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Politik: Diätenurteil: Streit um Auswirkung des Karlsruher Spruchs auf den Bundestag

Die Einschätzungen der Auswirkungen des Karlsruher Urteils zu Funktionszulagen für Abgeordnete auf den Bundestag gehen weit auseinander. Nach Ansicht von Parteienexperten gilt das Urteil auch für das Bundesparlament.

Die Einschätzungen der Auswirkungen des Karlsruher Urteils zu Funktionszulagen für Abgeordnete auf den Bundestag gehen weit auseinander. Nach Ansicht von Parteienexperten gilt das Urteil auch für das Bundesparlament. Politiker verschiedener Parteien wandten sich am Wochenende gegen die Entscheidung. "Das trifft uns nicht, weil wir das nicht per Gesetz geregelt haben, sondern fraktionsintern", sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck dem "Focus".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag geurteilt, in Parlamenten dürften in den Abgeordnetengesetzen nur Fraktionsvorsitzenden Zuschläge zu ihren Diäten gewährt werden. Dies gelte aber nicht für andere Abgeordnete mit besonderen Funktionen.

Nach Ansicht des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz hat der Bundestag mit dem Urteil "an sich überhaupt gar kein Problem". Es gebe Funktionszulagen nur für den Präsidenten und Vizepräsidenten. "Das ist völlig unbedenklich und an sich auch vor vielen Jahren schon so bestätigt worden", sagte Wiefelspütz im NDR.

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel hatte der Parteienkritiker von Arnim dagegen gesagt, nach der Urteilsbegründung seien auch Zahlungen über den Umweg der Fraktionskassen verfassungswidrig. Seiner Ansicht nach müssen die Regelungen in Bund und Ländern geändert werden. In manchen Parlamenten bekämen zwei Drittel der Abgeordneten Zulagen.

Ähnlich wie von Arnim äußerten sich der Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht, Martin Morlok, und der Bielefelder Rechtsprofessor Joachim Wieland. Wieland zeigte sich wie von Arnim sich überzeugt, dass sich auch ohne Vergütung genug Abgeordnete für parlamentarische Posten finden werden. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Parlamentarier aus Geldgründen auf einen solchen Posten verzichte, sagte Wieland der "Sächsischen Zeitung".

Dies kündigte allerdings Jens Bullerjahn, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt, bereits im "Focus" an. "Ich würde meinen Job nicht machen, wenn ich das gleiche Geld wie alle Abgeordneten bekäme," sagte der Sozialdemokrat. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Günther Oettinger, sagte dem Magazin, die Karlsruher Entscheidung greife zu kurz: "Man darf die Fraktion nicht als One-Man-Show missverstehen."

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