Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag einen 18-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen erstochen.
Magdeburg - Der Rechtsextremist stach Marcel W. in Brust und Bauch. Das Opfer erstickte an seinem Blut, im Alter von gerade 18 Jahren. Für den Gewaltexzess muss der Täter lange büßen: Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag den kurzgeschorenen David B. (20) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter werten die Tat als Totschlag, ein politisches Motiv sehen sie nicht. David B. habe am Morgen des 24. August 2008 in seiner Wohnung in Bernburg auf Marcel W. eingestochen, um ihn von einer belastenden Aussage abzubringen, sagte die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ines Lüer, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, alkoholbedingt enthemmt, „konnte seinen Impulsen nicht mehr Einhalt gebieten“. Nach Ansicht der Kammer war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auzuschließen.
Der genaue Anlass der Bluttat bleibt offen. Beim Amtsgericht Bernburg war ein Verfahren gegen David B. anhängig, weil er Ende 2007 bereits das Opfer misshandelt haben soll. Das Landgericht urteilte nun, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage des Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten gerät. Warum das Opfer trotz der Vorgeschichte mit zwei weiteren jungen Männern und dem Rechtsextremisten in dessen Wohnung ging, ist rätselhaft.
Die Kammer bezog in die Strafe zwei frühere Urteile gegen den Angeklagten ein. Da ging es unter anderem um Körperverletzung und das Zeigen von Nazisymbolen. Das Urteil ist das letzte zu einer Serie von Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter aus dem Sommer 2008. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einen Fall gab es in Brandenburg. In allen Verfahren wurden harte Strafen verhängt, doch nur das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin wertete die menschenverachtende Gesinnung der Angeklagten als zentrales Tatmotiv.
Frank Jansen
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2009)
Kommentare [ 5 ] Kommentar hinzufügen »
Ein Migrationshintergrund darf in Beiträgen nicht erwähnt werden, solange dies mit der Tat nichts zu tun hat.
Wie würde man denn auf die Schagzeile "Acht Jahre Jugendhaft für Ausländer" reagieren?
Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter sind etwas anderes als ein Tötungsverbrechen aus rechtsextremen Motiven.
allerdings gibt es viele tödliche Messerstechereien in Berlin,
bei denen die Täter wesentlich milder verurteilt werden.
Die Richter sind eben leider nicht unabhängig, sondern denken sie müssten den Kampf gegen Rechts(der absolut richtig und wichtig ist) mit ihren Urteilen unterstützen.
Oder aber die ganzen weichen täterschützenden Richtern sind einfach hier bei uns in Berlin.
Gruß Hosse
Unabhängig von der politischen Einstellung kann ich der Argumentation "Totschlag" nicht ganz folgen.
(Allerdings scheinen acht Jahre Haft wirklich schon eine Ausnahme in den Urteilen zu sein.)