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Politik: Die Grünen und die Steuern

Wie die Bündnisgrünen beim Test von DIW und IW abschneiden:

Wahlprogramm

Die Partei sieht angesichts der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte keine Möglichkeiten für weitere Steuersenkungen. Allerdings wollen auch die Grünen das Steuersystem vereinfachen, die Bemessungsgrundlage erweitern und Ausnahmetatbestände beseitigen. Bei der Einkommensteuer soll es eine Trennung zwischen Unternehmen und Privatpersonen geben; bei Privatpersonen soll der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent angehoben werden. Das Ehegattensplitting wird "abgeschmolzen" und die Pendlerpauschale gekürzt. Zudem soll wieder eine Vermögensteuer eingeführt werden, und man plant eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, die Einführung einer Tobin-Steuer (Steuer auf internationale Devisengeschäfte) und eine europaweite Kerosinsteuer. Im Rahmen der EU will man sich für die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und für eine Mindestbesteuerung einsetzen. Bei den kommunalen Einnahmen wollen die Grünen die Gewerbesteuer durch die Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickeln. Die Grundsteuer will man "stärken und sozial-ökologisch weiterentwickeln".

Expertenmeinung

Die Einschätzung geringer finanzpolitischer Handlungsmöglichkeiten ist realistisch, urteilt das DIW. Die Forderungen nach Steuervereinfachung und nach Abbau von Steuersubventionen blieben aber allgemein. In anderen Teilen ihres Programms hielten die Grünen an Subventionen fest - insbesondere im Bereich des Umweltschutzes. Hier seien sogar noch weitere Subventionen geplant wie etwa ein Klimaschutzfond. Auch das IW kommt zu dem Schluss, die Steuerpolitik solle noch mehr als bisher als Element der Umweltpolitik eingesetzt werden. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen würden dabei als zweitrangig eingestuft. Grundsätzlich strebten die Grünen an, die Staatseinnahmen über Steuern zu erhöhen, vernachlässigten aber die Folgen für das Wirtschaftswachstum. Eine höhere Effizienz des Systems werde gar nicht erst angestrebt. Besonders die Wiedereinführung der Vermögensteuer und der Ausbau der Grundsteuer zur kommunalen Vermögensteuer führten zu überhöhten Steuerlasten. Für das DIW ist die Einführung einer Vermögensteuer verfassungsrechtlich umstritten. Positiv wertet es die Pläne, das Ehegattensplitting abzuschmelzen.

Fazit

Das Urteil des IW lautet: Das Programm sei traditionell grün geprägt, umweltpolitische Werte dominierten. Für die Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme sei es ein ungeeignet. Für das DIW ist es in den Grundzügen sachgerecht, da eine Steuervereinfachung und eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer angekündigt werde. Unklar sei aber, wie das umgesetzt werden solle.

Bewertung

DIW: 4-
IW: 5 ()

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