Im August 2008 hat David B. sein Opfer kaltblütig im Badezimmer erstochen, um eine Zeugenaussage gegen ihn zu verhindern. Am Freitag soll das Urteil gegen den 20-Jährigen fallen.
Magedeburg -
Im Prozess gegen einen jungen Rechtsextremisten, der in seiner Wohnung in Bernburg einen 18-Jährigen erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine hohe Strafe gefordert. David B. sei des Totschlags schuldig, sagte Anklägerin Marion Bernsmann in ihrem Plädoyer vor der Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg und beantragte acht Jahre und sieben Monate Haft. Sie beschrieb B. (20) als Alkoholiker, der „aus nichtigem Anlass ein Menschenleben ausgelöscht hat“. Aus Sicht der Staatsanwältin ist es erwiesen, dass David B. am Morgen des 24. August 2008 im Badezimmer auf Marcel W. einstach, um eine Zeugenaussage des Opfers vor dem Amtsgericht Bernburg zu verhindern. David B. hatte im November 2007 Marcel W. zusammengeschlagen und musste mit einer empfindlichen Strafe rechnen, da er wegen einer anderen Tat noch unter Bewährung stand. Unklar bleibt allerdings, warum Marcel W. trotz dieser Vorgeschichte überhaupt zu David B. in die Wohnung gegangen war.
Für Staatsanwältin Bernsmann ist der Totschlag kein politisch motiviertes Delikt, auch wenn der Angeklagte dem rechten Spektrum zuzurechnen sei. Die Anwälte, die im Namen der Angehörigen des Opfers die Nebenklage vertraten, argumentierten anders. Der Fall sei symptomatisch für die Gewalttätigkeit der rechtsextremen Szene, sagte der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer. Es liege womöglich sogar ein Mord vor, zumindest aber ein besonders schwerer Fall des Totschlags. Scharmer bezweifelte auch die Auffassung der Staatsanwältin, David B. sollte wegen „Reifeverzögerung“ noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Anwälte der Nebenkläger kritisierten auch, dass die Staatsanwältin dem Angeklagten eine „möglicherweise“ verminderte Schuldfähigkeit zubillige, angesichts seines Alkoholkonsums, gerade auch in der Tatnacht.
Der Verteidiger von David B. bestritt hingegen das Tötungsverbrechen, obwohl der Rechtsextremist bei der Polizei die Tat weitgehend gestanden hatte – sie aber als „Notwehr“ darstellte, da er sich angeblich mit einem Einbrecher konfrontiert gesehen hatte. Dass David B. der Alleintäter sei, „ist Quark mit Soße“, sagte Anwalt Jan-Robert Funck in seinem Plädoyer. Er verdächtigt einen Kumpel von B., die tödlichen Messerstiche geführt zu haben. In der Tatnacht hielten sich in der Wohnung noch zwei weitere junge Männer auf, einer von ihnen schlug Marcel W. eine leere Bierflasche auf den Kopf, bevor es zu dem Gewaltexzess im Badezimmer kam.
Funck räumte allerdings ein, David B. habe dem Opfer einen Stich in den Bauch versetzt. Der Verteidiger forderte, die Strafkammer solle seinen Mandanten nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren verurteilen und den Haftbefehl aufheben. David B. trat so auf, wie er es seit Beginn des Prozesses im Februar tat: nahezu kahl rasiert, weitgehend regungslos und stumm.
Der Fall ist eines von vier Tötungsverbrechen, die rechtsextremistische Täter im Sommer 2008 verübt hatten. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einmal Brandenburg. Die Gerichte haben in den drei bislang abgeschlossenen Fällen unterschiedlich geurteilt. Die Richter im brandenburgischen Neuruppin bescheinigten den Tätern, die in Templin einen alkoholkranken Mann zu Tode geprügelt hatten, ein rechtsextremistisches Motiv. Bei den zwei Urteilen, die an den Landgerichten Dessau und Magdeburg verkündet worden, konnten die Strafkammern kein politisches Motiv erkennen. In Dessau war ein Mann gestorben, als ihn zwei Rechtsextremisten in einem Park schwer misshandelten. In Magdeburg trat ein Neonazi einen Kunststudenten zu Tode, weil ihm das Opfer keine Zigarette geben wollte. Im Fall David B. soll das Urteil am Freitag gesprochen werden.
