[Kommentare: 0]

Justizskandal

"Scharia in Deutschland?"

Eine Richterin in Frankfurt hat einer Marokkanerin, die von ihrem Ehemann misshandelt wurde, die schnelle Scheidung verweigert. Zur Begründung verwies sie auf den Koran. Von Andreas Oswald
Anzeige
Bild vergrößern
Berlin - Es war an einem Abend im Mai 2006, als die junge Frau wusste, dass ihr Leben in eine Sackgasse führte. Gerade hatte ihr Mann sie wieder brutal geschlagen. Die Polizei war da und plötzlich war da ein Entschluss: Erst muss ihr Mann hier raus. Sofort. Und dann kommt die Scheidung. Möglichst schnell. Ihr ganzes Leben hatte die 26-Jährige in Deutschland verbracht, ihre Eltern und ihr prügelnder Mann stammten jedoch aus Marokko. Für ihren Plan sollte das Folgen haben. Niemals hätte die junge Frau damit gerechnet, dass ein deutsches Gericht ihr die schnelle Scheidung verweigern würde: mit einem Verweis auf den Koran und darauf, dass sie damit hätte rechnen müssen, dass ein Mann seine Frau züchtigt.

Der Fall, den die Anwältin der Frau ins Rollen brachte und der gestern in seinen Einzelheiten vom Amtsgericht geschildert wurde, hat einen Sturm der Entrüstung entfacht. Juristische Experten schütteln den Kopf und meldeten sich zu Wort. In Internetforen toben Debatten. "Scharia in Deutschland?", schrieb ein Leser als Kommentar unter die Meldung, kurz nachdem sie auf der Webseite des Tagesspiegels erschien.

Schläge bis hin zu Morddrohungen

Im Jahr 2001 hatte die Frau aus Hessen ihren Mann geheiratet - in Marokko, nicht in Deutschland, auch das spielt später noch eine Rolle. Das Paar bekommt zwei Kinder und immer mehr Probleme. Der westliche Lebensstil seiner Frau in Frankfurt missfällt dem Mann immer mehr. Es gibt erste Schläge. Am Ende Morddrohungen. Als die Frau nach unzähligen Demütigungen den Entschluss gefasst hat, dass ihr Mann aus ihrem Leben verschwinden muss, geht am Anfang alles ganz schnell.

Am 20. Juni 2006 entscheidet eine Frankfurter Richterin nach dem Gewaltschutzgesetz, dass die Frau mit ihren Kindern die gemeinsame Wohnung bekommt. Der Mann muss zu seiner Frau und der Wohnung künftig 50 Meter Abstand halten. Die Frau geht zu einer Anwältin und reicht die Scheidung ein. Der Mutter ist wichtig: Es soll eine schnelle Scheidung werden, sie will kein Jahr warten. Das Gericht wird gebeten, eine Härtefall-Regelung zu treffen, die eine Scheidung auch ohne gesetzlich vorgesehenes Trennungsjahr möglich macht. Nun holt die Frau ihre Abstammung und ihre Vergangenheit ein. Dieselbe Richterin, die dem Mann verboten hat, seiner Frau näher zu kommen, lehnt es ab, das Paar vor Ablauf des Trennungsjahrs zu scheiden.

"Ausübung des Züchtigungsrechts keine unzumutbare Härte"

Die Begründung wird zum Skandal. Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB". Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat."

Zusammen mit ihrer Anwältin stellt die Frau einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diese verweist daraufhin in einem Schreiben nochmals auf den Koran, wo die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden sei. Daraus würde sich ergeben, dass es für einen islamisch erzogenen Mann schon eine Ehrverletzung sein könne, wenn die Frau nach westlichen Kulturregeln lebt. Es bleibt dabei: Keine schnelle Scheidung.

Als der Fall am Mittwoch die Runde macht und das Frankfurter Amtsgericht von den Medien bestürmt wird, geht alles ganz schnell. Das Gericht schrieb der Anwältin der Frau knapp und ohne weitere Begründung: "Der Befangenheitsantrag der Antragsstellerin ist begründet." Die Richterin, die nach Maßstäben des Korans über eine schnelle Scheidung befinden wollte, wird abgezogen. Eine Kollegin übernimmt sofort.

