Staatsrechtler Mathias Rohe über den Erfolg von Schäubles Konferenz und verpasste Chancen im Kopftuch-Streit.
Herr Rohe, Sie waren Mitglied im Arbeitskreis der Deutschen Islamkonferenz, der sich mit der Integration des Islam ins deutsche Religionsverfassungsrecht beschäftigte. Hat das überhaupt etwas gebracht?
Es waren sich so ziemlich alle einig, dass der Haupterfolg die Herstellung einer islamischen Normalität in diesem Land ist – das sehe ich genauso. Daneben haben wir aber auch einiges für den islamischen Religionsunterricht ermöglicht.
Was meinen Sie?
Wir haben zum Beispiel Begriffe präzisiert, die bisher eher unpräzise benutzt wurden. Was zum Beispiel ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes? Wir arbeiten da noch mit Definitionen aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts, ganz einfach, weil da das Christentum das einzige Modell einer Religionsgemeinschaft war. Wir haben jetzt unterschieden: Was gehört notwendig zum Begriff der Religionsgemeinschaft, was sind historische Zufälligkeiten?
Nun hat die Islamkonferenz aber kein Mandat, Rechtsbegriffe neu zu definieren.
Das war vielleicht sogar gut so. Zuständig sind die Länder, deren Vertreter mit am Tisch saßen. Und es wurde während der Konferenz deutlich, dass die Länder keinen unnötigen Rechtsföderalismus im Religionsunterricht wollen. Ich finde es nicht überraschend, dass jetzt in mehreren Ländern – Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen – Zug in die Sache gekommen ist.
Innenminister Schäuble will die volle Gleichberechtigung des Islams in Deutschland. Was halten Sie davon?
Ich teile seine Ansicht. Die Gleichberechtigung der Religionen ist schließlich ein Postulat unserer Verfassung. Was aber einschließt, dass Nichtgleiches auch nicht gleich zu behandeln ist. Der Islam muss sich nicht verkirchlichen, aber die Verbände müssen zum Beispiel auskunftsfähig werden, wer bei ihnen Mitglied ist.
Das heißt, die Moscheegemeinden, die in einem Verband organisiert sind, müssten nachvollziehbar nachweisen, wer bei ihnen eingetragenes Mitglied ist?
Ja. Ein weiteres Kriterium für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft ist Rechtstreue. Wenn eine Ideologie verfolgt wird, die im Namen der Religion ein Gegenmodell zum säkularen Staat propagiert, dann kann keine Anerkennung erfolgen. Und natürlich dürfte eine Religionsgemeinschaft in Deutschland nicht Interessenvertretung einer ausländischen Macht sein.
Sie meinen die türkische Ditib?
Ich meine jeden Verband, der sich nicht hier in Deutschland maßgeblich selbst verwaltet.
Wie soll es aus Ihrer Sicht weitergehen mit der juristischen Integration des Islam?
Da gab es in der Islamkonferenz keinen Konsens. Die muslimischen Verbände dringen auf eine schnelle Gesamtlösung, die Länder zögern. Ich finde, man sollte Interimslösungen schaffen, die gleichzeitig eine realistische Perspektive für etwas Dauerhaftes entwickeln. Die Politik dürfte zu einem ganz großen Schritt noch nicht bereit sein, aber auch die islamische Selbstorganisation ist noch sehr im Fluss. Bayern könnte zum Beispiel Schule machen: Man versucht, von Modellversuchen zum Islamunterricht aus in die Fläche zu gehen, vorerst unter intensiver Mitwirkung des Staates, aber auch der Muslime. Dazu muss nicht völlig durchbuchstabiert sein, wer was darf.
Also die Methode: Mal gucken, was sich bewährt, oder schöner: Best practice?
Ja. Und das funktioniert schon. Bei einer regelmäßigen Kooperationstagung des Interdisziplinären Zentrums für islamische Religionslehre an der Uni Erlangen-Nürnberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart treffen sich Praktiker seit geraumer Zeit zum Austausch.
