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Bleiberecht

"Ausweisung wird jetzt schwierig"

Für viele türkische Bürger gelten beim Bleiberecht die gleichen Bestimmungen, wie für EU-Bürger. Dass heißt sie dürfen sich hier dauerhaft aufhalten. Die Einschränkungen des deutschen Aufenthaltrechts sind nicht anwendbar.
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Berlin - Die Türkische Gemeinde Deutschland und der Türkische Bund Berlin-Brandenburg sehen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klargestellt, dass türkische Bürger, die im Rahmen des Familiennachzugs als Kinder oder Ehepartner nach Deutschland kamen und sich mindestens fünf Jahre legal hier aufgehalten haben, genau wie EU-Bürger dauerhaft bleiben dürfen. Einschränkungen durch das deutsche Aufenthaltsrecht sind demnach auf sie nicht anwendbar.

Ganz neu sei dies zwar nicht, sagen Vertreter beider Verbände. Schon der fast dreißig Jahre alte „Assoziationsratsbeschluss 1/80“ habe die Rechte türkischer Staatsbürger in EWG-Ländern entsprechend definiert. Aber das Urteil vom 25. September habe „eine neue Qualität“. Darin stellten die Luxemburger Richter fest, dass der Kläger selbst dann ein Recht auf Verlängerung seines Aufenthalts hätte, wenn er kriminell geworden wäre. Der Frankfurter Rechtsanwalt und Ausländerrechtsexperte Reinhard Marx bestätigte die Ansicht der türkischen Verbände im Gespräch mit dem Tagesspiegel: „Es wird für deutsche Behörden jetzt schwierig werden, einen türkischen Bürger auszuweisen. Wenn er klagt, wird ihm jedes Gericht Recht geben.“

Der Europäische Gerichtshof hatte vor zwei Wochen einem jungen Türken aus Hessen Recht gegeben, der mit 16 Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen hatte und seitdem arbeitslos war. Hessen hatte ihm deshalb die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigert. Die Berliner Innenbehörde hatte die Luxemburger Entscheidung am Mittwoch als „Einzelfall“ bezeichnet, der nicht auf Berlin zu übertragen sei (der Tagesspiegel berichtete). Dem widersprachen jetzt Türkische Gemeinde und Türkischer Bund. Das Urteil sei in einem Einzelfall ergangen, stelle aber allgemeine Kriterien auf, sagte Safter Cinar. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) stellte jetzt im Gespräch mit dem Tagesspiegel klar: „Wer als Kind eines türkischen Gastarbeiters hier aufgewachsen ist, wird nicht abgeschoben.“ Türkische Gemeinde und Türkischer Bund hoffen, dass dies irgendwann einmal für alle Migranten gelten wird und nicht nur für türkische. Andrea Dernbach/Claudia Keller

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.10.2008)
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Kommentare [ 18 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von landsberger landsberger ist gerade offline | 10.10.2008 21:52 Uhr
EU-Glaubwürdigkeit
Freizügigkeit für EU- Bürger. Richtig!
Heimstatt für politisch Verfolgte. Richtig! Seit wann ist die Türkei Mitglied der EU, oder Die Bürger dort politisch verfolgt? Wessen Interessen vertritt der EUGH eigentlich?
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von hansenberg hansenberg ist gerade offline | 10.10.2008 23:45 Uhr
Meine Interessen
vertritt der Europäische Gerichtshof.

