[Kommentare: 3]

Karlsruhe

Bundesgerichtshof präzisiert Terrorbegriff

Voraussetzung für Terrorismus ist, dass ein erheblicher Schaden für den Staat damit verbunden sein muss. Die „Militante Gruppe“ kann lediglich als kriminell eingestuft werden.
Anzeige
Bild vergrößern
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Einstufung einer politischen Gruppierung als terroristische Vereinigung deutlich eingeschränkt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ist die Militante Gruppe keine terroristische Organisation, sondern vielmehr eine kriminelle Vereinigung. Außerdem wurden drei mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe gegen 30 000 Euro Kaution auf freien Fuß gesetzt.

Damit hatten die Haftbeschwerden von Florian L., Oliver R. und Axel H. Erfolg. Der Ermittlungsrichter des BGH hatte sie am 1. August 2007 wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inhaftiert. Die drei waren auf frischer Tat gefasst worden, als sie am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand setzen wollten. Der BGH bestätigte jetzt zwar, dass sie sowohl der Brandanschläge als auch der Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe dringend verdächtig seien. Die Haftbefehle wurden aber auf Verdacht der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ abgeändert.

Die Folgen sind bedeutend. Denn auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung steht die Höchststrafe von zehn Jahren, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung kann dagegen nur mit maximal fünf Jahren belangt werden. Wegen der deutlich geringeren Strafandrohung wurde die Untersuchungshaft aufgehoben. Fluchtgefahr könne auch durch die Kaution und Auflagen begegnet werden, so der BGH.

Grund für die geänderte Beurteilung der terroristischen Vereinigung durch das Gericht ist die Änderung des Terrorismusparagrafen 129 a im Jahr 2002. Danach genügt es nicht mehr, dass sich Personen zusammenschließen, um Brand- und Sprengstoffanschläge zu begehen. Vielmehr muss das Ziel darin bestehen, die Bevölkerung „erheblich einzuschüchtern“ oder die „politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen“ des Staates „zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“. Außerdem verlangt das neue Gesetz, dass die Art der Tatbegehung den Staat „erheblich schädigen kann“. Damit habe, so der BGH, der Gesetzgeber die Strafbarkeit nach 129 a „bewusst deutlich eingeschränkt“.

Die Militante Gruppe hat sich seit 2001 zwar zu rund 25 Brandanschlägen auf Polizei- und Militäreinrichtungen bekannt. Aber diese Taten seien nach Art ihrer Begehung „nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen“, so der BGH. Obwohl die Betätigung der Militanten Gruppe darauf ausgerichtet sei, Brandanschläge gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Organisationen sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Einrichtungen zu begehen, „kann die Gruppierung nicht als terroristische Vereinigung eingestuft werden“.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sie weiterhin die Ermittlungen gegen die drei mutmaßlichen Mitglieder der Militanten Gruppe führe. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung ändere nichts an der Zuständigkeit von Generalbundesanwältin Monika Harms. Der BGH habe bestätigt, dass es sich bei den Brandanschlägen um „Staatsschutzdelikte von besonderem Gewicht“ handele.

Der BGH hatte bereits am 24. Oktober den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Dem an der Humboldt-Universität beschäftigten Wissenschaftler war ebenfalls vorgeworfen worden, sich an der Militanten Gruppe beteiligt zu haben. Der BGH hielt es aber schon damals für nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. Mitglied einer „terroristischen Vereinigung“ ist. (mit ddp)

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.11.2007)
Sie interessieren sich für dieses Thema und wollen keinen Artikel im Tagesspiegel dazu verpassen? » Informieren | » Login

Aus anderen Ressorts

Papst zum Missbrauch:

Klar und doch nicht klar genug
In seinem Hirtenbrief geht Benedikt XVI. das derzeit brennendste Kirchenthema provinziell an: Er richtet sein Schreiben ausschließlich "an die Katholiken Irlands" und blendet die Situation in anderen Ländern derart aus, als wäre dort nie etwas gewesen. Trotzdem hätten seine Worte nicht härter sein können.

Steuersenkung:

Mein Geld gehört mir

Flughafen Tegel:

Alle Poker-Räuber gefasst
Zwei Wochen nach dem Überfall auf ein Pokerturnier in Berlin ist auch der letzte der vier Tatverdächtigen gefasst worden. Jihad C. wurde am Sonnabend am Flughafen Tegel festgenommen.

Kommentare [ 3 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von unbekannt | 29.11.2007 8:35 Uhr
der definition nach...
zitat:
Vielmehr muss das Ziel darin bestehen, die Bevölkerung „erheblich einzuschüchtern“ oder die „politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen“ des Staates „zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“

da fallen mir so einige politiker, allen voran wolfgang s. ein, die meines erachtens nach der definition 100% entsprechen.

oder irre ich mich da?

m.

Comment
von mm1 mm1 ist gerade offline | 29.11.2007 15:35 Uhr
Terrorverdacht
Nach dem BGH-Urteil ist demnach die Bundesregierung, Bertelsmann-Stiftung, Initiative neue soziale Marktwirtschaft (Propagandaagentur der Metall-Arbeitgeber) usw. terroristische
Vereinigungen.
Na dann...
Comment
von xbergbewohner xbergbewohner ist gerade offline | 29.11.2007 16:59 Uhr
Der Definition nach...
fallen mir da spontan ganze Parteien ein, die obige Kriterien erfüllen müssten, aber dennoch nicht verboten sind - weder am rechten noch am linken Rand.

Kommentar hinzufügen Neue Community-Funktionen Richtlinien


Sie können noch Zeichen schreiben.
Kommentare werden nicht sofort angezeigt. Beachten Sie hierzu unsere Richtlinien.

Um diesen Beitrag absenden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Benutzername  
Passwort  
     
Sie haben noch keinen eigenen Account? Dann bitte
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wie viel ist 31 - 1 = 


Anzeige
Weitere Themen

Wer ist Benjamin Netanjahu? Lesezeichen hinzufügen

Von Charles A. Landsmann, Tel Aviv
Er verliert an Zustimmung, hat aber die Macht. Was er will, weiß niemand genau. mehr...

Lafontaine will öffentlichen Bankensektor Lesezeichen hinzufügen

Cordula Eubel
"Wer Freiheit will, muss beim Eigentum ansetzen": Bei der Präsentation eines ... mehr...

Merkel sagt Dumpinglöhnen den Kampf an Lesezeichen hinzufügen

Die Bundeskanzlerin sieht den Dienstleistungsbereich auf dem Weg "zur ... mehr...

Berlusconi lässt in Rom demonstrieren Lesezeichen hinzufügen

Acht Tage vor den Regionalwahlen sind zehntausende Anhänger des umstrittenen ... mehr...

Streng muslimisch in Europa Lesezeichen hinzufügen

Andrea Dernbach
Andrea Dernbach über die aus der Islamkonferenz verbannte Milli Görüs mehr...
Fotostrecken

Generaldebatte im Bundestag (22 Bilder)

Thailand (9 Bilder)

Dresden im Ausnahmezustand (11 Bilder)

Die glorreichen Sieben (7 Bilder)

100 Tage Schwarz-Gelb (16 Bilder)

Taliban attackieren Kabul (7 Bilder)
Mauerfall 1989 - Foto: dpa
Lesen Sie hier persönliche Geschichten aus dem Wendejahr