Was ist mit dem Körperschaftsstatus, der den Kirchen erhebliche Rechte einräumt, etwa in Rundfunkräten, bei der Besteuerung? Juristenkollegen von Ihnen denken bereits über die Abschaffung dieser Rechtsform nach, weil sie für die Kirchen gemacht wurde und deswegen andere Religionen von vornherein diskriminiere.
Nicht zwingend. Auch der Zentralrat der Juden hat den Körperschaftsstatus. Es lohnt sich aber, immer einmal wieder zu prüfen, ob das Verhältnis von Kirche und Staat noch stimmt. Ich bin selbst engagierter evangelischer Christ und finde: Auch den Kirchen tut es gut, wenn wir Anfragen zu unserer öffentlichen Rolle bekommen. Man kann in einer ehrlichen Debatte dann auch zum Schluss kommen, dass man mit dem Status quo ganz gut fährt. Frankreich zum Beispiel mit seiner harten laicité denkt gerade um. Bis in den Obersten Gerichtshof hinein ist jetzt von einer laicité positive die Rede, die die Religionen bejaht. Letzten Endes ist die Debatte um den Islam auch eine Debatte um die Rolle der Religion im Staat.
Sind da die Antworten, die die Kopftuchgesetze der Bundesländer gegeben haben, aus Ihrer Sicht befriedigend?
Ich halte die Länder für weise, die keine erlassen haben, sondern erst einmal beobachten wollten. Anderswo wurde Symbolgesetzgebung gemacht; man meinte, man müsse endlich einmal das christlich-säkulare Abendland verteidigen. Leider hat man sich dafür einen sehr unglücklichen Gegenstand ausgesucht.
Was ist Ihre Prognose?
Die Gesetze zurückzunehmen, wäre politisch nicht durchsetzbar. Aber man wird sie interpretieren müssen: Muss auch eine muslimische Religionslehrerin das Kopftuch im Unterricht ablegen? Ich halte es auch für denkbar, dass Karlsruhe noch einmal sprechen wird. Dass sämtliche religiösen Symbole überall in Deutschland aus den Schulen verbannt sind, wie von den Verfassungsrichtern verlangt, ist wohl so nicht Wirklichkeit. Übrigens haben die Richter auch den Weg geebnet, dass einmal über die tatsächliche Bedeutung des Kopftuchs debattiert werde. Das ist aber nicht geschehen, die Kopftuchgesetze lagen schon in den Schubladen.
Ist die Chance ganz vertan?
In letzter Zeit scheint es ein Umdenken in einem breiten politischen Spektrum zu geben.
Das Gespräch führte Andrea Dernbach.
Mathias Rohe (50) ist Islamwissenschaftler, Jura-Professor an der Universität Erlangen- Nürnberg und Experte für islamisches Recht. Er war Mitglied der Deutschen Islamkonferenz.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.07.2009)
Kommentare [ 30 ] Kommentar hinzufügen »
Besonders geeignet scheint mir der Mann auch nicht zu sein, um verfassungsrechtliche Fragen, die sich aus der Anwesenheit so vieler Muslime in Deutschland ergeben, beurteilen zu können, denn er ist kein Verfassungsrechtler.
Karlsruhe wird sich sicher noch eingehend mit der Frage des Kopftuchs beschäftigen, und zwar vor dem Hintergrund, ob es einer deutschen Schülerin zumutbar ist, eine Schule zu besuchen, in der Schülerinnen das Kopftuch tragen. Das gleiche gilt beim Religionsunterricht, es dürfte einem deutschen Schüler kaum zumutbar sein, eine Schule zu besuchen, an der islamischer Religionsunterricht gelehrt wird.
dem Mann ist anzuraten: Ziehen sie für 2 Jahre nach neukölln und schicken Sie ihre kinder auf eine öffentliche schule in Berlin (nicht auf ein Privatgymnasium)
"Er vertritt in der aktuellen Integrationsdebatte mit Blick auf die Muslime die Auffassung, dass auch die islamische Scharia Recht sei und im Wesentlichen dieselben Funktionen erfülle wie die Rechtsordnungen westlicher Gesellschaften."
