Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben - obwohl der dringende Tatverdacht wegen Beihilfe zum Attentat
an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback bestehen bleibt.
Karlsruhe -
Der 3. Strafsenat des BGH ordnete am Mittwoch in Karlsruhe an, dass Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei.
Zwar bleibe der dringende Tatverdacht wegen Beihilfe zum Attentat an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback bestehen, erklärte der BGH. Der zur Anordnung zwingend erforderliche Haftgrund, insbesondere Fluchtgefahr, sei aber nicht gegeben.
Becker sitzt seit dem 27. August in Berlin in Untersuchungshaft. Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Das Motorrad hatte das RAF-Mitglied Günter Sonnenberg angemietet. Becker und Sonnenberg wurden am 3. Mai 1977 in Singen festgenommen. Das Ermittlungsverfahren gegen Becker wurde 1980 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Im Jahr 2008 wurde das Verfahren aufgrund neuer Ermittlungsansätze wieder aufgenommen. So wurden von Becker Speichelspuren auf Umschlägen gefunden, in denen Selbstbezichtigungsschreiben zu dem Anschlag versendet worden waren. Außerdem stellten die Ermittler bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Unterlagen sicher, die zusammen mit weiteren Beweismitteln den dringenden Tatverdacht gegen Becker begründeten. Daraufhin wurde gegen Becker am 26. August 2009 Haftbefehl erlassen.
Gegen diesen legte die 57-Jährige Beschwerde ein, der der BGH nun stattgab. Der 3. Strafsenat des BGH bejahte zwar den dringenden Tatverdacht einer Beteiligung an dem Attentat auf Buback. Es gebe aber keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie den Anschlag unmittelbar - als Fahrerin des Motorrads oder als Schützin - ausgeführt habe.
Als konkreter Beitrag zur Tat sei ihr wahrscheinlich nur nachweisbar, dass die innerhalb der RAF "besonders offensiv die Parolen" der damals in Stammheim einsitzenden RAF-Mitglieder vertreten habe, darunter auch den Befehl "Der General muss weg". Das reiche aber nicht aus, den Vorwurf der Mittäterschaft oder der Anstiftung zu begründen, befand der BGH. Belegt sei lediglich der dringende Verdacht, dass sie die eigentlichen Täter zumindest psychisch bei Begehung der Tat bestärkt und damit Beihilfe zu dieser geleistet habe.
Eine Fluchtgefahr sieht der BGH aus zweierlei Gründen nicht. Einerseits sprächen ihre "persönlichen Verhältnisse" dagegen. Andererseits habe Becker auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Attentat keine so hohe Strafe mehr zu erwarten, dass von dieser ein wesentlicher Fluchtanreiz ausgehe.
(smz/ddp/dpa)
Kommentare [ 19 ] Kommentar hinzufügen »
wie würden diese Verbrecher mit Andersdenkende umgehen?
Aber nutzen tun sie die Instanzen schon ordentlich.
Ich bin froh das unsere Demokratie sogar solche Kriminellen verkraften kann.
Verena Becker hat ja zumindest einige Zeit im Knast gesessen. Dass unsere Demokratie Massenmörder gänzlich unbehelligt ließ, beispielsweise Altnazis - sogar heute noch - finde ich weitaus schlimmer. Kriminell und kriminell scheinen für die deutsche Justiz durchaus verschieden zu sein. Bei der Strafverfolgung der RAF-Terroristen wurde, außer in diesem Fall, nichts verschleppt.
Ich hoffe für den Sohn von Buback und die Verwandten der erschossenen Personenschützer und Fahrer, dass dieser Fall geklärt und nicht ewig aufgeschoben wird.
Soll das etwa sagen, das Verbrechen dieser Dame wäre allein deshalb geringfügiger, da es in diesem Land einst auch Nazitäter gab?
Abstruse Vorstellung.
Nun, immerhin ist Frau Becker auch eine informelle Mitarbeiterin des Verfassungschutzes gewesen, das duerfte bei der Beurteilung vielleicht auch eine klitzekleine Rolle gespielt haben.
Staaatsraeson!!!
Was macht eigentlich Peter Urbach?
Oder [url=Volker Weingraber]http://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Weingraber[/url]?
Ob es aber das volk verkraften kann ist fraglich. Ich kann es nähmlich nicht "verkraften" das eine Person die in der RAF war Gnade bekommt.
