[Kommentare: 8]

Sexualstrafrecht

Vorerst kein "Petting-Paragraph"

Nach harter Kritik von allen Seiten wird der Bundestag nun doch nicht über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. Jugendverbände hatten von einer "Kriminalisierung normalen Sexualverhaltens" gesprochen.
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Berlin -  Die Bundesregierung will das Sexualstrafrecht verschärfen, um künftig auch 16- und 17-Jährige besser vor Prostitution und Ausnutzung zu schützen. Der Gesetzesentwurf, der auf einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union zurückgeht, ist nach Ansicht von Experten und der Opposition allerdings mit heißer Nadel gestrickt, weil künftig auch normales Sexualverhalten von Jugendlichen kriminalisiert werden könnte. Die Kritik hat offenbar Wirkung gezeigt: Die für Donnerstag im Parlament geplante Abstimmung zu dem Gesetzesentwurf wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Nach dem derzeit geltenden Paragraf 182 des Strafgesetzbuches werden bislang Erwachsene bestraft, "die eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie (...) gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt". Die Neuregelung will aber nicht nur zusätzlich Erwachsene bestrafen, die mit 16- und 17-Jährigen Sex gegen Entgelt "oder sonstige Leistungen" haben. Die Bundesregierung will zudem auch das Täteralter auf 14 Jahre absenken. Dass Jugendliche wie Erwachsene behandelt werden sollen, liegt in der Logik des Schutzgedankens: Beim Opfer förderten "entgeltliche Sexualkontakte" unabhängig vom Alter des Täters "die Gefahr des Abgleitens in die Prostitution", heißt es in der Begründung der Novelle.

Kritiker befürchten nun, dass damit auch normales Sexualverhalten von Jugendlichen kriminalisiert werden könnte. Erfährt etwa eine besorgte Mutter von Petting-Spielen ihrer 15-jährigen Tochter mit deren gleichaltrigem Freund im Kino, könnte sie den Jungen wegen "sexuellen Missbrauchs" ihrer Tochter anzeigen, wenn der Junge die Kinokarten bezahlt hat. Täter könnten dabei auch jünger sein als ihre Opfer. Selbst der misslungene Versuch einer sexuellen Annäherung unter Jugendlichen gegen "Entgelt" würde dann unter Strafe stehen, kritisiert etwa der Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag.

Justizministerium: Befürchtungen völlig überzogen

Das Bundesjustizministerium hält derartige Befürchtungen allerdings für völlig überzogen. Bei der Auslegung eines Gesetzes müssten Staatsanwälte und Richter "immer den Sinn und Zweck der Vorschrift beachten", betonte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Beispiel mit der Kino-Karte als Honorar für sexuelle Handlungen sei deshalb auch realitätsfern, denn in der Praxis würde bei einem solchen Fall kein Staatsanwalt "den Finger rühren".

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses will zudem Pornographie verbieten, wenn darin sexuelle Handlungen Jugendlicher unter 18 Jahren thematisiert werden. Stellt etwa eine 17-Jährige ein aufreizendes Bild von sich ins Internet, macht sich dann auch jeder 14-Jährige wegen Besitzes von Jugendpornographie strafbar, der das Bild auf seinen Rechner lädt oder an andere weitermailt. Problematisch wären dann etwa auch freizügige Berichte und Bilder von Jugendlichen über ihre sexuellen Erfahrungen zum Beispiel in der "Bravo" oder Chat-Foren im Internet.

