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Politik: DFB verliert Spiel vor Bundesgerichtshof

Fußballvermarktung bei Europapokalspielen untersagt / Folgen für kleine Vereine / Kartellamt warnt vor Panikmache DÜSSELDORF (mah).Im Streit mit dem Bundeskartellamt mußte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) eine herbe Niederlage hinnehmen.

Fußballvermarktung bei Europapokalspielen untersagt / Folgen für kleine Vereine / Kartellamt warnt vor Panikmache DÜSSELDORF (mah).Im Streit mit dem Bundeskartellamt mußte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) eine herbe Niederlage hinnehmen.Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Auffassung der Berliner Wettbewerbshüter, nach der die Heimspiele der Bundesligisten im UEFA-Pokal und im Pokal der Pokalsieger nicht mehr zentral durch den DFB vermarktet werden dürfen.Für die Vereine hat das Urteil weitreichende Folgen. Bislang schüttete der DFB die entsprechenden TV-Gelder an alle Erst- und Zweitligisten aus.Da sich die im Europapokal vertretenen Klubs nun aber selbst vermarkten dürfen, können sie auch den ganzen Kuchen für sich beanspruchen.Betont werden muß, daß das Urteil nicht für die Champions-League gilt, wo die UEFA die Vermarktungsrechte besitzt.Nach dem Urteil dürfte die Kluft zwischen Arm und Reich in der Bundesliga noch größer werden.Verbands- und Vereinsvertreter sehen durch den BGH-Spruch die Gefahr, daß auch die zentrale Vermarktung der Bundesliga demnächst kippen könnte."Dann wäre ein Erdrutsch zu befürchten", sagte DFB-Präsident Egidius Braun, der für diesen Fall mit Rücktritt droht.Sollte die zentrale Vermarktung der Bundesliga Gegenstand eines neuen Verfahrens sein, will der DFB "alle rechtlichen und politischen Mittel ausschöpfen". Das Kartellamt warnte unterdessen vor Panikmache."Wir stehen nicht in den Startlöchern, um die Bundesliga anzugreifen", sagte ein Sprecher der Behörde.Auch sei der laufende Vertrag zwischen DFB und Rechteverwertern von dem Urteil nicht betroffen.In einem mit dem Ende dieser Saison auslaufenden Vertrag hatte der DFB 1992 die Übertragungsrechte für 360 Millionen Mark zu gleichen Teilen an die Bertelsmann-Tochter Ufa und die internationale Sportrechte-Verwertungsgesellschaft (ISPR) von Kirch-Gruppe und Springer-Verlag vergeben.Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs sieht dies als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung an, die zu einem überhöhten Preis geführt habe.Die Kosten dafür würden - auf dem Weg über die Rundfunkgebühren und die Aufwendungen der Wirtschaft für die Fernsehwerbung - auf die Verbraucher abgewälzt.Letztlich könne die Verletzung des Kartellrechts auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, daß durch die höheren Gewinne sportpolitische Ziele finanziert würden.Außerdem könne die monopolistische Rechtevergabe Auswirkungen auf die Art der Übertragung von Fußballspielen haben.So dürfe der Rechteinhaber beispielsweise bestimmen, daß alle Europapokalheimspiele künftig nur noch im Pay-TV laufen.

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