Oder kennen Sie am Ende gar keinen und wollten nur mal wieder Stimmung gegen diesen Rechtstaat machen? Warum?
und dann, zumindest nahc eigenem Bekunden kaum etwas davon im Keller,
muss man wohl doch schon von einiger kriminellen Energie ausgehen.
Dass aber solche Strolche nicht belangt werden können,
spricht eher GEGEN unsere Gesetzgebung,
denn dass sie Beleg ist des Funktionierens unserer Justiz,
Also hanni,
mal schön den Ball ganz flach halten...
Hat Ackermann Omas falsch beraten und sie übers Ohr gehauen? Hm glaub ich nicht. Er hat wohl eher mit anderen Profis gearbeitet. Oh, in der Geschäftswelt unter Profis geht natürlich auch immer alles ganz lieb zu, und wenn nicht, dann ist es kriminelle Energie! :) Nene dali, manchmal sind Sie mir schon ein Schlingel!
Nun will ich sicher nicht die Schnarchnasen him Lande in Schutz nehmen,
aber ich bleibe dabei,
wer solche vermeintlich hoch rentablen Papiere vertickt und selbst nicht im Depot behält, weiß ganz genau,
was er da verdreht, handelt also vorsätzlich...
Leider kein geltender Straftatbestandteil.
Doch die Privatanleger, die sich diese Schrottpapiere ungeprüft andrehen ließen, haben dazu eben auch, Kraft ihrer Gier nach Gewinnen, Selbtverantwortung daran. Wer sein Geld in derartigen Papieren anlegt, dem muss auch zugetraut werden, dass er/sie weiß was gekauft wird.
Gleiches gilt übrigens bei Käufen aller Art, wie z.B. auch Autos/TV ect.pp. Doch da wird schon geprüft und getestet was das Zeug hält.
Das Beispiel alte, demente Oma zieht nicht in der Breite, da wenige Fälle und nachträglich, angreifbar.
Soll jedoch alles nicht heißen, dass unser Bankensystem in Ordnung wäre.
Frohes Fest.
Dass (durch die Lehman-Pleite) da Privatanleger indirekt betroffen waren, steht auf einem anderen Blatt.
Googeln Sie das indessen, falls Sie Inreresse daran haben, Sie werden staunen was dabei rauskommt.
der nämlich innerhalb eines Interviews sinngenmäß sagte,
dass er gerne mal INNERHALB EINES FILMES einen WIE Ackermann einlochen würde. Dass die Trickser und Fälscher, unter denen sich ja auch ein hanni gerne tummelt,
daraus gemacht haben, er habe Ackermann verhaften wollen,
ist nur zu tytpisch für dweren Vorgehen.
So habe auch ich nicht behauptet,
ein Ackermann gehöre verurteilt,
sondern wies darauf hin,
dass ma heute sogarim Waschzettel einer Kochplatte stehen muss, dass man da nicht wenn sie heiß ist, die Fingerchen drauf tun sollte,
sondern ein Ackermann kann Papier verkaufen,
von denen er die Gefahr kennt,
diese Gefahr aber für sich behalten hat.
Insofern finde ich,
dass bei einigen Themen unsere Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung nicht ausreicht.
Was das nun allerdings mit linker Denke auch nur zu tun haben könnte, dürfte außer unserem hanni wohl allen anderen verschlossen bleiben...
Da dieser aber bisher nicht gegen die Gesetze dieses Rechtsstaates verstoßen hat und daher folglich noch frei herumläuft, schließt Herr Dali daraus messerscharf, dass es sich dann hier um keinen Rechtsstaat handeln kann!
Solange diese abwegige Erkenntnis nicht darin mündet, dass man meint, jetzt deswegen ein in fremden Eigentum stehendes Auto verbrennen zu müssen, sollte man einfach nur den Unterhaltungswert dieses bemerkenswerten Gedankenganges genießen.
Allerdings zeigt ein solches Verständnis erneut die in linken Kreisen stark verbreitete Unfähigkeit, demokratische Strukturen anzuerkennen - jedenfalls immer dann, wenn die eigene Meinung von der Mehrheitsmeinung abweicht.
Noch etwas, wär hier von Bäckern die Rede, dürft ich nun sagen; "Es hat auch schon mal ein Bäcker jemanden in den Selbsmord getrieben." Oder welche Berufssparte wär Ihnen wohl lieber, von der man da noch sprechen sollte?
Prost Neujahr!