Zwar ist dieses Thema hier breitestens diskutiert worden, doch will ich es gerne, auch für uvloff, hier nochmals wiederholen:
Rohe behauptet NICHT,
Gesetze im Allgemeinen das GG im Besonderen müsse "der" Scharia (es gibt gar nicht "die" Scharia) angepasst werden,
sondern das genaue Gegenteil,
dass Scharia auch gemäß GG und anderer Gesetze vollzogen werden kann.
Das, was z.N. uvloff für "Scharia" hält, ist nicht Grundlage der Rechtsprechung im Islam, sondern stellen kulturelle Ausformungen dar, die wesentlich in archaisch, stämmischen Gesellschaften verankert sind.
Selbst christliche Völker, die in dieser Lebensweise verhaftet sind, haben ähnliche Codices.
Es zeigt sich auch hier,
dass die, die am lautesten schreien,
von der tiefsten Ahnungslosigkeit, den Gegenstand betreffend sind...
(was hier aber auch schon besprochen wurde):
Es gibt nicht "DIE" Scharia,
sie ist eine Systematik,
sie muss (und soll) in den jeweiligen kulturellen Ausprägungen ihre Ausdrucksform finden.
In unserer Kultur eben die dieser entsprechenden. Die Foristen hier unterstellen Rohe aber das genaue Gegenteil,
nämlich dass er unsere Rechtssprechung einem imaginierten Islam entsprechend gemacht werden solle.
Das aber stellt Rohes Ausführungen auf den Kopf (wie man auch in unserer Zeitung vor einigen Wochen lesen konnte...
@kritiker hat Sie gebeten die "Systematik" Scharia zu erklären.
Geben Sie uns doch einfach ein passendes Schariamodel für Deutschland
und wie dieses im Einklang mit dem GG umgesetzt werden kann.
können Sie ja auch die "Grundlagen der Rechtsprechung im Islam"
als Grundlage für Ihr deutsches Model nehmen
und es in Einklang mit dem GG bringen.
"Er hat euch den Glauben vermittel (=den Weg gezeigt=schari'a), den er Noah vorschrieb und was wir dir offenbarten und abraham und Moses und Jesus vorschrieben: haltet den Glauben und trennet euch nicht in ihm"
Das und nur das ist Schari'a!!!
Alles andere (also das, was yakiz oder kritiker darunter verstehen, ist Fiqh= Rechtswissenschaft, die jederzeit verändert werden kann...
Das ist eine Anmassung die Ihnen nicht zusteht.
Mann, kommen Sie doch endlich aus der Buddelkiste raus
und respektieren Ihre Mitkommentatoren.
mein Verweis in 42,13, hier insbesondere die Nennung des Namens Moses Ziel doch in die gleiche Richtung. Im Dekalog (der übrigens noch weit mehr als die genannten Regelungen enthält) sind all die "Delikte" und Verhaltensweisen festgelegt, die auch Kramer benennt.
Die Strafen, die der Koran intendiert, sind ebenfalls so im AT, besonderes aber im Pentateuch (hier hervorzuheben teilweise Leviticus, vor allem aber Deuteronomium) zu belegen.
In den dort beschriebenen Formen fordert von den "Lehrern" eigentlich nur noch die der Wahabiten und Isfahans.
Selbst in Ghom wird diese Ansicht nur noch von einem Teil der Großayatollah geteilt. Selbst Montazeri (dem ich allerdings unterstelle, dass er im Moment Kreide gefressen hat) tendiert nicht mehr zu wörtlichen Umsetzungen.
Wenn das alles nichts beweist, so doch eines:
selbst innerhalb der konservativen Lehrer, vertritt man im Zusammenhang mit dem Begriff Schari'a nicht mehr nur eine orthodox-wörtliche Umsetzung der Gesetze...
