Die junge Journalistin wollte eigentlich über eine Gruppe von Rechsextremen berichten, als diese sie bemerkten und bis in einen Supermarkt verfolgten. Dort soll die Frau dann gestoßen und geschlagen worden sein.
Zossen -
Wegen des Angriffs auf eine Fernsehjournalistin ist ein als Neonazi geltender Mann am Freitag vom Amtsgericht Zossen (Brandenburg) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Das Gericht befand den 33-jährigen Angeklagten für schuldig, die Frau im November 2006 attackiert und verletzt zu haben. Es habe mit seinem Urteil den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im minderschweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung bestätigt, sagte ein Gerichtssprecher. Das Verfahren gegen einen 23 Jahre alten zweiten Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen Beteiligung an dem Vorfall bisher unklar ist.
Zu dem Angriff kam es laut Gericht am Rande einer Veranstaltung von Rechtsextremen, über die die Journalistin berichten wollte. Nachdem sie und ein Kollege bemerkt worden waren, flüchteten sie nach Darstellung des Vereins "Opferperspektive" in einen Supermarkt, in den sie mehrere Neonazis verfolgten. Zwar bestritt der Verurteilte, die Frau zu Boden gestoßen und geschlagen zu haben, räumte aber seine Tatbeteiligung ein. Sein Angebot, 1000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen, lehnte die als Nebenklägerin auftretende Journalistin ab. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Gericht vergeblich die Zahlung von 800 Euro zum Vergleich vorgeschlagen.
Geschäftsführer der "Heimattreuen Deutschen Jugend"
Normalerweise werde eine gefährliche Körperverletzung mit einem halben Jahr Freiheitsstrafe geahndet, erläuterte der Gerichtssprecher nach der rund fünfstündigen Sitzung am Abend. Wegen des hier angenommenen minderschweren Falls sei jedoch auch eine Geldbuße - 100 Tagessätze à 30 Euro - möglich gewesen. Die Körperverletzung habe das Gericht wegen des gemeinschaftlichen Vorgehens - zuerst zu dritt, dann zu zweit - als gefährlich gewertet. Die Nebenklage hat jetzt eine Woche Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Dem Verein "Opferperspektive" zufolge handelt es sich bei dem jetzt Verurteilten um den Bundesgeschäftsführer der rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ).
(mpr/dpa)
Kommentare [ 6 ] Kommentar hinzufügen »
''Wer Nazi-Gehabe nachmacht wird mit 10 Jahren bestraft auch wenn es noch zu gar keine Körperverletzung gekommen war''
soviele gefängnisse können sie ganricht bauen lassen, wenn sie mal kanzler werden würden. für welche partei treten sie denn an?
trotzdem ein schönes urteil, ich würde mir wünschen, schläger und steinewerfer würden öfter sofort so bestraft.