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Politik: Die Justiz hat bereits geurteilt, wann illegal beschaffte Informationen veröffentlicht werden können (Kommentar)

In der vergangenen Woche legte die Gauck-Behörde Dokumente vor: Die Stasi hatte in den siebziger und achtziger Jahren die Telefone des damaligen Generalbevollmächtigten der CDU-Schatzmeisterei Lüthje abgehört und daraus den - richtigen - Schluss gezogen, die CDU unterhalte in der Schweiz schwarze Konten. In einem der Gespräche habe Schatzmeister Kiep an Kohls frühere Frage erinnert: "Haben wir noch irgendwo irgendwas beiseite geschafft?

In der vergangenen Woche legte die Gauck-Behörde Dokumente vor: Die Stasi hatte in den siebziger und achtziger Jahren die Telefone des damaligen Generalbevollmächtigten der CDU-Schatzmeisterei Lüthje abgehört und daraus den - richtigen - Schluss gezogen, die CDU unterhalte in der Schweiz schwarze Konten. In einem der Gespräche habe Schatzmeister Kiep an Kohls frühere Frage erinnert: "Haben wir noch irgendwo irgendwas beiseite geschafft?"

Die Buchstabenkombination Stasi lähmt die Gehirne noch immer. Sogleich vergessen die Politiker fast aller Parteien die Maxime: Erst denken, dann sprechen - und eilen zu den Mikrophonen. Der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre, Hofmann, sagte, seine Partei wolle keine "illegal gewonnenen" Erkenntnisse der Stasi verwenden; Grünen-Obmann Ströbele riet zur Vorsicht, und der CDU/CSU-Obmann Schmidt forderte einen Allparteienkonsens, "dass die Ergebnisse der abscheulichen Stasi-Tätigkeit in unserem Staat keine Chance haben". Tags darauf sagten andere Politiker noch einmal - auch sie meist gelernte Rechtsanwälte -, es handele sich um illegale Erkenntnisse. Nur der Grünen-Fraktionsvorsitzende Schlauch, selber Rechtsanwalt, hatte sich über die, wie er meinte, ernst zu nehmende Bedeutung der Dokumente für den Ausschuss geäußert - und bezog nun von den anderen Parteien Prügel.

Zum Denken vor dem Sprechen gehört auch, sich zu erinnern oder zu informieren. Zum Beispiel über das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. Dezember 1978: "Am 3. Oktober 1974 hatte der Erstkläger, Vorsitzender der CDU, mit dem damaligen Generalsekretär dieser Partei, dem Zweitkläger, ein Telefongespräch geführt, das ohne beider Wissen von unbekannter Seite abgehört und aufgezeichnet oder mit stenografiert wurde." Die Kläger waren die Herren Kohl und Biedenkopf, und geklagt hatten sie gegen den "Stern", der das ihm anonym zugegangene schriftliche Protokoll des Gesprächs 1975 im vollen Wortlaut veröffentlicht hatte.

Erst nach dem Fall der Mauer wurde bekannt, dass es die Stasi gewesen war, die das Telefongespräch der CDU-Herren heimlich abgehört hatte. Der "Stern" verlor zwar seinen Prozess. Aber der Bundesgerichtshof nahm es mit den Grundrechten ganz genau: Kohls und Biedenkopfs Persönlichkeitsrechte seien verletzt, aber einen absoluten Schutz gebe es nicht: Das Persönlichkeitsrecht trete "in ein Spannungsverhältnis zu der mit gleichem Rang durch das Grundgesetz gewährleisteten Pressefreiheit"; es könne "der Presse nicht schlechthin verwehrt werden, auch auf illegal gewonnene Informationen zuzugreifen, wenn sie damit in einer die Öffentlichkeit interessierenden Frage zur Meinungsbildung beiträgt". Das freilich sei im Falle des Telefongesprächs Kohl-Biedenkopf nicht der Fall, das der "Stern" selber "eher langweilig" gefunden, aber veröffentlicht habe, "um zu zeigen, welcher Sprache sich der Erstkläger als Kanzlerkandidat bedient, wenn er nicht vor dem Mikrofon steht."

Im Kohl-Biedenkopf-Urteil hatte der Bundesgerichtshof gefordert, die Presse dürfe bei der Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen nicht selbst an dem Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre beteiligt sein. Am 25. Januar 1984 aber ging das Bundesverfassungsgericht im Falle Günter Wallraffs, der sich unter falschem Namen bei der Redaktion der Bild-Zeitung in Hannover hatte anstellen lassen, noch einen Schritt weiter: Zwar dürfe einer die Informationen, die er sich selber durch Täuschung verschafft habe, grundsätzlich nicht publizieren - eine Ausnahme gelte allerdings dann, "wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen".

Auf die Illegalität der Informationsbeschaffung kommt es also entgegen der Politikermeinungen der vergangenen Woche nicht entscheidend an - wichtig ist allerdings, was dabei ans Tageslicht kommt. Man muss also fragen: Welchen "Öffentlichkeitswert" haben die jetzt bekannt gewordenen Stasi-Dokumente im Lichte der Spenden- und Schwarzgeld Praktiken der CDU? Wie bedeutsam war es im Vergleich dazu, von Wallraff etwas über die Abläufe in einer Lokalredaktion der Bild-Zeitung zu lesen?

Das Verfassungsgericht meinte kürzlich erst, am 17. Dezember 1999, sogar, die Öffentlichkeit habe ohne Rücksicht auf Gregor Gysis Urheberrecht - auch das ein Persönlichkeitsrecht - einen Anspruch darauf zu erfahren, wie er seinerzeit die Berufung für Robert Havemann begründet habe - und Gysi hat da nichts zu verbergen. Dann ist es gewiss kein kühner Schluss, zu sagen: Wir alle dürften, ja müssten erfahren, wie heimlich eine große Partei schon seit Jahrzehnten mit Geldern umgeht - auch wenn die Dokumente von der Stasi kommen. Die Wahrheit ist unteilbar.

Die Erregung, wenn es um die Umtriebe der Stasi geht, ist ebenso heuchlerisch wie verdächtig. Heuchlerisch, weil sich die Politiker, die so gerne moralisch entrüstet sind, wenig bis gar nicht darum kümmern, was denn der Bundesnachrichtendienst und die Verfassungsschützer so alles treiben und abhören; heuchlerisch, weil sich die Aufregung darüber, dass die Amerikaner und Engländer hier im Lande seit Jahr und Tag mit dem elektronischen Abhörsystem "Echelon" Wirtschaftsspionage betreiben, in den artigsten Grenzen hält, gerade so, als seien wir immer noch besetztes Gebiet.

Verdächtig ist die prustende Entrüstung der Politiker der meisten Parteien, weil man dahinter die Angst zu spüren meint, die Behörde des Pfarrers Gauck könne nicht nur für die CDU noch weitere Überraschungen bereit halten. Für die PDS gelten ohnehin andere Regeln: Im Glaubenskampf war schon immer jedes Stasi-Dokument willkommen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und hat unter anderem den PDS-Politiker Gregor Gysi verteidigt.Aus der Serie "Positionen"

Heinrich Senfft

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