Ich frage mich wann Ihr Gutmenschen endlich begreift was Islam und in Folge dessen Sharia eigentlich bedeutet. Wann Ihr Gutmenschen endlich begreift was wir uns mit den entsprechenden islamischen "Hardliner" eigentlich antun. Die Folgen dieser "islamischen" Bereicherung dürften doch in der Zwischenzeit unübersehbar sein. Sogenannte Ehrenmorde, zusammentreten von Schwächeren, Belästigung von Mädchen und Frauen wenn diese kein Kopftuch oder Schleier tragen, tätliche Angriffe auf Homoseuelle, ständiges Aufstellen von immer neueren Forderungen, etc. pp.. Achja, ich vergaß, sind ja alles nur "Einzelfälle". Dumm nur das sich diese "Einzelfälle" immer mehr häufen.
von denen sie absolut nichts verstehen
und sich,
im Dunkeln tastend denken,
sie hätten sich eine "Meinung" gebildet.
Ich werd'n Deibel tun und mich über Verfahrenprozesse bei der Kunststoffherstellung aus lassen,
weil ich nämlich davon keine Ahnung haben.
Bei Theman wie Religion gar Islam,
meinen Leute mitreden zu können, die auf diesem Gebiet von Tuten und ****** keine Ahnung haben.
Soll ich nun annehmen dass keine Ahnung zu haben Schlechtmenschentum ist?
Dann allerdings und nur dann, kann ich als "Gutmensch" gelten...
Und das alles nur, um andere mit dem eigenen Glauben zwangsbeglücken zu können. Ob nun Katholiken, Evangelikale oder Moslems. Ich weiß, es gibt ja nicht die Katholiken oder oder oder...
Religion ist Privatsache und hat nichts in Schulen oder Gerichtssälen zu suchen!
Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Forderungen von PRO RELI unterstützt, habe mich auch nicht am Volksentscheid beteiligt.
Allerdings war und bin ich gegen Ethik-Unterricht in seiner jetzigen Form und würde ein Modell, wie das brandenburgische LER vorziehen.
2.
Meine Forderung nach einem von staatlich ausgebildeten Islam-Lehrern, zielt sicher nicht darauf ab, "die Religionen zu stärken",
im Gegenteil,
speziell der Islam-RU soll die Kinder auf die Vielfalt der Meinungen auch innerhalb des Islam näher bringen, und sie so befähigen, zwischen den tradierten Formen von Religionsanwendung und den Inhalten des Koran zu unterscheiden.
Wenn das ein nicht auch durch islamische "Lehrer" autorisierter Lehrer (z.B. im Ethik-Unterricht) versuchen würde, spräche er gegen Wände, denn er würde als Autorität den Islam betreffend, nicht akzeptiert werden.
3.
Die Verurteilung von Homosexuellen ist nicht durch den Koran selbst genannt, genaueres hierzu z.B. bei
Arno Schmitt
ww.uib.no/jais/v004/schmitt1.pdf
allerdings ergibt sich nicht nur aus diesem Text eine weitere Frage:
sind die Fundstellen im Koran überhaupt auf die sexuelle Praxis abgestellt oder weisen sie eher darauf hin, dass FREIE Männer nicht penetriert werden sollten, denn es ist nichts Negatives über den Penetrierenden zu finden, sondern nur über den Penetrierten.
Warum ich das alles hier erzähle?
Wir machen es uns gerade hier stets zu einfach Islam, Muslime, Koran usw. zu beurteilen.
Ein etwas genaueres Hinsehen würde manche Diskussion erheblich vereinfachen...
Zu 1) so habe ich mich auch verhalten.
Zu 2) Ahja, als wenn das funktionieren würde. Im Koran steht explizit drin das jeder der versucht dieses Machwerk zu "refomieren" oder anders auszulegen Gotteslästerung begeht. Wie also soll bitte schön Ihr angedachtes "Befähigen" von statten gehen ? Ist wohl doch mehr gutmenschliche Denkweise.