Ob die Bundesregierung nun beim sexuellen Missbrauch das Täteralter bei 18 Jahren beibehält, wie das die Opposition fordert, und auch beim Pornographieverbot nachbessert, ist noch unklar. Nach den Vorgaben der EU wäre es möglich. (mit AFP)
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Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von demokratur demokratur ist gerade offline | 11.12.2007 18:43 Uhr
"Lernen" wir gerade von der Türkei ?????
Wie wäre es denn , wenn Eltern dazu das Recht erhalten ihre Heranwachsenden Kindern in ihren eigenen Räumlichkeiten zu unterrichten - dann können sie erst garnicht mit dem anderen Geschlecht in Berührung kommen und werden so auch nicht zu Straftaten verleitet .
Spinnen die Leute jetzt eigentlich völlig?
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von unterwanderer unterwanderer ist gerade offline | 11.12.2007 19:22 Uhr
Nachsitzen
Das ist ja wohl der intellektuelle GAU des Bundesjustizministeriums : erst ein schlampig konzipiertes Gesetz vorlegen und dann erklären, die Staatsanwälte und die Rechtsprechung werdens schon richten. Die gesamte Strafrechtsentwicklung ist seit langem auf der schiefen Bahn, denn die neuen Strafvorschriften werden immer unbestimmter und am Ende weiß der Bürger nicht mehr, was ist denn nun erlaubt, und was ist verboten. Präzise und punktgenaue Strafvorschriften sind aber das wichigste Merkmal eines Rechtsstaates.
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von unbekannt | 11.12.2007 21:00 Uhr
Zum Teufel
Wieso - zum Teufel noch einmal! - ist man denn nicht in der Lage, den Sex zu schützen indem jeder Sex gegen Geld strikt verboten wird und mit 20 Jahren Knast geahndet wird?
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von bossel bossel ist gerade offline | 11.12.2007 22:18 Uhr
Nochmal davongekommen...
Von wegen Staatsanwälte & Richter müßten "immer den Sinn und Zweck der Vorschrift beachten". Man sieht ja in den USA wohin sowas führen kann. Da ist Deutschland gerade nochmal davongekommen. Fragt sich nur, für wie lange ...
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von klaus_weiss klaus_weiss ist gerade offline | 11.12.2007 22:20 Uhr
Und ich dachte, ...
... meine Schüler wollten mich veralbern ... Die Vorlage hat es wirklich gegeben? Haben wir gelacht -- am lautesten übrigens die mit den Kopftüchern.

@kompressor: Besser mit Schniedelwutzentzug für den Rest des Lebens? Die Damen sind Steuerzahler! Wer rauchen und saufen läßt, wird doch wohl das älteste Geschäft der Welt nicht verbieten?
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von dali dali ist gerade online | 12.12.2007 9:57 Uhr
Ilike to be in America...
erinnert Ihr euch noch an eine dies bezügliche Geschichte vor einigen Monaten in USA?
Da war ein 7 jähriger praktisch in den Knast gekommen, weil er eine gleichaltrige betatscht haben sollte.
Wenn wir so weiter machen, schaffen wir das auch noch.

Wenn ich die political correctness (Sexualität betreffend) von heute mit der von 1980 vergleiche, fühle ich mich jetzt in einer Gesellschaft, in der die Moralvorstellungen schwäbischer Pietisten des 19. Jh. zurück versetzt.
Diese Tendenzen haben wir wesentlich der bigotten US_ Gesellschaft zu verdanken...
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von marcw marcw ist gerade offline | 12.12.2007 12:40 Uhr
@ dali
Was ein weiterer Beweis dafür ist, dass jede amerikanische Mode, jede Bewegung, jede Idee, so dämlich sie sein mag, zwangsläufig auch bei uns ankommt.

Das kann die Imitation schwarzer Ghetto-Kids in Kleidung und Sprache durch unsere Jugendliche sein, das kann Sexual-Prüderie sein, das kann aber auch die gleichberechtigte Lehre des Kreationismus sein - übernehmen wir alles, kein Problem, nichts ist uns zu dumm.
Comment
von timchen timchen ist gerade offline | 12.12.2007 14:30 Uhr
US-Kulturimperialismus
Und das sage noch mal jemand, es gäbe keinen US-Kulturimperialismus.
US-Gesetze der christlichen Fundamentalisten sollen in der EU 1:1 umgesetzt werden. Das passt zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung.
Wo die Sexualität unterdrückt wird, lässt sie sich umso besser vermarkten: sprich, in ersatzbefriedigende Kaufimpulse umleiten.

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