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Schäuble will Rechtsgrundlage für gezielte Tötung Staatliche Befugnisse im Anti-Terror-Kampf sollen ausgeweitet werden – die Opposition kritisiert den Innenminister scharf

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Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die staatlichen Befugnisse im Kampf gegen den Terror drastisch erweitern. Der CDU-Politiker sprach sich in einem Gespräch mit dem „Spiegel“ dafür aus, so genannte Gefährder in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen und den Straftatbestand der Verschwörung einzuführen, um besser gegen Sympathisanten terroristischer Netzwerke vorgehen zu können. Zudem will Schäuble klären, unter welchen Bedingungen der Staat Terroristen gezielt töten darf. Der Koalitionspartner SPD und die Oppositionsparteien wiesen Schäubles Forderungen zurück.

„Das Grundgesetz würde doch zerbrechen, wenn wir es nicht anpassen würden, gerade bei solchen zentralen Fragen“, verteidigte Schäuble seinen Vorstoß. Es müsse geklärt werden, ob der Rechtsstaat heute ausreiche, um den Bedrohungen durch den Terror zu begegnen. Die rechtlichen Probleme reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung. Zur Begründung führte Schäuble eine mögliche Exekution Osama bin Ladens an. Wenn dessen Aufenthaltsort bekannt wäre, „könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten“, sagte Schäuble. „Die Amerikaner würden ihn exekutieren und die meisten Leute würden sagen: Gott sei Dank.“ Bei einer Beteiligung Deutscher an einer solchen Aktion wäre die Rechtslage aber völlig unklar. „Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten“, forderte der Minister. Den Vorwurf, den Rechtsstaat bis an seine Grenzen zu dehnen, wies er zurück. Schon jetzt gebe es in den Polizeigesetzen der Länder den finalen Rettungsschuss.

Zum Umgang mit Gefährdern, die nicht abgeschoben werden könnten, warf Schäuble die Frage auf, ob man diese wie „Kombattanten“ behandeln und internieren könne. Er schlug in diesem Zusammenhang vor, den Unterbindungsgewahrsam, wie er etwa für Hooligans existiert, auszudehnen. Denkbar sei auch, Kommunikationsverbote im Internet oder mit dem Handy zu erlassen.

Als Gefährder stufen die Sicherheitsbehörden potenzielle Attentäter ein. Es handelt sich um Menschen, bei denen zwar Anhaltspunkte vorliegen, dass sie in die Planung von Anschlägen verwickelt sein könnten, bei denen die Hinweise aber nicht für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ausreichen.

Die SPD reagierte mit deutlicher Kritik auf Schäubles Vorstoß: Der Innenminister überzeichne, sagte SPD-Chef Kurt Beck im ZDF. Ständige neue Verschläge würden nicht weiterhelfen. „Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, erklärte: „Das ist halb gar, zum großen Teil heiße Luft. Nichts von dem wird umgesetzt." Grünen-Chef Reinhard Bütikofer zeigte sich erschüttert über Schäubles Pläne. Dem Tagesspiegel sagte er: „Der Innenminister verneint die Unverbrüchlichkeit der Menschenrechte. Er will den Rechtsstaat durch einen Willkürstaat ersetzen. Nach diesen Äußerungen kann er nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, Verfassungsminister zu sein.“ Bütikofer rief die Bundesregierung dazu auf, sich im Kampf gegen den Terror ein Beispiel an der „entschlossenen Gelassenenheit“ des britischen Premiers Gordon Brown zu nehmen. Diese stehe „in scharfem Kontrast zu der bürokratischen Hysterie, mit der Schäuble sein Amt missbraucht“. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schäuble vor, dieser wolle mit der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat „den politischen Mord legalisieren“. Das könne nicht einmal im Ausnahmezustand gelten, sagte die frühere Bundesjustizministerin. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, sagte, Schäubles Forderung nach einer Art Vorbeugehaft für Gefährder zeige, dass der Innenminister rechtsstaatliche Prinzipen über Bord werfen wolle. Auch der Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, warnte vor einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Terroristen dürften nicht indirekt über Grund- und Bürgerrechte in Deutschland entscheiden dürften.