Zu 3) Nun da stellen Sie schon die richtigen Fragen. Allerdings ist ja die Sache mit homosexuellen Handlungen nicht das einzige was in diesem Machwerk zu hinterfragen ist. Da wären ja noch so einige andere Stellen. Wie wäre es z.B. mit Sure 2, Vers 191 oder Sure 2, Vers 193 oder Sure 2, Vers 216 oder Sure 4, Vers 74 oder Sure 8, Vers 55 oder Sure 2, Vers 223 (Bekannt als Frauen Mißbrauchs Vers) den Rest schenke ich mir weil es einfach zu weit führen würde diese ganzen Suren etc. aufzuführen die in keinster Weise mit unserer westlichen Lebensweise zu vereinbaren sind.
und einfach fest stellen,
weder ein kritiker, noch ein Giordano haben die Kenntnisse zu einer kritischen Analyse im Sinne einer wissenschaftlichen.
Die sollten sie denn doch den Fachwissenschaftlern überlassen.
auch macht es mir kritiker eigentlich zu leicht, in dem er als erstes Beispiel ausgerechent 2, 191 benennt.
Allerings bin ich ja durchaus bereit, mal das grundsätzliche Problem zu beschreiben.
Wenn man auf irgendeine Aussage trifft,
muss man die Methoden und Hierarchien der jeweils geltenden Substitutionen kennen.
Dies bringt z.B. auch Medizinstudenten bei der Diagnose, aber auch gerne Jurastudenten zur Verzweiflung.
Nun hat man dieses Problem in vielen (insbesonder Text-) Wissenschaften, so z.B. auch bei Historikern, Philosophen, Theologen, folglich auch Islam- und Sprachwissenschaftlern.
Hier ein Beispiel, wie es dann in der Sprachwissenschaft beheimatet ist:
die deutschen Worte,
"man möge die Ungläubigen..."
erfordert es zunächst einmal, wer mit diesen "Ungläubigen" bezeichnet ist, zu finden.
Als nächstes bleibt die Frage,
hat dieses Verb "möge" eine finale oder relative Folge.
Schließlich bliebe noch zu fragen, ob dieses "man" eine orts- und zeitbezogene Üblichkeit ist, oder eine Einschränkung auf eine bestimmte Gruppe erzeugen soll.
Nun weiß ich natürlich, was diesbezüglich jetzt in kritikers Kopf vorgeht,
er kommt sofort auf das Wort "Korinthenka......",
und damit hat er ja nicht mal unrecht.
Aber genau das ist die Arbeit aller Textkritik bzw. Analyse.
Da ist nun aber das Problem,
da kann nun nicht einfach eine Laie angelatscht kommen und sagen "ich denk' mir mal",
denn dann vollzieht er genau das, was wir ja berechtig vielen Muslimen hier vorwerfen,
das machen wir schon immer so,
das ist so,
das kriegen wir hier auch nicht anders rein...
Und Sie wollen mir jetzt allen Ernstes verklickern das es auf die Stellung der Worte innerhalb des Satzes ankommt ? Nicht wirklich oder ? Es handelt sich jaschließlich, wie bei englischen Übersetzungen auch, um "sinngemäße" Übersetzungen. Hier jetzt mit Sprachwissenschaft zu kommen, na ich weis nicht. Nun vielleicht verstehe ich auch nicht auf was Sie eigentlich hinaus wollen.
Und bei den vielen Übersetzungen des Korans ins deutsche die man im Netz finden kann, so z.B. auch bei der Ditib, die allesamt "immer" die selben Aussagen und Inhalte der Suren haben, fällt es schwer zu glauben das dies alles nur Fehlübersetzungen/Fehlinterpretationen sein sollen.
Soweit ich mich erinnere habe ich irgendwo auch mal ein Zitat von Attatürk über/zum Islam/Koran gefunden. Und das was dieser Mann dazu ausgesprochen hat "http://mazingazeta.wordpress.com/2008/07/13/mustafa-kemal-ataturk-und-der-islam/" trifft wohl den Nagel voll auf den Kopf. Und das war einer der es wohl wissen muss.
