürger dauerhaft bleiben dürfen. Einschränkungen durch das deutsche Aufenthaltsrecht sind demnach auf sie nicht anwendbar.
Ganz neu sei dies zwar nicht, sagen Vertreter beider Verbände. Schon der fast dreißig Jahre alte „Assoziationsratsbeschluss 1/80“ habe die Rechte türkischer Staatsbürger in EWG-Ländern entsprechend definiert. Aber das Urteil vom 25. September habe „eine neue Qualität“. Darin stellten die Luxemburger Richter fest, dass der Kläger selbst dann ein Recht auf Verlängerung seines Aufenthalts hätte, wenn er kriminell geworden wäre. Der Frankfurter Rechtsanwalt und Ausländerrechtsexperte Reinhard Marx bestätigte die Ansicht der türkischen Verbände im Gespräch mit dem Tagesspiegel: „Es wird für deutsche Behörden jetzt schwierig werden, einen türkischen Bürger auszuweisen. Wenn er klagt, wird ihm jedes Gericht Recht geben.“
Der Europäische Gerichtshof hatte vor zwei Wochen einem jungen Türken aus Hessen Recht gegeben, der mit 16 Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen hatte und seitdem arbeitslos war. Hessen hatte ihm deshalb die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigert. Die Berliner Innenbehörde hatte die Luxemburger Entscheidung am Mittwoch als „Einzelfall“ bezeichnet, der nicht auf Berlin zu übertragen sei (der Tagesspiegel berichtete).
Dem widersprachen jetzt Türkische Gemeinde und Türkischer Bund. Das Urteil sei in einem Einzelfall ergangen, stelle aber allgemeine Kriterien auf, sagte Safter Cinar.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) stellte jetzt im Gespräch mit dem Tagesspiegel klar: „Wer als Kind eines türkischen Gastarbeiters hier aufgewachsen ist, wird nicht abgeschoben.“ Türkische Gemeinde und Türkischer Bund hoffen, dass dies irgendwann einmal für alle Migranten gelten wird und nicht nur für türkische.
Andrea Dernbach/Claudia Keller
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.10.2008)
Kommentare [ 18 ] Kommentar hinzufügen »
Heimstatt für politisch Verfolgte. Richtig! Seit wann ist die Türkei Mitglied der EU, oder Die Bürger dort politisch verfolgt? Wessen Interessen vertritt der EUGH eigentlich?
Menschen ins Land zu holen, keine Integrationsangebote zu machen, eine Generation in der Produktion schuften zu lassen, um dann die Angehörigen abschieben zu können? Wo sind wir denn? Auf hoher See vor den Kanaren?
Was hindert Herr Senator Körting, eine allgemeinverständliche und eindeutige Antwort zu geben?
- Naja, es gab Angebote. Die wurden genutzt, die Menschen kamen von selbst. Es waren schliesslich keine Zwangsarbeiter.
keine Integrationsangebote zu machen,
- Was ist ein Integrationsabgebot? Sind Rechtssicherheit, Sprachkurse und schulische Bildung ein schlechtes Angebot? Integrieren muss sich jeder selbst.
eine Generation in der Produktion schuften zu lassen,
- Sie suchten Arbeit und sie haben sie bekommen. Es war ein Deal der zu beider Gunsten war.
um dann die Angehörigen abschieben zu können?
- Sie lieben die Vereinfachung. Auf die Leistung ihrer Väter brauchen sich junge Kriminelle nicht berufen. Sie wuchsen auf mit Schulpflicht, sozialer Absicherung, reichlich Angeboten ausserschulischer Bildung. "Einfach so" abgeschoben soll niemand werden.
Die Senatsverwaltung für Inneres stellt bereits am 20. 08.08 in einer Pressemitteilung, die auf ihrer Homepage zu finden ist, fest:
Anfang des Zitats:
„Kein hier geborener und/oder aufgewachsener ausländischer Jugendlicher wird deshalb ausgewiesen und abgeschoben, weil er keinen Schul- oder Berufsabschluss erreicht hat.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (dauerhaftes Aufenthaltsrecht) setzt gegenüber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ein erhöhtes Maß an Integrationsleistungen in unserer Gesellschaft voraus. Voraussetzung für ihre Erteilung ist, dass der betreffende hier aufgewachsene Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann oder seit bereits 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.“
Es ist darüber hinaus gesetzlich geregelt und nicht etwa eine Erfindung der Berliner Ausländerbehörde, dass bei fehlender Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung der Nachweis einer Ausbildung, die zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führt, ausreichend ist. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass eine Niederlassung nur erteilt wird, wenn zu erwarten steht, dass der Jugendliche später seinen Lebensunterhalt ohne Transferleistungen sichern kann.
Bei langjährig hier lebenden Jugendlichen steht mit der Versagung der Niederlassungserlaubnis natürlich nicht eine Abschiebung, sondern die Verlängerung ihres bisherigen Status, nämlich die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, im Raum.“
Ende des Zitats
Was bedeutet langjährig? Nach wie viel Jahren ist Deutschland für einen ausländischen Jugendlichen verantwortlich?
Wenn hierauf eine vernünftige Antwort gegeben wird, wird sie auch den Europäischen Gerichtshof positiv beeinflussen.
Wegen der wirren öffentlichen Debatte bin ich ganz froh, dass der EuGH bequemen Lösungen einen Riegel vorgeschoben hat.
Zurzeit wissen wir nicht einmal, nach wie viel Jahren Aufenthalt die Abschiebung eines hier lebenden Jugendlichen ohne Zukunftsperspektive nach deutschem Recht gerechtfertigt ist.
Es ist diese mit ausländerfeindlichen Untertönen geführte Geisterdebatte, die mich nervös macht und mich mit Sorgen erfüllt.
Besser doch : Einreise erlaubt im Hinblick auf Arbeitsaufnahme.
Davon haben viele Gebrauch gemacht, andere sich sehr schnell in das Sozialhilfe(un)wesen integriert.
Die übergroße Mehrheit der hier lebenden "Gastarbeiter" sind gar keine, sondern Familiennachzug und
sonst wie freiwillig Eingereiste, die die unkontrollierte deutsche Einwanderungspraxis für sich nutzten.
Schulen und Förderungen sind für alle da, die sie annehmen wollen.
Die Mehrheit der türkischen Jugendlichen will oder kann damit nichts anfangen . Sie haben keinen Abschluss.
Was soll aus ihnen werden?
Die Politik schwätzt, die Kirchen biedern sich an, die Justiz betreibt das Geschäft der Problemgruppen
- und uns Bürgern sitzt die Zukunft als Alptraum im Nacken.
Die Art, wie sich der Europäische Gerichtshof gebärdet und sozusagen als "Oberaufpasser" Gerichtsbeschlüsse eines souveränen Landes widerspricht, grenzt schon an Sabotage.
An solchen Beispielen kann man verstehen,wie gut es ist, daß
Irland den EU-Vertrag nicht unterzeichnen wollte.
Jedenfalls sehe ich keine Schwierigkeiten, Menschen mit entsprechenden Verfehlungen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung europäischer Regeln, in das Land seines Passes auszuweisen.
hanlonsrazor: Falsches Signal
dem ist nichts hinzuzufügen!
Dann müssen wir uns über solche Schwachsinnsurteile wie dies hier keinen Kopf mehr machen!