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Politik: DIE REFORM IN ZAHLEN

Die steuerliche Gesamtlast für Unternehmen soll von 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent sinken. Der Einnahmeverlust für den Staat wird bei voller Jahreswirkung mit rund fünf Milliarden Euro beziffert.

Die steuerliche Gesamtlast für Unternehmen soll von 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent sinken. Der Einnahmeverlust für den Staat wird bei voller Jahreswirkung mit rund fünf Milliarden Euro beziffert. Für größere Konzerne mit einem Kreditvolumen von mehr als 20 Millionen Euro gilt eine Zinsschranke. Sie soll verhindern, dass international tätige Konzerne hohe Zinsen aus Auslandskrediten in Deutschland geltend machen, während sie ihre Gewinne in Niedrigsteuerländern versteuern. Personengesellschaften können Gewinne, die sie wieder in das Unternehmen investieren, mit 28,25 Prozent günstiger versteuern. Dividenden und Veräußerungsgewinne werden ab 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert (Abgeltungsteuer). Es werden 40 neue Informationspflichten eingeführt, fünf vereinfacht und drei abgeschafft. Die Bürokratiekosten steigen um 72 Millionen Euro. ddp/Tsp

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