Wie dem auch sei, Sie glauben das es sowas wie einen europäischen Islam durch entsprechende Reformen geben könnte. Nun es mag durchaus sein das die im Koran vorgeschriebenen Körperstrafen abgemildert/abgeschafft werden, aber was die Rechte der Frau, bzw. der Ungläubigen, etc. pp. angeht, wird sich nichts ändern. Auch die Regeln wie ein "Gläubiger" sein Leben zu führen hat, werden sich wohl kaum ändern. Denn auf dieser Unterdrückung und Regelung des realen Lebens basiert die Macht und das Anspruchsdenken des Islam.
Das Kopftuch hat eine lange Geschichte, die du wahrscheinlich tausendmal besser kennst als der Unterzeichner. Dass außerdem wie stets die Inhaber der Macht (Übrigens männlich) seit Jahrhunderten eine praktische und Hygienemaßregel nutzen, um die Leute zu betrügen - na, das ist eine alte Geschichte oder (auch) eine ganz andere.
Herzlichen Gruß, howgh! Geronimo
Aber selbst zu den "Körperstrafen" gibt es sowohl in Ghom als auch in Kairo höchst unterschiedliche Auffassungen, ergeben sich folglich nicht zwingend aus dem Koran.
Wie schon von mir mehrmals angesprochen, ist "Schari'a im Kern das in 42,13 Angesprochene.
Das bedeutet,
der Dekalog ist der Kern aller Gesetzgebung.
Zu den Strafen selbst:
diverse islamische "Schulen" verstehen diese "Anweisungen" völlig anders.
Sie interpretieren sie als zeit- und ortsübliche Bestrafungsmaßnahmen, die durchaus im Laufe gesellschaftlicher Entwicklungen sich ändern können.
Dies ergibt sich auch sekundär aus der Aufforderung Mohammends, den Koran immer wieder zu studieren, da man nur so seine tieferen Weisheiten erkennen kann.
Würde nun alles ausschließlich wortwörtlich zu verstehen sein, bräuchte man nicht immer wieder zu studieren,
weil das, was da steht, ja da steht...
Wir sind grundsätlich viel zu sehr bereit,den Muslimen Freiräume zu gewähren, die letztlich dazu führen, dass sich hier Parallelgesellschaften bilden, ja schon gebildet haben. Diese Menschen müssen sich hier anpassen, alleine durchs Kopftuchtragen passiert eine Ausgrenzung. Wer geht denn tatsächlich locker um mit solchen Frauen,die Ihre Religion unbedingt auf dem Tablett vor sich hertragen müssen? Und von denen kommt gar nichts an Kommunikation. Aber natürlich: Von linken Gutmenschen wird verlangt, dass wir uns engagieren. Dadurch ist ein falsches Bild bei Muslimen von unserer Gesellschaft entstanden. Sie sind immer das Opfer und wir sind immer wegen irgendetwas schuldig und haben Entgegenkommen zu demonstrieren. Islamkonferenz und ständiges Herumdiskutieren tragen nur dazu bei. Jetzt sind Muslime noch eine Minderheit, aber schon sehr dominant, wie soll es erst einmal werden, wenn sich das Verhältnis langsam umkehrt?
Solche Kommentatoren wie @Dali kann ich schon lange nicht mehr ernst nehmen.
„Bayern könnte zum Beispiel Schule machen: Man versucht, von Modellversuchen zum Islamunterricht aus in die Fläche zu gehen, vorerst unter intensiver Mitwirkung des Staates, aber auch der Muslime. Dazu muss nicht völlig durchbuchstabiert sein, wer was darf.“
Was soll es denn anderes sein als „durchbuchstabiert“, wenn es den Segen der Legislative haben soll?
Neben Rechtstreue und Mitgliedschaft unterschlagen die Interviewpartner, dass unter dem Titel „Transparenz“ (Schäuble) bei der DIK, was die Interviewpartner vernebelnd „Mitgliedschaft“ nennen, sich auf die Finanzierung der Islamverbände bezog und deren rechtsgültiger Offenlegung.
