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Seit 25 Jahren in Haft. Jens Söring erhält Unterstützung deutscher Politiker.

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Seit mehr als 25 Jahren in US-Haft: Deutsche Politiker hoffen weiter auf Entlassung von Jens Söring

Eine Entlassung des verurteilten Deutschen Jens Söring in den USA ist trotz Ablehnung noch möglich. Diese Hoffnung jedenfalls haben Bundestagsabgeordnete, die sich seit Jahren für ihn einsetzen.

Von Matthias Meisner

Menschenrechtspolitiker im Bundestag geben die Hoffnung nicht auf, dass der seit mehr als 25 Jahren in den USA inhaftierte Deutsche Jens Söring noch in absehbarer Zeit frei kommt. Der Begnadigungsausschuss von Virginia hatte Söring Mitte Oktober informiert, dass sein Antrag auf Entlassung auf Bewährung erneut abgelehnt worden sei. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer, treibende Kraft einer deutschen Parlamentariergruppe, sagte dem Tagesspiegel, er verstehe, dass in der Öffentlichkeit Virginias eine Haftüberstellung von Söring nach Deutschland „sicher unpopulär“ sei. „Aber der Bewährungsausschuss als unabhängiges Gremium muss den Mut haben, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.“

Söring ist wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Sohn eines deutschen Diplomaten soll 1985 in Detroit die Eltern seiner damaligen Freundin umgebracht haben – äußerst brutal, mit Dutzenden Messerstichen. Ein Geständnis hat er widerrufen und behauptet, er habe seine damalige Freundin decken wollen.

Strässer, Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion, hat inzwischen die neue Ablehnung der Berufung genau analysiert, Söring, der seit 2003 Anträge auf Entlassung stellen darf, war bei der inzwischen schon achten Anhörung gescheitert. Irritiert zeigt sich Strässer, dass die ablehnende Haltung im jüngsten Fall offenbar schon vor der Entlassung festgestanden habe – er kann das belegen durch einen Schriftwechsel mit dem Vorsitzenden des Bewährungsausschusses. Strässer hatte ihm im August geschrieben und schon nach wenigen Tagen die Antwort erhalten, dass trotz unstreitig guter Führung Sörings nicht die Möglichkeit einer Entlassung bestehe – wegen der Schwere des Verbrechens.

Von dieser Schwere ist auch die Rede im Ablehnungsbescheid, der dann im Oktober erging, die Anhörung selbst hatte im September stattgefunden. Allerdings heißt es in der Begründung gegen die Haftentlassung weiter, dass deshalb eine Entlassung auf Bewährung „zur Zeit“ nicht möglich sei. Angesichts der Vorwürfe sei es notwendig, dass er weitere Haftzeit absitzen müsse, bevor er freigelassen werden könne. Strässer sieht in diesen Formulierungen auch gute Signale: „Ich werte es als positives Zeichen, dass der Bewährungsausschuss erstmals eine mögliche Entlassung in der Zukunft in Aussicht stellt. Daran wollen wir anknüpfen und mit der amerikanischen Seite weiter beraten.“

Für bemerkenswert hält Strässer auch, dass bei der Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss mehrere ehemalige Staatsanwälte aus Virginia sowie Polizeibeamte „erhebliche Zweifel“ an der Schuld des inzwischen 45-jährigen Söring geäußert hätten. Darunter ist der vom Ausschuss berufene frühere Mordkommissar und Privatdetektiv David Watson, der ausdrücklich eine Haftaussetzung und Überführung nach Deutschland empfahl.

Söring strebt unabhängig von dem Gnadengesuch an, zum Verbüßen seiner Reststrafe nach Deutschland überstellt werden. Nach einem Abkommen zwischen Deutschland und den USA wäre das mit Genehmigung der US-Justiz grundsätzlich möglich. Nach Angaben seiner Anwälte würde Söring in diesem Fall dort nicht unmittelbar eine Entlassung auf Bewährung beantragen.

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