Menschen ins Land zu holen, keine Integrationsangebote zu machen, eine Generation in der Produktion schuften zu lassen, um dann die Angehörigen abschieben zu können? Wo sind wir denn? Auf hoher See vor den Kanaren?
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von friedrich.lautemann friedrich.lautemann ist gerade offline | 11.10.2008 10:25 Uhr
Keine Trennung von Familien
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen türkische Bürger, die im Rahmen des Familiennachzugs als Kinder oder Ehepartner nach Deutschland kamen und sich mindestens fünf Jahre legal hier aufgehalten haben, genau wie EU-Bürger dauerhaft bleiben. Einschränkungen durch das deutsche Aufenthaltsrecht sind demnach auf sie nicht anwendbar. Nach Ansicht der türkischen Verbände, die auch die Entscheidung des EuGH herbei geführt haben, wird es "für deutsche Behörden jetzt schwierig werden, einen türkischen Bürger auszuweisen. Wenn er klagt, wird ihm jedes Gericht Recht geben.“ In der Sache ist das richtig. Wenn man A gesagt hat, muss man nicht B sagen. Familien kann ein liberales Ausländerrecht unmöglich trennen; das war eher eine Herzensangelegenheit für die Kommunisten, nicht nur die auf deutschem Boden, die sich auf die brutale Trennung von Familien gewissermaßen spezialisiert hatte. Das OVG Berlin hat jedoch auch gewalttätige Türken ausgewiesen.Dabei dürfte es bleiben.
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von magua magua ist gerade offline | 11.10.2008 10:48 Uhr
Deine Interessen ..... ?
Das trifft es nicht. Ich glaube, es liegt nicht in deinem Interesse (jedenfalls, wenn du auch Steuerzahler sein solltest), dass Schulverweigerer dauerhaft in Narrenfreiheit hier bleiben und ewig Stütze beziehen ! Deshalb hat Roman Herzog - Stoppt den EuGH- nur Recht !!
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von unbekannt | 11.10.2008 11:57 Uhr
Sehr schwammig, Herr Senator Körting!
„Wer als Kind eines türkischen Gastarbeiters hier aufgewachsen ist, wird nicht abgeschoben.“ Nach genau wie viel Jahren gilt das Kind eines türkischen Gastarbeiters als hier aufgewachsen? Wenn es sich hier fünf Jahre legal aufgehalten hat? Wenn es 10 Jahre hier zur Schule gegangen ist? Mit Schulabschluss oder ohne? Wie verhält es sich mit Kindern, die nicht Kind eines türkischen Gastarbeiters sind?

Was hindert Herr Senator Körting, eine allgemeinverständliche und eindeutige Antwort zu geben?
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von multischuldi multischuldi ist gerade offline | 11.10.2008 12:35 Uhr
Heft des Handelns liegt nicht mehr bei der deutschen Politik
es ist doch im grunde schon seit Jahren klar: Das Heft des Handelns liegt nicht mehr bei der deutschen Politik
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von bluitgen bluitgen ist gerade offline | 11.10.2008 12:54 Uhr
Au weia, hansenberg, grosser Vereinfacher
Menschen ins Land zu holen
- Naja, es gab Angebote. Die wurden genutzt, die Menschen kamen von selbst. Es waren schliesslich keine Zwangsarbeiter.
keine Integrationsangebote zu machen,
- Was ist ein Integrationsabgebot? Sind Rechtssicherheit, Sprachkurse und schulische Bildung ein schlechtes Angebot? Integrieren muss sich jeder selbst.
eine Generation in der Produktion schuften zu lassen,
- Sie suchten Arbeit und sie haben sie bekommen. Es war ein Deal der zu beider Gunsten war.
um dann die Angehörigen abschieben zu können?
- Sie lieben die Vereinfachung. Auf die Leistung ihrer Väter brauchen sich junge Kriminelle nicht berufen. Sie wuchsen auf mit Schulpflicht, sozialer Absicherung, reichlich Angeboten ausserschulischer Bildung. "Einfach so" abgeschoben soll niemand werden.
Comment
von unbekannt | 11.10.2008 12:56 Uhr
@multischuldi Das stimmt so nicht!
Der Berliner Senat stimmt ziemlich stark mit dem Europäischen Gerichtshof überein.

Die Senatsverwaltung für Inneres stellt bereits am 20. 08.08 in einer Pressemitteilung, die auf ihrer Homepage zu finden ist, fest:

Anfang des Zitats:

„Kein hier geborener und/oder aufgewachsener ausländischer Jugendlicher wird deshalb ausgewiesen und abgeschoben, weil er keinen Schul- oder Berufsabschluss erreicht hat.