Neben der DITIB verweigerte sich insbesondere der Islamrat dieser Offenlegung, mithin der gesamte türkische Islam. Nicht ohne Grund, denn jeder weiß, dass diese Verbände von der Türkei finanziert werden.
Warum sollte die BRD in ihrem Hoheitsgebiet dafür sorgen, dass die türkische Staatsreligion missioniert und diese Missionierung auch noch von ihr (der BRD) finanziell und institutionell getragen wird? Umgekehrt wird z.B. Christliches oder Buddhistisches ja noch nicht mal geduldet.
Allein durch die Verweigerung der Transparenz seitens des Islamrats hat der KRM (Koordinierungsrat der Muslime) das Projekt, über den Islamunterricht „in die Fläche zu gehen“ bzw. den Islam als Religionsgemeinschaft zu etablieren, gegen die Wand gefahren.
Zweitens verwurstet das Interview Mitgliedschaft, Religionsunterricht, Rechtstreue, Körperschaftsstatus etc. zu einem wirren Konglomerat und zum Zweck, den deutschen Staat an den Pranger zu stellen. Als wäre im Integrationsgerangel zwischen deutschem Staat und Islamismus einzig der deutsche Staat derjenige Partner, der eine Bringschuld abzuarbeiten hätte.
Rohe: Wir haben einiges für den islamischen Religionsunterricht ermöglicht.
Dernbach: Was meinen Sie?
Rohe: In der Islamkonferenz haben wir zum Beispiel Begriffe präzisiert, die bisher eher unpräzise benutzt wurden. Was zum Beispiel ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes?
Dernbach: Die Islamkonferenz hat aber kein Mandat, Rechtsbegriffe neu zu definieren.
Rohe: Das war vielleicht sogar gut so.
Nicht nur Gott, auch der Tagesspiegel ist groß!
Diese Verknüpfung von Recht und Religion im Islam widerspricht unseren westlichen Vorstellungen von Recht und Gesetz. Daraus folgt, daß der Islam als Religion weder mit unserem Grundgesetz noch mit unseren Wertvorstellungen vereinbar ist.
Die Menschenrechte sind nicht verhandelbar, sie sind ein universaler Fortschritt für die gesamte Menschheit. Wenn eine Religion wie der Islam die Menschenrechte nicht akzeptieren kann, dann liegt der Fehler nicht in den Menschenrechten begründet, sondern bei der Religion Islam.
geht völlig am Problem vorbei
und dafür hier einige Beispiele.
Auch in unserem bestehenden Rechtssystem gibt es in einigen Bereichen ein quasi paralelles, dass dem Wesen des BGB (also dem "römischen Recht") völlig zuwider läuft:
Vieh (einschließlich Pferde), Edelsteine und Tierfelle werden nach germanischem recht abgewickelt. Allerdings nur, wenn alle Beteiligten "Profis" sind. Wenn also jakob sich ein Pferd oder der Gattin einen Diamantring kauft gilt wieder (also ihm gegenüber) BGB, einschließlich aller Gewährleistungspflichten.
Rudimente dieses dem "normalen" BGB zuwider laufenden Rechts findet man auch noch z.B. im Erb- und im Flurrecht. (Übrigens, die "deutschen Dänen" haben noch ein anderes Erbrecht, das vor Gericht volle Gültigkeit genießt)
Niemand findet irgendetwas dabei, wenn in diesen ZIVILRECHTLICHEN Rechtsverhältnissen nicht nach römischem Recht entschieden wird.
Warum sollten bei vergleichbaren zivilrechtlichen Fragestellungen nicht andere Rechtsprinzipien angewendet werden.
Das kann natürlich nur funktionieren, wenn die jeweils Beteiligten ALLE damit einverstanden sind,
ist es ein Beteiligter nicht, so hat BGB zu gelten.
Wo ist also das Problem???
Nachtrag
Selbst die "Amish-People" unterliegen zwar dem US-Strafrecht, zahlen aber weder Steuern, noch unterliegen sie der zivilen US-Gerichtsbarkeit