Dagegen forderte der Islam-Experte Bassam Tibi eine verstärkte Überprüfung von Muslimen, die nach Europa einreisen. Tibi sagte, man müsse „Muslime, die nach Europa kommen, durchleuchten“. Das sei „keine Diskriminierung“, fügte der Göttinger Professor für Internationale Beziehungen hinzu. Es gebe globale Netzwerke, die Dschihad-Kämpfer nach Europa brächten. Darauf müsse man sicherheitspolitisch reagieren.

Schäuble hatte bereits in den vergangenen Wochen mit seinem Plan für Aufsehen gesorgt, eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung privater Computer über das Internet zu schaffen. Für die Online-Durchsuchungen will er weiter- kämpfen. Zudem setzt er sich hartnäckig für die Ausweitung der Bundeswehrkompetenzen im Inland ein. Über seine Vorschläge dazu laufen derzeit Verhandlungen in der Bundesregierung. Trotz des anhaltenden Widerstands von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setze er „noch auf das Gespräch“. SPD-Fraktionschef Peter Struck habe ihm versichert, er sei „absolut gesprächsbereit für meine Vorschläge“. has/Tsp

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.07.2007)
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Kommentare [ 26 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von schoedl schoedl ist gerade offline | 8.7.2007 22:32 Uhr
Unterbindungsgewahrsam
Herrn Schaeuble muss dringend in Unterbindungsgewahrsam genommen werden, damit er aufhoert, diesen Unsinn zu erzaehlen.
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von torrez torrez ist gerade offline | 9.7.2007 0:57 Uhr
Ohne Worte
Mir fehlen die Worte für mein Entsetzen über den Vorschlag zur Legalisierung staatlichen Mordens. Die Vorschläge dieses Mannes machen mir mehr Angst als jeder Terrorist.
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von detlef detlef ist gerade offline | 9.7.2007 2:54 Uhr
Schäuble macht Kriegserklärungungen
Mach meiner Meinung macht der Schäuble eine Kriegserklärung nach der Anderen an die deutsche Demokratie durch seine Angriffe auf derart viele Grundpfeiler des deutschen Grundgesetzes und das ist gefährlich, da er nicht in der großen Koalition daran gehindert wird.
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von demokratur demokratur ist gerade offline | 9.7.2007 7:30 Uhr
Terror wittern
tut hier nur einer . Einer von 82 Millionen ist also durchgebrannt . HHHM , könnte eventuell der Grund sein , dass dieser jemand einen auf ihn als Person verübtes terroristisches Vorerleben noch nicht verarbeitet hat . Verständlich . Dies berechtigt ihn aber nicht die anderen 81.999.999 verbliebenen Mitbürger als Kollektivterroristen zu behandeln , ihnen die Rechte nehmen zu wollen , ihnen die Freiheit zu nehmen.
Die Grundrechte sind seinerzeit nach einem elendigem Krieg verfasst worden und unser Land tut gut daran , sich an diese zu halten .
Sie haben 60 Jahre unseren Rechtstaat bewahrt.
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von azklaus azklaus ist gerade offline | 9.7.2007 10:54 Uhr
Wiederholt sich Geschichte?
Irgendwie kommen mir diese Diskussionen bekannt vor. RAF, Rasterfahndung, "Die verlorene Ehre der Katharina Blum...", Bundeswehr im Inneren... Hey Tagesspiegel, wollt ihr nicht mal ein Dossier dazu machen? Die Artikel von damals habt ihr doch bestimmt noch im Archiv.
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von cremont cremont ist gerade offline | 9.7.2007 11:17 Uhr
die Handlanger der Macht
