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Urteil

Polizisten nach Feuertod von Asylbewerber freigesprochen

Über Jahre hat sich der Prozess hingezogen, nun wurde das Urteil gefällt: Zwei angeklagte Polizisten, denen vorgeworfen wurde, am Tod eines in Haft verbrannten Asylbewerbers mitschuldig zu sein, wurden frei gesprochen. Es kam zu Tumulten im Gerichtssaal.
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Dessau-Roßlau  -  Knapp vier Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Montag. Zu einer detaillierten Urteilsbegründung kam der Vorsitzende Richter zunächst nicht, weil im Gerichtssaal ein Tumult ausbrach. Polizisten wurden herbeigerufen, um gegen empörte Zuhörer vorzugehen und die Ordnung wiederherzustellen.

Jalloh war im Alter von 23 Jahren in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommen. Er soll die Flammen trotz Fesselung mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben. Den beiden Polizisten war in dem seit 22 Monaten laufenden Verfahren ursprünglich vorgeworfen worden, eine Mitschuld am Tod des Mannes zu tragen. (sba/dpa)
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Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von wrzlbrmft wrzlbrmft ist gerade offline | 8.12.2008 17:38 Uhr
Zynismus?
Angesichts des Toten verbietet sich Zynismus, obwohl man hier leicht zynisch weren könnte. Sagen wir es mal so: Der ganze Vorgang klingt sehr nach Bananenrepublik.

...................................wrzlbrmft
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von betrachter betrachter ist gerade offline | 8.12.2008 17:48 Uhr
Sehr fragwürdig
Zumindest hat einer der beiden Beamten auf den Feueralarm nicht reagiert. Warum bleibt das straffrei?
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von robocop_marvin robocop_marvin ist gerade offline | 8.12.2008 17:48 Uhr
Und die politisch Verantwortlichen?
Juristisch kann also keiner für den mehr als ungewöhnlichen Tod Oury Jallows verantwortlich gemacht werden? Schon das allein ist ein Skandal. Wie aber sieht es dann mit den politisch Verantwortlichen aus?
Der damalige Innenminister hat sich mit rechten Kameraden, die sein eigener Verfassungsschutz observierte, zum Gruppenfoto aufgestellt und ist seitdem in der politischen Versenkung verschwunden. Der damalige und heutige Ministerpräsident ist bekannt dafür, dass er für Opfer rechter und rassistischer Gewalt keine Worte findet. Aber vielleicht ist das nach diesem Urteil ja anders, die Hoffnung stirbt ja zuletzt.
Wenn aber nicht, dann sollte man in Sachsen-Anhalt alle schönen Kampagnen nach dem Motto "Hingucken und Einschreiten!" schnell einstampfen und sich wieder auf das früher Aufstehen konzentrieren. Insgeheim aber wünsche ich mir, dass insbesondere die Zuständigen dort ruhig mal den ein oder anderen Tag vollkommen verschlafen. Zumindest kann dann nichts schiefgehen.
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von unbekannt | 8.12.2008 18:59 Uhr
Der "Rechtsstaat" in Aktion
Wieder ein "schönes" Beispiel für den deutschen "Rechtsstaat".

Wie der Name schon sagt, ist es in diesem Staat nicht von Nachteil, möglichst weit rechts zu stehen.

Besonders wenn man bei der Polizei oder der Justiz arbeitet:

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
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von saubermann saubermann ist gerade offline | 8.12.2008 19:30 Uhr
Zweifelhaft
Wie wäre eine Mutter oder Erzieherin verurteilt worden, die auf einen Feueralarm im Kinderzimmer nicht reagiert hätte...?!

Die Umstände des Todes sind immer noch sehr zweifelhaft und die Eignung der angeklagen Beamten für Ihren Job schwer anzuzweifeln.
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von manne manne ist gerade offline | 8.12.2008 22:59 Uhr
Erstaunliches Rechtsempfinden
Nehme ich eine Person von amts- oder berufswegen in meine Obhut, sperre sie noch dazu in eine Zelle und fessele sie, aus welchen Gründen auch immer, dann bin ich deren Schutzbefohlener.

Will heißen, ich bin für die Sicherheit und das Wohlergehen der Person verantwortlich - ob mir das aufgrund der Vorgeschichte, der Person oder anderer Umstände nun passt oder nicht.

Wenn es dann einen Rauchalarm gibt, wie kann es zu viel verlangt sein, nachzusehen, was los ist? Wie kann man noch den zweiten Alarm ignorieren? Kein Verhalten, keine Arbeitssituation und keine Vorgeschichte irgendeines Inhaftierten kann ein solches Verhalten rechtfertigen.

Das alles hat ja wohl auch nichts und rein gar nichts mit den im Prozess angeführten äußeren oder gar politischen Umständen zu tun.

Die Mordvorwürfe halte ich für absurd. Aber in meinen Augen haben die betreffenden Polizisten ihre Fürsorgepflicht grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich vernachlässigt, nach dem Motto 'ist mir doch egal, was der da unten macht'.

Herr Jallow war den Angeklagten bedingungslos anvertraut. Das heutige Urteil über ihr Verhalten hat mein Vertrauen in den Rechtsstaat arg erschüttert.

Im Übrigen kann niemand sagen, sowas betrifft mich nicht - ich erinnere nur an die Person, die auf der Suche nach dem Berliner Briefkastenbomber jüngst in Prenzlauer Berg irrtümlich aufgrund von äußerer Ähnlichkeit von einem Sondereinsatzkommando aufgesucht wurde.



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von neutral neutral ist gerade offline | 9.12.2008 0:40 Uhr
Schande
Dieses Urteil ist eine Schande für den deutsche Staat. Ich bin zutiefst enttäuscht, wirklich schade.
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von yogi1954 yogi1954 ist gerade offline | 9.12.2008 7:30 Uhr
die "Ankläger" gehen von einem Unfall aus
--> "Es gibt keine andere denkbare Variante als die, dass Oury Jalloh selbst das Feuer angezündet hat", sagte Oberstaatsanwalt Preissner.

Herr Preissner:
Als Ankläger sollten Sie zumindest soviel Vorstellungskraft haben, dass es einem Gefesselten ziemlich schwierig fallen dürfte, an seine Taschen und ein darin befindliches Feuerzeug zwecks Zündelei zu kommen.
Will sagen: Es ist durchaus eine andere Variante denkbar... jedenfalls wenn man auf dem rechten Auge nicht völlig erblindet ist.

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