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (dauerhaftes Aufenthaltsrecht) setzt gegenüber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ein erhöhtes Maß an Integrationsleistungen in unserer Gesellschaft voraus. Voraussetzung für ihre Erteilung ist, dass der betreffende hier aufgewachsene Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann oder seit bereits 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.“
Comment
von unbekannt | 11.10.2008 12:57 Uhr
Fortsetzung des Zitats

Es ist darüber hinaus gesetzlich geregelt und nicht etwa eine Erfindung der Berliner Ausländerbehörde, dass bei fehlender Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung der Nachweis einer Ausbildung, die zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss führt, ausreichend ist. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass eine Niederlassung nur erteilt wird, wenn zu erwarten steht, dass der Jugendliche später seinen Lebensunterhalt ohne Transferleistungen sichern kann.

Bei langjährig hier lebenden Jugendlichen steht mit der Versagung der Niederlassungserlaubnis natürlich nicht eine Abschiebung, sondern die Verlängerung ihres bisherigen Status, nämlich die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, im Raum.“

Ende des Zitats

Comment
von unbekannt | 11.10.2008 13:59 Uhr
@bluitgen
Die Frage, die sich aus dem geltenden deutschen Recht ergibt, ist: Was ist ein "langjährig hier lebender Jugendlicher", der nicht abgeschoben werden soll, obwohl er keine Niederlassungserlaubnis erhält? Wann ist ein ausländischer Jugendlicher unabschiebbar? Auf diese Frage geben Sie so wenig eine Antwort wie Senator Körting. Der Europäische Gerichtshof gibt eine Antwort, die uns nachdenklich machen sollte!
Comment
von unbekannt | 11.10.2008 14:04 Uhr
Nachdenklichkeiten statt ungewollte Rassismen
Es ist dringend geboten, die Frage gründlich zu erörtern, unter welchen Bedingungen die Abschiebung von hier aufgewachsenen Jugendlichen politisch wie moralisch gerechtfertigt ist; also nicht nur die Niederlassungserlaubnis, sondern sogar die befristete Aufenthaltserlaubnis versagt und abgeschoben werden darf.

Was bedeutet langjährig? Nach wie viel Jahren ist Deutschland für einen ausländischen Jugendlichen verantwortlich?

Wenn hierauf eine vernünftige Antwort gegeben wird, wird sie auch den Europäischen Gerichtshof positiv beeinflussen.

Wegen der wirren öffentlichen Debatte bin ich ganz froh, dass der EuGH bequemen Lösungen einen Riegel vorgeschoben hat.

Zurzeit wissen wir nicht einmal, nach wie viel Jahren Aufenthalt die Abschiebung eines hier lebenden Jugendlichen ohne Zukunftsperspektive nach deutschem Recht gerechtfertigt ist.

