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Politik: Die Mehrheit und die Minderheit

Was eine CDU-Alleinregierung alles ändern kann

Die absolute Mehrheit bedeutet nicht: absolute Macht. In der Bürgerschaft ändert sich allerdings viel mit einer Alleinregierung. Bürgerschaftspräsidentin Dorothee Stapelfeldt (SPD) verliert ihren Job. Chancen werden nun Berndt Röder (CDU), ihrem Stellvertreter, eingeräumt. Die CDU hat mit einer absoluten Mehrheit die Möglichkeit, die Geschäftsordnung in ihrem Sinne zu ändern: So können etwa die Redezeit der Fraktionen oder die Zahl der Vizepräsidenten verändert werden. Bisher gibt es neben der Präsidentin vier Vizepräsidenten und zwei Schriftführer. In allen Ausschüssen wird die Union die Mehrheit halten, allerdings erhalten SPD und GAL einige Ausschussvorsitzende.

Der Parlamentspräsident hat auch die Verantwortung für Veranstaltungen und Ausstellungen – hier lag unter Stapelfeldt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit Nazi-Terror und Holocaust. Es gibt weiter gewichtige Minderheitenrechte. So erhalten die Oppositionsfraktionen einen finanziellen Zuschlag. Für die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses reicht ein Viertel der Stimmen in der Bürgerschaft. Für die Wahl des Bürgermeisters oder eine vorzeitige Beendigung sind weiterhin 61 Stimmen nötig. Und für Änderungen an der Verfassung und die Wahl des Rechnungshofs werden sogar zwei Drittel der Stimmen benötigt.

Im Bund ändert das Hamburger Ergebnis nichts. Die Mehrheit der Unions-Länder im Bundesrat bleibt bei 41 der 69 Stimmen. Und auch in der Bundesversammlung, die am 23. Mai den Bundespräsidenten wählt, wird es bei der Mehrheit von Union und FDP bleiben.

Günter Beling[Hamburg]

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