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Politik: Die Christdemokraten in alter Verfassung (Kommentar)

Man kann darüber streiten, ob es sinnvoll ist, das Bundesverfassungsgericht nach Parteienproporz zu besetzen. Jedenfalls ist es in den vergangenen 50 Jahren so üblich gewesen, und dem höchsten Gericht auf deutschen Erden hat es kaum geschadet.

Man kann darüber streiten, ob es sinnvoll ist, das Bundesverfassungsgericht nach Parteienproporz zu besetzen. Jedenfalls ist es in den vergangenen 50 Jahren so üblich gewesen, und dem höchsten Gericht auf deutschen Erden hat es kaum geschadet. Nur, wenn schon Proporz, dann für alle. Die Grünen gibt es seit zwanzig Jahren. Man kann also nicht sagen, ihr Wunsch, nun auch einen Verfassungsrichter zu stellen, käme übereilt oder irgendwie nassforsch. Trotzdem hat die CDU, in persona: Rupert Scholz, den grünen Kandidaten Ulrich K. Preuß abgelehnt. Ohne weitere Begründung. Und ohne ein einziges Gespräch mit ihm geführt zu haben. Wie kommt Rupert Scholz dazu? Preuß, der Rechtsprofessor, hat eine linke Vergangenheit. Das ist wohl der eine Grund. Doch werden die Grünen kaum jemanden nominieren, der das nicht hat. Weil diese Partei erst allmählich zur Verteidigerin des Rechtsstaats wurde. Daran müsste man sich doch spätestens seit der Nominierung des Steinewerfers Fischer zum Außenminister gewöhnt haben. Es gibt wohl noch einen anderen Grund für die Ablehnung: Die CDU hat nach ihrer Affäre nicht nur zu alter Stärke, sondern auch zu alter Arroganz zurückgefunden. Jedenfalls im Falle von Rupert Scholz.

bul

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