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Magdeburg

Acht Jahre Jugendstrafe für Rechtsextremisten

Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag einen 18-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen erstochen.
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Magdeburg - Der Rechtsextremist stach Marcel W. in Brust und Bauch. Das Opfer erstickte an seinem Blut, im Alter von gerade 18 Jahren. Für den Gewaltexzess muss der Täter lange büßen: Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag den kurzgeschorenen David B. (20) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter werten die Tat als Totschlag, ein politisches Motiv sehen sie nicht. David B. habe am Morgen des 24. August 2008 in seiner Wohnung in Bernburg auf Marcel W. eingestochen, um ihn von einer belastenden Aussage abzubringen, sagte die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ines Lüer, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, alkoholbedingt enthemmt, „konnte seinen Impulsen nicht mehr Einhalt gebieten“. Nach Ansicht der Kammer war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auzuschließen.

Der genaue Anlass der Bluttat bleibt offen. Beim Amtsgericht Bernburg war ein Verfahren gegen David B. anhängig, weil er Ende 2007 bereits das Opfer misshandelt haben soll. Das Landgericht urteilte nun, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage des Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten gerät. Warum das Opfer trotz der Vorgeschichte mit zwei weiteren jungen Männern und dem Rechtsextremisten in dessen Wohnung ging, ist rätselhaft.

Die Kammer bezog in die Strafe zwei frühere Urteile gegen den Angeklagten ein. Da ging es unter anderem um Körperverletzung und das Zeigen von Nazisymbolen. Das Urteil ist das letzte zu einer Serie von Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter aus dem Sommer 2008. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einen Fall gab es in Brandenburg. In allen Verfahren wurden harte Strafen verhängt, doch nur das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin wertete die menschenverachtende Gesinnung der Angeklagten als zentrales Tatmotiv. Frank Jansen



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2009)
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Kommentare [ 5 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von zweifel zweifel ist gerade offline | 27.6.2009 15:16 Uhr
Wenn die Richter...
...keinen poltischen Hintergrund sehen, wieso wird dann der Schlagzeile erwähnt, dass der Täter Rechtsextremist ist?
Ein Migrationshintergrund darf in Beiträgen nicht erwähnt werden, solange dies mit der Tat nichts zu tun hat.
Wie würde man denn auf die Schagzeile "Acht Jahre Jugendhaft für Ausländer" reagieren?
Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter sind etwas anderes als ein Tötungsverbrechen aus rechtsextremen Motiven.
Comment
von yucafrita yucafrita ist gerade offline | 27.6.2009 21:36 Uhr
So billig ist ein Menschenleben
Oder hat der Richter womögliche selbst eine braune Gesinnung und will einen aufstrebenden Gesinnungsgenossen nicht allzu lange in Haft sehen?
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von zweifel zweifel ist gerade offline | 28.6.2009 16:41 Uhr
Die gute alte Verschwörungstheorie...
...von der festen Verstrickung zwischen Polizei, Justiz und Rechtsextremisten - was wären wir ohne sie?
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von hosse1 hosse1 ist gerade offline | 29.6.2009 15:31 Uhr
8 Jahre Jugendhaft
sind eigentlich zu wenig für einen Mord,
allerdings gibt es viele tödliche Messerstechereien in Berlin,
bei denen die Täter wesentlich milder verurteilt werden.
Die Richter sind eben leider nicht unabhängig, sondern denken sie müssten den Kampf gegen Rechts(der absolut richtig und wichtig ist) mit ihren Urteilen unterstützen.
Oder aber die ganzen weichen täterschützenden Richtern sind einfach hier bei uns in Berlin.

Gruß Hosse
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von zweifel zweifel ist gerade offline | 4.7.2009 18:48 Uhr
Dieser Kampf ist wichtig...
...aber eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat keine politische Justiz geben.
Unabhängig von der politischen Einstellung kann ich der Argumentation "Totschlag" nicht ganz folgen.
(Allerdings scheinen acht Jahre Haft wirklich schon eine Ausnahme in den Urteilen zu sein.)

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