eine Rechtsgrundlage für die Tötung von Verdächtigen würde den Henker zum Richter machen.
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von zp zp ist gerade offline | 9.7.2007 11:58 Uhr
ist das eigentlich nicht strafbar,
was dieser durchgeknallte innenminister da von sich gibt. wo sind denn die ganzen juristen die dieser größter gefahr unserer freiheitlich demokratischen grundordnung endlich eben diese mal beibringen !
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von talkingkraut.peterson talkingkraut.peterson ist gerade offline | 9.7.2007 12:45 Uhr
Neujustierung im Verhältnis von Innen- und Außenpolitik nötig
Warum die Aufregung? Gezielte Tötungen auf eine solide Rechtsgrundlage stellen zu wollen, ist nun wirklich nicht so neu. Clinton wurde vorgeworfen, Bin Laden nicht getötet zu haben, Clinton meinte darauf, er sei immerhin derjenige gewesen, der einer gezielten Tötung am nächsten war, das heißt, Clinton wollte ihn gezielt töten. Es geht bei einem solchen Gesetz darum, die Handlung der eine solche Tötung ausführenden Beamten zu legalisieren, und sie nicht im Regen stehen zu lassen, damit sie nicht wegen eines Tötungsdelikts belangt werden können. Man muß der Gefahr des Terrorismus mit entsprechenden wirksamen Mitteln begegnen. Da scheint mir Schäubles und Merkels Hinweis richtig, dass der Terrorismus eine Neujustierung im Verhältnis von Innen- und Außenpolitik nötig macht. Eine gezielte Tötung ist dann eben eine militärische Handlung, des BND.
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von demokratur demokratur ist gerade offline | 9.7.2007 19:18 Uhr
DU SOLLST NICHT TÖTEN
hmm und wenn ich es anderen gleich mache , bin ich dann besser ???
Der Weg kann nicht ein target killing sein , der Weg kann auch nicht sein , 82.000.000 Bürger unter Kollektivterrorismusschuld zu stellen . Ich habe etwas gegen diese herbeigeredeten Terrorismusaufgepusche. Provocant acteurs gab es immer . Und keiner Regierung fällt es schwer , ihr eigens herbeigeredetes Szenario auch selbst zu produzieren . Früher klaute man feindliche Uniformen , steckte Gefangene hinein und produzierte Kriege . Heute ............ Denkt einfach selber !!!!!!
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von berliner33 berliner33 ist gerade offline | 9.7.2007 13:09 Uhr
Verständlich
Es ist verständlich dass so ein Mensch das selbst Ziels eines Anschlags wurde, zum Paranoiker wird. Verständlich ist auch eine Partei wie der CDU hinter sein Minister steht, die haben nämlich Angst von der eigene Bevölkerung.
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von derfalkner derfalkner ist gerade offline | 9.7.2007 14:37 Uhr
Der deutsche Weg
Im Moment scheint Herr Schäuble mit seinen weitreichenden Staatsschutzideen noch eine Minderheitsposition zu vertreten. Das kann sich aber sehr schnell ändern – nämlich wenn es irgendwann echte Anschläge auf deutschem Boden gibt. Jede Wette, dass ein Großteil der Bevölkerung, unter Beihilfe der meisten Medien, sofort den Staatsschützern blind in jede restriktive Richtung folgen würde! Angst und Aggression sind schließlich die bewährte deutsche Melange, die uns schon zweimal zu den Waffen und damit in den eigenen Ruin getrieben hat.
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von epu_deutschland epu_deutschland ist gerade offline | 9.7.2007 16:00 Uhr
"Vertreter der Zigarettenindustrie werden nach Guantanamo entführt" - Satire
Vorsicht Satire.

