zum Hauptinhalt

Politik: Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Videokameras

Die Union will etwas tun gegen Taschendiebe und Drogenhandel in der Republik. Wer wollte das nicht?

Die Union will etwas tun gegen Taschendiebe und Drogenhandel in der Republik. Wer wollte das nicht? Die Frage ist nur: wie? CDU und CSU möchten bestimmte Straßen und Plätze rund um die Uhr per Video überwachen lassen. Video-Überwachung gibt es bereits an vielen Orten. Was sind die Rechtsgrundlagen? Im Folgenden eine Übersicht.

Überwachung der Grenze: Nach dem Bundesgrenzschutzgesetz kann der BGS beispielsweise für die Sicherung der Grenze oder zur Überwachung illegaler Grenzübertritte "selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen", also Videokameras. Die Kompetenz für dieses Gesetz liegt beim Bund.

Überwachung in Banken, U-Bahnstationen und Kaufhäusern: Tausende Kameras wachen in diesen Häusern und Stätten über Passanten und Passagiere. Dies regeln die verantwortlichen Stellen in eigener Verantwortung, Juristen sprechen von der Ausübung des "Hausrechts". Der Besucher willigt durch Betreten der Räume oder die Benutzung der U-Bahnen ein, überwacht zu werden.

Überwachung öffentlicher Plätze: Schon jetzt ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel möglich. Allerdings muss eine "gegenwärtige Gefahr" gegeben sein. In einigen Bundesländern gibt es allerdings auch prophylaktische Überwachung ohne Gefahr im Verzug. Einer der Vorreiter der öffentlichen Überwachung ist die Stadt Leipzig, die seit 1997 einen zentralen Platz in der Innenstadt beobachtet. Die Zahl der Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Autoeinbrüche sank um rund 50 Prozent. Auch einige Bahnhöfe, wie der Münchner, werden von der Polizei per Video überwacht. In Regensburg startet in Kürze ein heftig umstrittener Modellversuch, bei dem die Polizei in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben elektronisch Bushaltestellen und Straßenzüge kontrollieren will.

Gesetzliche Zuständigkeiten: Präventive Video-Überwachung gehört zum Polizeirecht. Dafür sind die Länder zuständig. Geht es um die Repression (Überführung von Straftätern etwa), ist der Bund zuständig. Die Union kann also zwar eine prophylaktische Überwachung wünschen, ohne die Länder jedoch nichts ausrichten. Nun erwägt sie eine andere Variante, nämlich die neuen Vorschriften möglicherweise im Bundesdatenschutzgesetz zu verankern. Dann wäre der Bund am Zug. Ob Rot-Grün das mitmachen würde, ist offen. Eine flächendeckende Überwachung lehnt die Koalition ab. Auch ob der ausschließliche Weg über das Datenschutzgesetz der richtige ist, ist fraglich. Die Folge jedenfalls wäre eine beträchtliche Unübersichtlichkeit der Bestimmungen über die Video-Überwachung.

bew

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false