Expertin: Entscheidung auch nach marokkanischem Recht falsch

Dass die Familienrichterin in diesem Fall eine ganz offenkundig unzumutbare Härte ablehnte, kann Reinhard Singer, Professor für Familienrecht an der Humboldt-Universität Berlin nicht nachvollziehen. "Misshandlungen und Ehebruch sind die klassischen Fälle einer sofortigen Scheidung", sagte Singer dem Tagesspiegel. "Davon auszugehen, dass die Frau mit der Heirat im marokkanischen Kulturkreis gewissermaßen in die Misshandlung eingewilligt hat, ist absurd." Wer in Deutschland lebe, sagte Singer, für den gelten die deutschen Gesetze.

Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, eine Expertin für die Anwendung islamrechtlicher Normen an deutschen Gerichten, sagte dem Tagesspiegel: "Selbst wenn beide Ehepartner Marokkaner sind und in Deutschland nach marokkanischem Recht geschieden würden, hätte die Richterin unrecht. Das erst kürzlich reformierte marokkanische Familienrecht ist eines der modernsten Nordafrikas. Ein Recht des Mannes auf Züchtigung der Ehefrau ist dort nicht verankert." Aber selbst wenn das hypothetisch so wäre, dürfte ein deutsches Gericht keine ausländische Norm anwenden, die mit Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. (Von Andreas Oswald)
Sie interessieren sich für dieses Thema und wollen keinen Artikel im Tagesspiegel dazu verpassen? » Informieren | » Login

Aus anderen Ressorts

Manipulierter Fußball:

Da kommt noch mehr, wetten?
Manipulation beim Fußball ist wie Doping. Beides verdirbt die Idee des Spiels. Ob sich alle an die Regeln halten und am Ende die beste Leistung zum Sieg führt, kann der Zuschauer nicht mehr wissen. Wie viele Spieler wohl an diesem Wochenende verdächtigt werden, denen der Ball unglücklich über den Fuß rutscht?

Untersuchungsausschuss:

Spreedreieck-Affäre: Strieder rechnet mit Nachfolgern ab
Ex-Bausenator Strieder will beim Spreedreieck frühzeitig gewarnt haben. Nachbarn des Areals klagen erneut.

Kommentare [ 0 ]

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden

Kommentar hinzufügen Neue Community-Funktionen Richtlinien


Sie können noch Zeichen schreiben.
Kommentare werden nicht sofort angezeigt. Beachten Sie hierzu unsere Richtlinien.

Um diesen Beitrag absenden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Benutzername  
Passwort  
     
Sie haben noch keinen eigenen Account? Dann bitte
Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wie viel ist 8 + 2 = 


Anzeige
Weitere Themen

Bafögsätze sollen steigen Lesezeichen hinzufügen

Die Bundesregierung will zum 1. Oktober 2010 das BAföG erhöhen. mehr...

Entsorgungsfragen Lesezeichen hinzufügen

Von Reimar Paul, Göttingen
Umweltschützer befürchten, das Bundesamt für Strahlenschutz könnte seinen ... mehr...

Von Nord-Wasiristan bis Berlin Lesezeichen hinzufügen

Von Frank Jansen, Erfurt
Geheimdienste fürchten Anschläge im Zusammenhang mit der ... mehr...

Mehr Bafög – und 300 Euro für die Besten Lesezeichen hinzufügen

Die Bundesregierung will das Bafög erhöhen und besonders leistungsstarke ... mehr...

Mohammed al Baradei: Der Aufseher Lesezeichen hinzufügen

Von Andrea Nüsse
IAEA-Chef Mohammend al Baradei steht vor dem Ende seiner Amtszeit - klare Worte ... mehr...
Fotostrecken

Franz Müntefering (20 Bilder)

Die Feierlichkeiten zum 9. November (19 Bilder)

Das neue Bundeskabinett (16 Bilder)

Die letzten Wochen der DDR (23 Bilder)

Schwarz-gelbe Koalitionsverhandlungen (10 Bilder)

Oskar Lafontaines politisches Leben (18 Bilder)
Mauerfall 1989 - Foto: dpa
Lesen Sie hier persönliche Geschichten aus dem Wendejahr