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Politik: Die Freiheit, sich zu entscheiden

ÜBER DIE ABGEORDNETEN

Von StephanAndreas Casdorff

Auf jeden Abgeordneten seiner rot-grünen Koalition ist Kanzler Schröder angewiesen, wenn die Reformen Wirklichkeit werden sollen. Deshalb wird auch heute wieder so viel über die „Abweichler“ in den eigenen Reihen geredet: Weil sie vielleicht nur die Absicht verfolgen, ein Reformvorhaben zu verändern, aber im Ergebnis den Kanzler stürzen könnten. Denn der hat sein Schicksal mit den kommenden Abstimmungen verknüpft. Die Abstimmung am 17. Oktober im Bundestag über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist in dieser Hinsicht bedeutsamer als die zurückliegende über die Gesundheitsreform. Rot-Grün kann nicht mit Schwäche oder Entgegenkommen von CDU, CSU und FDP rechnen, sondern muss eine eigene Mehrheit aufbieten. Für die Koalition geht es um alles.

Darum sollen die Abgeordneten, die ihre Kritik mit einem Nein zum Ausdruck bringen wollen, auf Linie gebracht werden. Das Grundgesetz sagt in Artikel 38, dass der Abgeordnete als Vertreter des Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Doch dieses Recht steht hauptsächlich auf dem Papier: Das von allen Parteien genutzte Instrument zur Disziplinierung ist der „Fraktionszwang“. Der ist geltendes, ungeschriebenes Gesetz. Und führt gerade wieder zum Streit.

Für die SPD hat es Fraktionschef Franz Müntefering auf den Punkt gebracht: Zur Demokratie gehöre, mitzumachen, wenn die Mehrheit entschieden habe. Es ist darüber hinaus, wie Eugen Gerstenmaier, ein Christdemokrat und früherer Bundestagspräsident, vor vielen Jahren sagte: „Eine Fraktion, die sich nicht zur leidlich einheitlichen Willensbildung durchringen kann, nützt auch dem Hause nicht viel. Ein Parlament, das keine ausreichenden Mehrheiten zu bilden vermag, ist handlungsunfähig.“ Die Abgeordneten sind jeder für sich verantwortlich für die Stabilität des gesamten politischen Systems. Dem können sie sich bei keiner Abstimmung entziehen.

Das macht den Umgang mit dem Gewissen in der Politik dann auch nicht so einfach, wie es die Entrüstung mancher „Abweichler“ in diesen Tagen nahe legt. Prinzipiell ist Mut zur begründeten Gegenmeinung richtig. Denn die Willensbildung muss im Parlament erfolgen, nicht einfach zuerst oder allein im Kabinett. Das ist ja ein Vorwurf, den Schröder öfter hört. Es kann aber sein, dass der Einzelne seinem Auftrag auch dann noch gerecht wird, wenn ihm sein Gewissen sagt, dass er der „Gesamtaufgabe“ der Partei ein Opfer bringen sollte. So argumentierte in den Schlussjahren der Weimarer Republik der mutige Rechtsgelehrte und Sozialdemokrat Gustav Radbruch.

Die Abgeordneten müssen prüfen, ob sie wirklich einen unüberbrückbaren Gegensatz zwischen ihrem Gewissen und der notwendigen Berechenbarkeit sehen; einer Berechenbarkeit, der sie bei der Annahme ihres Mandats zugestimmt haben. Ebenso wie der Forderung in den Koalitionsverträgen, dass Geschlossenheit herzustellen ist. Die Bildung einer Fraktion ist nur dann legitimiert, wenn gemeinsame politische Leitlinien erkennbar sind. Und ist der einzelne Abgeordnete auch seinem Gewissen verpflichtet, muss doch jeder wissen, dass er „nicht nur seines Charmes wegen gewählt worden ist, sondern vor allem wegen der politischen Linie, die seine Partei vertritt“. Das sagte auch wieder Gerstenmaier, und er hat bis heute Recht: Seit 1949 ist kein Abgeordneter mehr ohne die Hilfe einer Partei in den Bundestag gelangt.

Stimmt stets ein Drittel gegen die Mehrheit, ist eine Fraktion politikunfähig. Das gilt für Regierung wie Opposition gleichermaßen. Ist es auch richtig, dass Politik vom Zuhören und vom Dialogischen lebt – sie hängt ab von der Macht. Um sie geht es bei jeder Abstimmung, in jeder Wahl. Politiker und Parteien gewinnen sie nur, wenn die Wähler überzeugt sind, dass sie Entscheidungen auch verwirklichen können. Die Überzeugung beginnt bei den eigenen Leuten. Entscheidungen verwirklichen kann am besten die Regierung. Und jeder Vertreter jedweder Koalition, der ihre Politik – die natürlich immer ein Kompromiss ist – nicht mitträgt, stellt die Handlungsfähigkeit der Regierung infrage. Am 17. Oktober geht es zusätzlich um die Macht und die Chancen, die es birgt, wenn man den Kanzler stellt.

Welcher Abgeordnete will das auf sein Gewissen nehmen?

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