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[..]der Fall sei symptomatisch für die Gewalttätigkeit der rechtsextremen Szene, sagte der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer.
In Dessau war ein Mann gestorben, als ihn zwei Rechtsextremisten in einem Park schwer misshandelten. In Magdeburg trat ein Neonazi einen Kunststudenten zu Tode, weil ihm das Opfer keine Zigarette geben wollte."
Mit meinem ersten Kommentar wollte ich durchaus eine entsprechende Antwort provozieren. Hat ja auch funktioniert.
Wer andere umbringt gehört in den Knast, und zwar nicht nur acht Jahre und sieben Monate.
Ansonsten gehört der lebenslang weggeschlossen
Wenn ein Moslem einen Moslem umbringt heißt es ja auch nicht "Moslem ermordet 18-Jährigen".
Bitte die Neutrale Berichterstattung wahren, danke!
Veranstalten aber andere Extremisten wochenlange Gewaltspiele in der Stadt (bis hin zu Brandanschlägen auf Wohnhäuser) und rechtfertigen all ihre Taten mit politischen Motiven und Erklärungen, dann ist das maximal blödsinnige Kriminalität, allerdings weder politisch, noch links.
Hätte jemand, der linken Szene zugehörig, die gleiche Tat begangen, würde der Hinweis völlig fehlen und max. unter Polizei/ Justiz berichtet worden. Jeder Hinweis auf eine linke, gar extremistische Einordnung würde hier einen Proteststurm der üblichen Foristen nach sich ziehen.
Wie immer...widerliche Doppelmoral.
P.S. Ist der Typ schuldig, soll er eine deutliche Freiheitsstrafe bekommen...bevor die üblichen Keulen kommen.
Ich kann Ihren Standpunkt nachvollziehen.
mog
Und ob ein vergleichbarer Hinweis bei einem rein hypothetisch gleichartigen Verbrechen eines Linksextremisten fehlen würde, ist doch bloß reine Spekulation.
Hypothetischer Fall: Ein Mann, der nebenbei bemerkt linksradikal ist, ersticht in alkoholisiertem Zustand seine Freundin, weil die ihn betrogen hat. Wenn am nächsten Tag in der Zeitung stünde: "Linksradikaler ersticht Freundin" würde ich widersprechen. Weil die Linksradikalität nichts mit der Tat zu tun hätte.
Hier in dem aktuellen Fall kann man davon ausgehen, dass es eine allgemeine Gemengelage aus Gewalt, Hass, Dummheit und Rechtsextremismus gab. All dies wird im Prozess Berücksichtigung finden. Aber eine im wirklichen Sinn rechtsextremistische Tat kann ich hier aufgrund der nun vorliegenden Informationen nicht erkennen. Oder habe ich irgendwelche Fakten übersehen?
mog
Der Täter ist anscheinend entwicklungsverzögert und minderbegabt. Dies dürfte der Grund für seinen Hang zu sinnlosen Gewalttaten und für seinen rechtsextremistischen Hass sein. Ein Zusammenhang besteht daher meines Erachtens durchaus, aber keine Kausalität für die Tat, die nun zur Debatte steht. Deswegen denke ich, dass die Reduzierung des Täters auf seine "politische Gesinnung" weder zielführend noch tatangemessen ist.
mog
links = progressiv und humanistisch,
Iran = böse,
Israel = gut,
Zensur = Jugendschutz,
Nato = Friedensmission,
Obama = Messias + change
Ahmadinedschad = na sie wissen schon.
Ich habe mein Weltbild übrigens aus der Tagesschau.
