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Föderalismuskommission: Schuldenbremse kommt ins Grundgesetz

Die Föderalismuskommission beschließt auf ihrer letzten Sitzung Empfehlungen für eine weit reichende Reform der Finanzverfassung. Mit der Schuldenbremse soll die Neuverschuldung eingedämmt werden - doch es gibt Ausnahmen.

Der Text wurde am Donnerstagabend in Berlin mit großer Mehrheit gebilligt, wie die Kommission anschließend mitteilte. Neben einer Schuldenbremse bei Bund und Ländern ist auch vorgesehen, Kompetenzen des Bundes zur Finanzhilfen zum Beispiel für Bildung wieder zu erweitern.

In den Kernpunkten folgte die Kommission den Vorschlägen ihrer Vorsitzenden, SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU). "Die heutige Beschlussfassung markiert eine Wende in der Finanzpolitik", erklärten beide anschließend. Die Reform weise "einen "Weg aus der sich immer schneller drehenden Schuldenspirale".

Finanzkrise als Ausnahmefall

Mit der Schuldenbremse soll erreicht werden, dass die Länder gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen und der Bund nur noch in Höhe von 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes. Allerdings gibt es Ausnahmen für Zeiten wirtschaftlicher Rezession. Dann notwendige Kreditaufnahmen sollen aber in Zeiten der Hochkonjunktur wieder zurückgeführt werden. Weitere Ausnahmen betreffen Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Darunter dürfte auch die aktuelle Finanzkrise fallen.

Um frühzeitig reagieren zu können, sollen Bund und Länder einen Stabilitätsrat bilden, dem Finanzminister beider Seiten sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören. Der Rat hat dem Beschluss zufolge die Aufgabe, "fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern zu überwachen", um Empfehlungen zur Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen zu geben.

Zugleich wurden konkrete Konsolidierungshilfen für finanzschwache Länder festgelegt. Bremen, Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sollen demnach über neun Jahre jährlich nach einem bestimmten Schlüssel zusammen 800 Millionen Euro erhalten. Die Mittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht. Voraussetzung sind konkrete Maßnahmen zur Sanierung der jeweiligen Länderhaushalte.

Gewerkschaft übt Kritik

Anders als in der Föderalismusreform I beschlossen, sollen in Ausnahmefällen Finanzhilfen des Bundes künftig auch in solchen Bereichen wieder möglich sein, in denen keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht. Dies betrifft besonders den Bildungsbereich, wo damit Investitionen des Bundes wieder ermöglicht werden.

Scharfe Kritik an der Schuldenbremse übte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Verbot der Kreditfinanzierung sei "ökonomisch unsinnig und sozial ungerecht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Donnerstag. Der Staat lege sich damit unnötig Fesseln an, die notwendige Investitionen im Sozialbereich und bei der Infrastruktur verhinderten. (küs/AFP)

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