Jährlich sterben in der Bundesrepublik ca. 140.000 Menschen wegen des Konsums von Zigaretten.
Durch Passivrauchen sterben jedes Jahr ca. 3.400 Menschen.
Über 500 Millionen Menschen, die jetzt weltweit noch Leben, sterben voraussichtlich am Rauchen. Das sind über 8% der Weltbevölkerung

Das Innenministerium hat deswegen heute die sofortige Internierung aller Raucher angeordnet. Es heißt aus Sicherheitsgründen. Ehemalige Raucher müssen sich langen Verhören unterziehen und deren Handys wurden beschlagnahmt.

Alle Verantwortlichen der Zigarettenindustrie wurden vorab nach "Guantanamo" gebracht Sie müssen mit einer langen Haftstrafe rechnen.

Worldsnews.

stephan krubert epunion
www.epunion.de
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von 568168af8c9f 568168af8c9f ist gerade offline | 9.7.2007 16:06 Uhr
Langfristig Grundgesetz schützen
Schäube will alles Menschenmögliche gegen potenzielle Terroristen und Verschwörer unternehmen. Wenn wir an die Täter vom 9.11. denken, könnten wir die gezielte Tötung, die vorsorgliche Gewahrsamnahme und das Verbot der Nutzung von Internet oder von Mobiltelefonen als hinnehmbar empfinden. Wenn wir aber weiter denken, so kommen wir zu der Frage, wer definiert was ein potentieller Terrorist und was ein Verschwörer ist. Die gültige Definition obliegt dem, der gerade an der Macht ist. Unterstellen wir in zehn oder mehr Jahren, antidemokratische Kräfte von links oder rechts haben politische Mehrheiten erlangt. Solchen Kräften wären mit den vorgeschlagenen Aufweichungen des GG Möglichkeiten eingeräumt, politische Gegner zu inhaftieren und zu töten oder Info- und Versammlungsrechte zu beschneiden. Schäuble betreibt langfristig nicht den Schutz unserer Rechtsordnung sondere die Zerstörung. Auch die Kanzlerin hat die Motive der Väter des GG offensichtlich nicht verstanden.
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von ebenrot ebenrot ist gerade offline | 9.7.2007 16:32 Uhr
Zeiten ändern sich
Alle Lamentierer zur Unperson Schäuble und dessen eklatante Verletzungen des so hochgepriesenen Rechtsstaates wären vermutlich die ersten, die ohne zu zögern Zeter und Mordio schrien und nach Schuldigen suchten, wenn mangels griffiger Gesetze Terrorismus in Deutschland schalten und walten könnte, wie es ihm beliebte.
Man sollte gerade Herrn Schäuble für geistig nicht so minderbemittelt halten, nicht beurteilen zu können, was die Stunde geschlagen hat und wie dauerhaft dagegengehalten werden muß. Trotz der populistischen Schwätzer aus der Oppositionsparteien und linker SPD-Ecken ist zu hoffen, daß Schäuble mit der Umsetzung seiner Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode, bzw. der folgenden, Erfolg haben wird. Vielleich senkundiert Peter Struck babei.
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von unbekannt | 9.7.2007 17:35 Uhr
@epu_deutschland
Ich finde Ihr Kommentar schwachsinnig. Sie haben schon viel bessere Kommentare geschrieben und ich fand sie fast immer gut. Aber heute war Ihr Kommentar leider schwach. Schade.
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von detlef detlef ist gerade offline | 9.7.2007 18:58 Uhr
Rechtsgrundlage für gezielte Tötung
Meines Erachtens ist das geregelt im Vierten Genfer Abkommen von 1949, nach der es untersagt sei, unbewaffnete Zivilisten militärisch gezielt anzugreifen. Dieses Abkommen wurde auch am 17. März 1950 von der Bundesversammlung genehmigt.
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von bmberlin bmberlin ist gerade offline | 9.7.2007 19:12 Uhr
Was ist Terrorismus? Darüber muss man sich zunächst klar werden!
Was ist Terrorismus? Darüber muss man sich zunächst klar werden!
Würde Schäuble endlich definieren, dass Terrorismus nichts anderes als eine Kriegsmethodik ist, dann ergäge sich dieses Problem nicht! Genau über diesen Sachverhalt wollen wir diskutiere. Weil erhebliche Bedenken in der Medienlandschaft, vielleicht auch aufgrund der offiziellen Festlegungen, besteht, Terrorismus nicht als Krieg zu bezeichnen, ist eine Klärung dringend erforderlich. Wir haben Quellen aufgelistet, die genau diese Position vertreten; Bush bestätigt indirekt diese Position, weil er Guantanamo als militärischen Vorgang betrachtet.
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von dr_benway dr_benway ist gerade offline | 9.7.2007 21:00 Uhr
@ detlef
Und was ist mit bewaffneten Zivilisten?
Comment
von detlef detlef ist gerade offline | 10.7.2007 2:39 Uhr
@ dr_benway
Sie meine sicher den finalen Rettungsschuss.
In Deutschland haben es seitdem 12 der 16 Bundesländer in ihre Polizeigesetze aufgenommen und das Grundrecht des Rechts auf Leben einschränken.
Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. § 20 Absatz 1 Satz 1 findet im Falle des Satzes 1 keine Anwendung.


Comment
von dr_benway dr_benway ist gerade offline | 10.7.2007 11:00 Uhr
@ detlef
Nein, ich meine nicht den finalen Rettungsschuß. Ich weiß auch selbst, was in den Polizeigesetzen bzw. UZwG steht.

Detlef, es geht um eine neue Form der Bedrohung.
Vor 15 oder 20 Jahren kannte man eben nur den Bankräuber, der mit einer Geisel flüchten will, und von einem Scharfschützen getötet wird. Dafür war der finale Rettungsschuß konzipiert.