Wie immer...widerliche Doppelmoral. "
Sie müssen auf dem linken Auge blind sein, wenn Sie nicht mitbekommen haben, welche Strafen Mörder aus der linksextremen Ecke, dazu zählen selbstverständlich die von der RAF, bekommen haben. Für die RAF-Mörder waren über 20 Jahre Haft die Regel und nicht die Ausnahme. Mag daran gelegen haben, dass sie im Schnitt fünf Jahre älter waren, als sie zu Mörder wurden oder aber von der Justiz bedrohlicher wahrgenommen wurden als rechte Mörder. Vielleicht waren die RAF-Mörder in ihrem irren Treiben auch einfach nicht betrunken genug um ihnen eine "verminderte Schuldfähigkeit" zuzubilligen. Ach so, Ihr Einwand war, andere "linke" Mörder würden nicht als "Linke" in den Medien und bei der Justiz als solche aufgeführt. Haben Sie dafür auch nur ein Beispiel parat? Es ging Ihnen doch sicher nicht um Verharmlosung, oder?
Wie man die Idee kommen kann, Brandstiftung und Vandalismus gegen Gebäude und Autos (oder Zäune in Tempelhof) so mit Mord an einem Menschen in Verbindung zu bringen, dass Sie in der Erklärung gipfeln, linke Täter würden nicht hart genug bestraft, verrät eine Denkweise, die mich schockiert.
Aber dass Rechtsextremisten in diesem Land MORDEN, das findet kaum noch Beachtung, nur ein paar wenige Kommentare die relativieren. All diese Morde geschahen letztes Jahr - da hat nur der Spiegel in einem kurzen Bericht "die vergessenen Morde" (oder so) abgehandelt, es gab kaum Berichterstattung. Wahrscheinlich möchte dieses Land in seinem post-WM Nationaltaumel einfach dessen unschöne Auswüchse nicht an sich ranlassen. Endlich sind wir wieder wer.
Ist doch egal, ob es was damit zu tun hat, es handelt sich um einen NeoNazistischen Schläger & Messerstecher. Neonazi sein, kann man politisch verurteilen und es hat auch sicher etwas mit der Gewaltbereitschaft zu tun, ist aber nicht der einzige Grund und gehört auch in diesem Verfahren nicht zum Thema.
@mexico:
Was ist denn das Problem? Jedes angezündete Auto bedeutet in Berlin Staatsschutzermittlungen in Richtung "linke" Szene, obwohl lediglich in einem Falle "derartige" Verdächtige aufgebracht wurden. Sie beschweren sich meines Erachtens zu unrecht.
Letztlich wird nur das berücksichtigt, was strafrechtlich relevant ist und solange Richter & Staatsanwalt nicht der "rechten" Szene angehören, kann man mit einem rechtsstaatlichen Urteil rechnen. Und davon, dass die beiden diesbezüglich nicht involviert sind, ist auszugehen.
Sehen Sie, das ist genau das Problem, dass schon @ mexico und andere angesprochen haben.
Wenn wir uns demnächst mal wieder mit der Gewaltbereitschaft von Links- und Rechtsextremisten beschäftigen, werden Sie sagen, die Linken, die zünden ja nur Autos an, die Rechten aber, die ermorden Menschen.
Dann werden Sie Statistiken bemühen, in denen sicherlich auch David B. auftaucht. Der sicherlich ein Rechtsradikaler ist - aber war seine Tat politisch? Ist das automatisch eine "rechte" Tat? Wäre er Vegetarier gewesen, sagt das dann etwas über die Gewaltbereitschaft von Vegetarieren aus?
Ich verharmlose keineswegs die prinzipielle Menschenverachtung und strukturelle Gewaltbereitschaft der rechten Szene; aber denken Sie mal an meine Worte, beim nächsten Mal, wenn Sie wieder aufzählen, wieviele Tote die rechte Szene seit 1990 auf dem Gewissen hat.
Was mich im wesentlichen interessiert ist die Verdrängung von rechtsextremer Gewalt in dieser Gesellschaft, so etwas kann es hier nicht geben, wir sind alle liberal, wir haben unsere Lektion gelernt. Dabei sprechen allein die KOmmentare in Foren wie diesem hier Bände.
Daher spielt es doch gar keine Geige, ob der Täter nun "rechts", "links", "linksgestrickt" oder sonst was war.
Ich versteht daher den niedrigen Strafantrag der Staatsanwältin nicht!