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Bundestags-Eklat

Demonstranten seilen sich vom Reichstag ab

Ausnahmezustand im Reichstag: Zuerst sprangen am Mittag vier Protestler von der Tribüne ins Plenum, später seilten sich außen am Reichstag zwei Männer ab und enthüllten ein Plakat mit der Aufschrift "Der deutschen Wirtschaft".
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Berlin - Bei einer Protestaktion am Reichstag in Berlin haben Unbekannte ein Plakat mit der Aufschrift "Der Deutschen Wirtschaft" über der Fassade entrollt. Zwei Demonstranten seilten sich einem Sprecher zufolge an der Westseite ab und enthüllten das Plakat - zwei andere hatten sie von der Terrasse aus gesichert. Auf dem Portal des Parlaments steht die Inschrift "Dem deutschen Volke". Die Demonstranten wurden von der so genannten Höhenrettung der Feuerwehr schließlich von der Fassade geholt. Für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) belegt der Vorfall die Gratwanderung zwischen Besucherinteressen und Problemen, die "immer mal auftreten können". So etwas könne "unter Aufrechterhaltung liberaler Umgangsformen" nicht für immer ausgeschlossen werden.

An der Aktion seien insgesamt vier Menschen beteiligt gewesen, teilte der Bundestag mit. Ihre Personalien wurden festgestellt. Mehrere Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge waren Augenzeugen zufolge im Einsatz. Wie die Demonstranten mit ihrer Ausrüstung auf das Dach kamen, war nicht geklärt.

"Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar"

Zuvor hatte es einen Zwischenfall im Gebäude gegeben, bei dem vier Menschen Papiergeldscheine von der Tribüne in das Plenum warfen und hinabsprangen. Die Demonstranten entrollten zudem während der Abstimmungsprozedur ein Transparent mit der Aufschrift: "Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar". Sie blieben unverletzt und wurden von Saaldienern aufgegriffen und der Polizei des Bundestages überstellt.

Der Parlamentarische Fraktions-Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte die Beendigung der Plenarsitzung unterdessen als "nicht rechtmäßig". Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung sei eine vorzeitige Beendigung nur möglich, wenn vor Beginn einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit von mindestens einer Fraktion bezweifelt wird, argumentierte er. Solche Zweifel seien jedoch von keiner Fraktion geäußert worden.

Nach seiner Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Weiter heißt es dort unter anderem, dass der Präsident die Sitzung nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit sofort aufhebt. (tso/dpa)
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