Justiz : Oberstaatsanwältin kritisiert Urteilspraxis bei Gewaltstraftaten
26.07.2008 16:08 UhrBerlinOberstaatsanwältin und Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte Vera Junker sagt im Tagesspiegel am Sonntag zu dem häufig geäußerten Vorwurf, in Deutschland würden Strafrichter zu milde bei Gewaltstraftaten urteilen und zu selten den gesetzlichen Strafrahmen ausschöpfen: "Als Staatsanwalt gewinnt man häufiger den Eindruck, dass die Gerichte bei der Beurteilung grober Gewalttaten bei der Strafzumessung im mittleren Bereich des Strafrahmens verharren, um noch Spielraum nach oben zu haben für noch extremere Taten. Meiner Ansicht nach ist diese Praxis falsch. Wenn eine Tat äußerst brutal ist, verdient sie die Höchststrafe. Schlimmstenfalls gibt es irgendwann eine Tat, deren Brutalität noch größer ist und für die dann ebenfalls die Höchststrafe verhängt wird, weil das Gesetz eine Obergrenze vorgibt, die nicht überschritten werden kann."
Vera Junker kritisiert im Tagesspiegel noch einen weitere Punkt, der Strafrichter vermeintlich daran hindern würde, den gesetzlichen Strafrahmen auszuschöpfen: "Der Nachweis eines versuchten Tötungsdeliktes scheitert häufig daran, dass die Gerichte schematisch die Formel von der deutlich erhöhten Hemmschwelle für die Tötung eines Menschen anwenden und sich deshalb nicht von einem Tötungswillen überzeugen können, der sich bei unbefangener Betrachtung der Tat förmlich aufdrängt. Angesichts zunehmender Gewaltintensität und immer nichtigerer Anlässe für extreme Gewaltanwendung, müssen wir uns der Tatsache stellen, dass die erhöhte Hemmschwelle, einen anderen zu töten, bei vielen Gewalttätern Illusion ist. Wenn sich die Realität ändert, müssen wir uns von der formelhaften Anwendung von Regeln trennen, die nur auf Richterrecht beruhen." (Tsp)







