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Politik: Die Absicht wird bestraft

Das Erlernen des Terrorhandwerks muss strafbar sein – wenn das Gelernte auch angewendet werden soll.

Berlin - Wer sich, wie die kürzlich im Sauerland festgenommenen Terrorverdächtigen, große Mengen Wasserstoffperoxid verschafft, um damit Bombenanschläge zu begehen, würde sich künftig nicht erst mit einem konkreten Anschlagsplan strafbar machen. Schon die allgemeine Absicht, ein erlerntes Terrorhandwerk und erworbene Materialien terroristisch einzusetzen, könnte nach den am Dienstag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzesplänen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.

Nach den jüngsten vereitelten Anschlägen in Deutschland sucht die Koalition von Union und SPD intensiv nach Wegen, islamistische Gefährder schon weit im Vorfeld einer ganz konkreten Anschlagsgefahr unter Kontrolle zu bekommen. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums ist eine Antwort auf einige der in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen: wie eine Strafbarkeit der Teilnahme an einem der pakistanischen Terrorcamps oder der erschwerte Ankauf von Stoffen, die man für den Bau einer Bombe braucht. Allerdings immer unter der, von Unionsseite scharf kritisierten, Einschränkung, dass eine Anschlagsabsicht vorhanden ist. Der Gesetzentwurf wurde bereits seit Monaten vorbereitet.

Mit dem neuen Paragrafen 89a im Strafgesetzbuch wird dabei nicht nur die juristische Verfolgbarkeit, der „Vorbereitung einer Gewalttat“ geregelt. Zugleich geht das Justizministerium hier den Weg, auch terroristische Einzeltäter zu verfolgen. „Wir wissen heute“, erläuterte die Ministerin, „dass die Konstruktion der Paragrafen 129a und 129 b nicht mehr das abgreift, wofür sie konzipiert war“. Die Paragrafen, die die Bildung einer terroristischen Vereinigung im Inland wie im Ausland unter Strafe stellen, seien in Zeiten der RAF entworfen und zielten auf hierarchische Gruppenstrukturen. Mithilfe dieser Paragrafen waren auch Aktivitäten im Vorfeld oder jenseits von Anschlägen strafbar – per Gruppenzugehörigkeit. Eine Anwendung auf islamistische Kleinstgruppen oder Einzeltäter greife nicht mehr, sagte Zypries. Deshalb hat ihr Ministerium statt eine Gruppe zu verfolgen nun einzelne Vorbereitungshandlungen für Terrorakte definiert. Angesichts dessen, dass die Paragrafen zu terroristischen Vereinigungen unter Rot-Grün auf staatsgefährdende Straftaten begrenzt wurden, gelten die neuen Regeln des Paragrafen 89a auch nur für solche Taten.

Zypries kündigte an, den Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ ins Kabinett bringen zu wollen. Sie appellierte an die Länder, auf das ihnen zustehende sechswöchige Beratungsrecht zu verzichten. Allerdings bezeichnete Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) den Entwurf bereits als „völlig unzureichend.

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