CDU : Parteiausschluss von Hohmann rechtskräftig
17.12.2007 12:03 Uhr
KarlsruheDer Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde Hohmanns gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2005 zurück. Das Gericht hatte damals den Parteiausschluss des Politikers wegen einer als antisemitisch empfundenen Rede bestätigt und keine Revision zugelassen. Hohmann hatte 2003 in seiner Rede mit dem Titel "Gerechtigkeit für Deutschland" zum Tag der deutschen Einheit die Juden mit dem Begriff "Tätervolk" in Verbindung gebracht.
Das Landgericht hatte entschieden, dass es bei Hohmanns Rede nicht darauf ankomme, wie er sie gemeint habe, sondern wie sie vom durchschnittlichen Bürger verstanden werde.
Die dagegen erhobenen Einwände Hohmanns reichen laut BGH nicht für eine Zulassung der Revision aus.
Laut BGH hatte Hohmann überdies den Streitwert seiner Klage von Anfang an mit 15.000 Euro angegeben. Für eine Revision müsse der Wert aber über 20.000 Euro liegen. Hohmann hatte erst mit seiner Klage gegen die Nichtzulassung der Revision angeben, dass ihm die Parteizugehörigkeit deutlich mehr als 15.000 Euro wert sei. Das überzeugte das Gericht ebenfalls nicht.
Hohmann hatte die umstrittene Rede im Herbst 2003 gehalten. Nach heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit wurde er aus der Unionsfraktion im Bundestag sowie aus der hessischen CDU ausgeschlossen. Das Parteigericht der Bundes-CDU bestätigte den Rauswurf. Hohmann hatte sich nach Protesten für Teile seiner Rede entschuldigt. Es sei nicht seine Absicht gewesen, "die Einzigartigkeit des Holocausts zu leugnen". Nach einer gescheiterten Bewerbung als unabhängiger Kandidat bei der Bundestagswahl hatte er 2005 seinen Rückzug aus der Politik verkündet. (ae/dpa/AFP)