Es ist diese mit ausländerfeindlichen Untertönen geführte Geisterdebatte, die mich nervös macht und mich mit Sorgen erfüllt.
Comment
von hanlonsrazor hanlonsrazor ist gerade offline | 11.10.2008 15:08 Uhr
Falsches Signal!
Ob wir mit der sozialen Hege integrationsresistenter Bildungsverweigerer oder einiger krimineller Karrieren, sowie einer weiteren ungebremsten Zuwanderung von Unqualifizierten in die Sozialsysteme uns und dem staatlich Gemeinwohl, bei gleichzeitiger Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte, auf Dauer einen Gefallen tun, darf wohl angesichts der ohnehin schon Hohen Belastungen und der stetig steigenden Verschuldung bezweifelt werden. Der deutsche Steuerbürger kann erwarten, dass die immer knapper werdenden Ressourcen auch in diesem Bereich sinnvoll verwandt werden. Eine restriktivere Handhabung des deutschen Aufenthaltrechts könnte da durchaus auch auf manchen Betroffenen motivierend wirken. Solche eigentümlichen Verrenkungen und Diskussionen gibt es nicht einmal in den klassischen Einwanderungsländern.
Comment
von betrachter betrachter ist gerade offline | 11.10.2008 15:41 Uhr
Ich begrüße diese Regelung
Schließlich sind wir selber an den Misständen schuld und unser ist Land am besten geeignet, Schulverweigerer und Kriminelle wieder auf den richtigen Lebensweg zu führen.
Comment
von antonmueller antonmueller ist gerade offline | 12.10.2008 12:09 Uhr
Dann sollten wir mal...
...den Begriff "legal aufgehalten" präzisieren!
Comment
von unbekannt | 12.10.2008 14:00 Uhr
@antonmueller
Haben Sie vielleicht eine Antwort auf Ihre Frage, wie legitim unsere Legalität ist, parat, die uns weiterführt? Oder bin ich jetzt sehr fies, Sie mit so komplexen und herausfordernden Anfragen zu belästigen?
Comment
von spqrom spqrom ist gerade offline | 12.10.2008 14:34 Uhr
Meine Interessen ??
"Hereingeholt"? Wie das ? Zwangsweise etwa?
Besser doch : Einreise erlaubt im Hinblick auf Arbeitsaufnahme.
Davon haben viele Gebrauch gemacht, andere sich sehr schnell in das Sozialhilfe(un)wesen integriert.
Die übergroße Mehrheit der hier lebenden "Gastarbeiter" sind gar keine, sondern Familiennachzug und
sonst wie freiwillig Eingereiste, die die unkontrollierte deutsche Einwanderungspraxis für sich nutzten.
Schulen und Förderungen sind für alle da, die sie annehmen wollen.
Die Mehrheit der türkischen Jugendlichen will oder kann damit nichts anfangen . Sie haben keinen Abschluss.
Was soll aus ihnen werden?
Die Politik schwätzt, die Kirchen biedern sich an, die Justiz betreibt das Geschäft der Problemgruppen
- und uns Bürgern sitzt die Zukunft als Alptraum im Nacken.

Comment
von buschmeister buschmeister ist gerade offline | 13.10.2008 18:09 Uhr
Ausweisung nicht schwierig
daß die Türkische Gemeinde Deutschland und der Türkische Bund Berlin-Brandenburg ihre Interessen durchsetzen wollen, mag legitim sein sie gehen aber am Thema vorbei.Das betroffene Land muß mit seiner Gerichtsbarkeit entscheiden dürfen ob ein Mitbürger, der keinen Pass eines EU-Landes vorweisen kann und sich massiver Vergehen schuldig gemacht hat,ausgewiesen werden kann.
Die Art, wie sich der Europäische Gerichtshof gebärdet und sozusagen als "Oberaufpasser" Gerichtsbeschlüsse eines souveränen Landes widerspricht, grenzt schon an Sabotage.
An solchen Beispielen kann man verstehen,wie gut es ist, daß
Irland den EU-Vertrag nicht unterzeichnen wollte.
Jedenfalls sehe ich keine Schwierigkeiten, Menschen mit entsprechenden Verfehlungen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung europäischer Regeln, in das Land seines Passes auszuweisen.

hanlonsrazor: Falsches Signal

dem ist nichts hinzuzufügen!
Comment
von locuta locuta ist gerade offline | 15.10.2008 22:23 Uhr
Frage der Souveränität!
Die entscheidende Frage ist doch nicht, ob der EuGH nach irgendwelchen obskuren Normen obskures Recht spricht, sondern die Frage ist, wer in Deutschland in juristischen Fragen das letzte Wort hat! Insofern, und nicht nur aus diesem Grunde!, bleibt zu hoffen, daß Gauweiler in Karlsruhe Recht bekommt und diese unsägliche "EU" dann zügig zu Grabe getragen wird!
Dann müssen wir uns über solche Schwachsinnsurteile wie dies hier keinen Kopf mehr machen!

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