Wenn wir aber heutzutage Terroristen haben, die mit Bomben massenweise Menschen umbrigen wollen, müssen wir neue Lösungsmöglichkeiten denken und gehen.
Ein solcher Terrorist, dem jegliche ethischen und moralischen Grundsätze abgehen, kann sich nicht auf die Grundsätze des Rechtsstaats berufen.
Diese Leute meine ich mit bewaffneten "Zivilisten".
Es muß möglich sein, sie auch gezielt zu töten.
Comment
von detlef detlef ist gerade offline | 10.7.2007 11:40 Uhr
@dr_benway |
Ich glaube das keine Staatsgewalt in der Lage sein dürfte, den Endpunkt eines menschlichen Lebens festzulegen.
Comment
von dr_benway dr_benway ist gerade offline | 10.7.2007 11:47 Uhr
@ detlef
Und warum darf sie es dann beim finalen Rettungsschuß?
Mir scheint, daß es da einen Bruch in Ihrer Argumentationskette gibt.

Ganz davon abgesehen, daß der Terrorist mit dem Sprengstoffgürtel sich nicht diese Art von Finessen schert.
Comment
von elkadi elkadi ist gerade offline | 10.7.2007 12:07 Uhr
Geht´s eigentlich noch?
Ich muss mich doch sehr wundern. Da dreht unser "Verfassungsschützer" regelrecht durch, versucht das Grundgesetz aus den Angeln zu heben, will die Todesstrafe wieder einführen und es gibt doch tatsächlich ein paar Spinner hier bei den Kommentaren, die ihm auch noch Recht geben, oder ihn zumindest verstehen... Leute, echt... Wo soll denn die Grenze gezogen werden, wenn solche "Präventiv-Schläge" legitimiert werden?
Natürlich besteht die Gefahr von Anschlägen, aber Mord ist nicht deren Lösung. Seit 50 Jahren beschäftigen wir Deutschen uns mit den Ursachen und Folgen des dritten Reiches und dann so was...
Comment
von detlef detlef ist gerade offline | 10.7.2007 13:08 Uhr
@ dr_benway
Als Staatsgewalt bezeichnet man die Ausübung der hoheitlichen Macht innerhalb eines Staates durch dessen Organe.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie heute in allen demokratischen Staaten üblich – das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte).
Der Terrorist mit Sprengstoffgürtel würde wenn er die Hand am Zünder hätte und es sinnvoll währe sicher mit dem finalen Rettungsschuß zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr getötet werden können. In einer “Bananenrepublik” neigt man dazu einen unbewaffneten Terroristen nicht festzunehmen sondern zu erschießen.

Comment
von dr_benway dr_benway ist gerade offline | 10.7.2007 20:35 Uhr
@ detlef
Ich finde es ja löblich, daß Sie immer versuchen, mich mit Ihren Ausführungen zum Staatswesen zu belehren, aber ich bin selbst Jurist und durfte mich mit diesen netten Themen jahrelang beschäftigen.

ad 1: bei der Gefahrenabwehr ist nur die Exekutive und eben nicht alle drei Gewalten zuständig.

ad 2: Die Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuß wurde in den 70er Jahren entwickelt und damals gab es genau die selben Diskussionen wie heute.
Vielleicht sind wir heute an einem Zeitpunkt angelangt, an dem wir eben eine Grundlage für die Tötung von Terroristen schaffen müssen, auch wenn sie keine unmittelbare oder gegenwärtige Gefahr darstellen.

Umstände ändern sich, und Veränderungen verlangen nach veränderten Antworten. Denkverbote und stupide Verweise auf bestehende Gesetzeslagen führen hier nicht weiter.
Comment
von elkadi elkadi ist gerade offline | 10.7.2007 22:41 Uhr
Ich glaub´s ja nicht...
"Eine Grundlage für die Tötung von Terroristen(Menschen!) schaffen müssen, auch wenn sie keine unmittelbare oder gegenwärtige Gefahr darstellen"???? Und das von einem Juristen???
Und das mit dem Denkverbot ist von Frau Merkel kopiert, wobei das von ihrer Seite schon mehr als unglücklich bis beschämend war. Pfui

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