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Politik: Die Aufklärung gerät an Grenzen

Politik gibt weiteren Stasiüberprüfungen vor allem symbolischen Wert

Von
  • Matthias Meisner
  • Matthias Schlegel

Berlin - Die geplante Verlängerung der Überprüfungen von Personen mit Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst auf frühere Stasimitarbeit wird nach Einschätzung der Koalitionsfraktionen nicht zur Aufdeckung zahlreicher weiterer Stasifälle führen. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes zur Novelle des entsprechenden Gesetzes sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Freitag, die Verlängerung der Frist für die Regelanfragen bei der Birthler-Behörde um fünf Jahre habe „natürlich auch eine symbolisch-emotionale Bedeutung“. Der Vizefraktionschef der Union, Arnold Vaatz, pflichtete bei: „Die Erwartung, dass noch große Entdeckungen zutage treten können, ist aus der Luft gegriffen.“

Nach monatelangem Hin und Her hatten sich die Koalitionäre am Vortag auf die Änderung des Stasiunterlagengesetzes geeinigt. Die regelmäßigen Überprüfungen im öffentlichen Dienst wären nach der jetzigen Rechtslage Ende 2006, 15 Jahre nach dem 1991 verabschiedeten Gesetz, ausgelaufen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, die Regelanfragen auf herausgehobene Funktionen zu beschränken. Dazu rechnen unter anderem Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Abgeordnete, kommunale Wahlbeamte, Berufsrichter und ehrenamtliche Richter, Soldaten ab dem Dienstgrad Oberst und führende Sportfunktionäre – etwa beim Deutschen Olympischen Sportbund, seinen Spitzenverbänden und den Olympiastützpunkten – sowie die Trainer und verantwortlichen Betreuer von Mitgliedern der deutschen Nationalmannschaften. Regelmäßig auf eine frühere Stasitätigkeit überprüft werden sollen auch Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten „oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen“. Die Formulierung ist bewusst vage gewählt, um etwa auch Theaterintendanten, Schulleiter oder Vizebehördenchefs überprüfen zu können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit von Stasiüberprüfungen in ganz Deutschland, in der Praxis blieb sie auf die neuen Länder und Berlin beschränkt. Nach Darstellung von Thierse und Vaatz war die Zahl der Regelanfragen zuletzt deutlich zurückgegangen, im laufenden Jahr habe sie bei rund 15 000 gelegen. Insgesamt seien in den zurückliegenden Jahren 1,7 Millionen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes überprüft worden, „im Grunde alle in Ostdeutschland“. Vaatz sprach von einem „maßvollen“ Kompromiss, es sei „falsch“, jeden Verjährungsgedanken fallen zu lassen – ein Zeitraum von 20 Jahren für die regelmäßigen Überprüfungen, „das ist viel“. Thierse betonte: „Es ging nicht darum, dass jemand ein Kainsmal für sein ganzes Leben haben soll.“

Aus einem Papier des Bundesjustizministeriums von Anfang November, das dem Tagesspiegel vorliegt, geht hervor, dass eine Beibehaltung der Überprüfungen nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Entsprechende Bedenken aus dem Bundeskulturministerium würden „vom BMJ (Bundesjustizministerium – die Redaktion) nicht geteilt“, heißt es. Die Initiatoren eines ersten Novellierungsentwurfs für das Stasiunterlagengesetz waren zuvor davon ausgegangen, dass eine Fortführung der Überprüfungen nicht verfassungsgemäß sei. In dem Schreiben wird auch deutlich gemacht, dass man sich in Sachen Verjährung von Stasimitarbeit nicht auf die Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes berufen solle, weil beide Gesetze „unterschiedliche Sachverhalte regeln und unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen“.

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